Wohnungsabnahme ohne Mieter rechtens?

Hallo,
meine Tochter hat ihre Wohnung nach der erfolgten Aussbildung mit meiner Hilfe komplett renoviert und in einen zur Abnahme erforderlichen wie vom Vermieter gewünschten Zustand gebracht. Bereits im letzten Jahr hatten wir auf verschiedene Mängel hingewiesen auf aber diese wurde lediglich mit dem Besuch eines Haushandwerkers reagiert ansonsten war nichts mehr passiert. Als ich um einen gemeinsamen Abnahmetermin für die Wohnung gebeten habe wurde mir mitgeteilt das wir den Schlüssel persönlich oder per Post mit Nachweis an die Vermietung schicken sollen. Eine Abnahme erfolgt im Nachgang durch die beauftragten Haus eigenen Handwerker. Ist so eine Verfahrensweise in Ordnung??? In welchem Zeitraum muss die Abnahme erfolgen und wie lange darf sich der Vermieter die gezahlte Kaution einbehalten???
Wäre sehr Dankbar wenn uns jemand eine kompetente Antwort geben kann.

[Mod BelRia - verschoben aus Sonstige Tiere]

Hallo!

nein, das ist nicht üblich. Und allein wegen der Schlüsselübergabe auch gar nicht praktikabel.

Üblich ist eine Abnahme der Wohnung zusammen mit dem Mieter und das Anfertigen eines Abnahmeprotokolls was beide unterzeichnen.
So kann man etwaige Mängel noch besprechen und vielleicht ausräumen.

Jetzt steht man vor der Schwierigkeit, man kann gar nicht auf gemachte Vorhalte, etwas sei unfachmännisch oder gar nicht renoviert, reagieren und ist dem Vermieter quasi ausgeliefert. Wie will man etwas entkräften, was der nach Tagen oder Wochen angibt ?

der Mieter hat einen Anspruch darauf eine gemeinsame Übergabe zu machen.

Kaution muss zeitnah zurückgezahlt werden, allerdings darf man auch Geld daraus für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung zurückbehalten.
das Gesetz nennt keine Frist innerhalb deren Kaution zurückgezahlt werden muss. Es heiß dort nur „angemessene Frist“. Gerichte haben Fristen von 3 bis 6 Monaten, je nach Fall als noch angemessen betrachtet. Was aber umgekehrt nicht bedeutet, es kann im Einzelfall nicht auch kürzer als 3 Monate angemessen sein.
Für die Endabrechnung der Nebenkosten kann die Frist im Einzelfall auch mal länger als 6 Monate dauern.

MfG
duck313

Ueblich waere der Abrechnungszeitraum, von heute oft das Jahresende, im Einzelfall normal wie Vorjahr, plus von da an 1 Jahr Zeit fuer den Vermieter.

was wiederum auch nicht bedeutet, dass jeder Vermieter nach 6 Monaten die Kaution tatsächlich zurückgezahlt hat. Meine letzte Kautionsrückzahlung hat mehr als 2 Jahre gedauert … Vermieter sind streitbare Genossen :smiley:

Gruss
VB

das ist schlicht falsch. es gibt keinerlei anspruch des mieters auf eine gemeinssame übergabe. er hat auch keinerlei anspruch auf ein abnahmeprotokoll. siehe
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/abnahmeprotokoll.html

schlüssel kann man auch anders übergeben.

righto, Zitat Mieterverein:

Idealerweise machen Mieter und Vermieter zusammen einen Wohnungsdurchgang und unterzeichnen dann das aufgesetzte Wohnungsübergabeprotokoll. Weigert sich der Vermieter, an diesem Protokoll mitzuwirken, kann er hierzu nicht gezwungen werden. Mieter sollten dann mit einem Bekannten, einem Zeugen, am besten einem Fachmann die Wohnung besichtigen und ein Wohnungsübergabeprotokoll aufstellen.

In der Regel kommt auf Wunsch auch ein netter Herr oder eine nette Dame vom jeweiligen Mieterverein (zu Lasten des Mieters) und hilft bei dem Protokoll, sofern sich anderweitige Zeugen dafür nicht finden lassen.

Gruß
VB

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