Wohnungsabnahme Rückgängig machen bzw. anfechten

Hallo,
die Frage wäre, unter welchen Voraussetzungen kann eine bereits erfolgte Wohnungsabnahme rückgängig gemacht bzw angefochten werden?

Gruss Thomas

Wozu genau? (owt)

Wegen Mängel, welche bei der Abnahme nicht genau zu sehen waren.
Mieter hatte alle Leuchtmittel entfernt, Wohnung konnte nur mit Taschenlampe ausgeleuchtet werden.
Am Tag darauf wurde festgestellt, dass mangelhaft gestrichen wurde (hell/dunkel Schatten ungleichmässiger Farbauftrag) Fliesen, Türrahmen u. Sockelleisten wurden mitgestrichen.
Flecken über der Dusche an der Decke.
Die Nachmieterin bemängelte ausserden einen defekten Duschkopf.
Auch die Zimmertüren waren beschädigt.

Der Vermieter hat in der dunklen Wohnung die Schlüssen übernommen, u. danach der neuen Mieterin ausgehändigt.
Ausserden wurde den ausziehenden Mietern ein Zettel unterschrieben, dass die Wohnung abgenommen wurde.

Kann der Vermieter da noch was machen?
Kaution wurde noch nicht ausbezahlt.
Ist das nicht schon arglistige Täuschung, wenn man den Vermieter zur Wohnungsabnahme kommen lässt u. die Wohnung dann kpl. dunkel ist?

Hallo.

Das sehe ich weniger als „versteckte Mängel“. Versteckt ist etwas nur dann, wenn es bei der gebotenen Sorgfalt nicht erkennbar ist. Wenn die Wohnung zu dunkel ist, muss der Vermieter den Termin verschieben oder Leuchtmittel anbringen.

Ein vesteckter Mangel wäre z. B. eine angebohrte Leitung oder etwas ähnliches. Hier hätte der Vermieter erkennen können und müssen, dass Duschkopf defekt ist und Wände schlampig gestrichen wurden.