Wohnungsabnahme - Schwierigkeiten m. Vermieter

Hallo Mietrechts-Experten,

folgendes kompliziertes Problem habe ich (das führe ich jetzt etwas breiter aus:smile:).

Mal zu den Fakten, die relevant sein könnten.

  1. In meiner ehemaligen Wohnung fand beim Einzug keine schriftlich protokollierte Wohnungsübernahme/übergabe statt.

  2. Beim Auszug wollte das aber auf einmal der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung). Ich habe in der Wohnung 1 1/2 Jahre gewohnt. Es ist ein unsanierter Altbau in keinem guten Zustand, weshalb ich schon befürchtete, das Kaution einbehalten werden könnte. Denn einiges, wie z.B. ein offensichtlich seit Jahren funktionsuntüchtiger Heizlüfter oder die IKEA-Billig Spüle, war schon beim Einzug kaputt. Aber dafür habe ich ja keinen schriftlichen Beweis. (später ist man immer schlauer *grmpf*)

  3. Ich bin letztes Wochenende von Karlsruhe nach Berlin gezogen und musste den Umzug am letzten Freitag durchziehen. Am Freitag um 15h00 kam die Dame von der Hausverwaltung, nahm die Wohnung ab, füllte das Protokoll aus (keine Beanstandungen wurden vermerkt), ließ mich unterschreiben und versicherte mir, dass ich die Kaution komplett zurück bekäme. Dafür habe ich zwar meine Umzugshelfer als Zeugen, aber nichts schriftliches, denn das Protokoll nahm sie nur von mir unterschrieben wieder mit.

Wir hatten zunächst 16h00 ausgemacht und bis dahin wäre die Wohnung auch ganz leer gewesen, so waren noch 2-3 Reisetaschen und Kartons drin und ich habe natürlich einen Wohnungsschlüssel bis zum endgültigen Auszug 1 1/2 Stunden später behalten. Diese wollte ich jetzt per Post nach Karlsruhe schicken.

Heute rief mich die HV an und fragte, wo denn die fehlenden Schlüssel wären. Ich erklärte es. Dann kam der Hinweis, sie würden ja gebraucht für die endgültige Abnahme, die sie dann vornehmen würde. Ich hätte ja noch wer weiß was in der Wohnung anstellen können. Sie würde nochmal in die Wohnung gehen und nach dem Rechten sehen.

Jetzt war ich verwirrt. Natürlich könnte ich theoretisch nochmal in die Wohnung und anfangen die Holzdielen zu zertreten o.ä.

Wie soll ich jetzt verfahren?

Wie sieht das rechtlich aus?

Ich würde ansich ungern nochmal nach Karlsruhe fahren und eine (in meinen Augen weitere) Wohnungsabnahme hinter mich bringen.

  1. kostet das Zeit und Geld von Berlin aus,

  2. hat mich von Anfang an gestört, das es keine offizielle Abnahme beim Einzug gab und man mir so ja alles mögliche in so einer alten Wohnung anhängen kann.

  3. Bin ich der Meinung, dass die mündliche Versicherung, die Wohnung sei o.k. und ich bekäme meine Kaution rechtlich bindend ist. (Ist das so?)

Vielleicht ist die Hausverwaltung selbst nur misstrauisch und will mir gar nix böses, aber wie bin ich auf der sicheren Seite rechtlich? Immerhin geht es um fast 1000 EURO Kaution.

Ich wollte jetzt folgenden Brief schreiben, was meint Ihr dazu?

Hallo Barbara,

  1. In meiner ehemaligen Wohnung fand beim Einzug keine
    schriftlich protokollierte Wohnungsübernahme/übergabe statt.

Es gibt hier hoffentlich Zeugen aus Deiner Familie, Deinem Freundes- und/oder Bekanntenkreis über den Zustand der Wohnung bei Einzug.

  1. Beim Auszug wollte das aber auf einmal der Vermieter (bzw.
    die Hausverwaltung). Ich habe in der Wohnung 1 1/2 Jahre
    gewohnt. Es ist ein unsanierter Altbau in keinem guten
    Zustand, weshalb ich schon befürchtete, das Kaution
    einbehalten werden könnte. Denn einiges, wie z.B. ein
    offensichtlich seit Jahren funktionsuntüchtiger Heizlüfter
    oder die IKEA-Billig Spüle, war schon beim Einzug kaputt. Aber
    dafür habe ich ja keinen schriftlichen Beweis. (später ist man
    immer schlauer *grmpf*)

Versuche doch einmal in Deiner Nachbarschaft in Erfahrung zu bringen, wo die Mieter vor Dir anzutreffen sind. Oder erfrage den Namen, damit Du über das Einwohneldeamt die Anschrift hast. In solchen Fällen wie Deinem, wird meist von solchen Verwaltungen nur bei Auszug jeden Mieters ein Protokoll erstellt, bei Einzug nie, weil so über derartige unseriöse Hausverwaltungen herunter gekommene Immobilien auf Kosten von Mietern saniert werden.

Grundsätzlich empfehle ich und alle Mitarbeiter, wenn bei der Vermietung Hausverwaltungen tätig sind, die Wohnung ohne Übergabeprotokolle nicht zu übernehmen und alles einzutragen. Hiwneise, „muss man nicht, wenn Sie ausziehen, weiss sich das noch“ sind unseriös. Auch der Kratzer ist zu klein, man muss da snicht notieren, wird am Ende zum Bumerang. Ich gehe davon aus, dass bei den Vormietern ein Protokoll erstellt wurde als diese ausgezogen sind.

  1. Ich bin letztes Wochenende von Karlsruhe nach Berlin
    gezogen und musste den Umzug am letzten Freitag durchziehen.
    Am Freitag um 15h00 kam die Dame von der Hausverwaltung, nahm
    die Wohnung ab, füllte das Protokoll aus (keine Beanstandungen
    wurden vermerkt), ließ mich unterschreiben und versicherte
    mir, dass ich die Kaution komplett zurück bekäme. Dafür habe
    ich zwar meine Umzugshelfer als Zeugen, aber nichts
    schriftliches, denn das Protokoll nahm sie nur von mir
    unterschrieben wieder mit.

Moment mal, Du willst doch nicht behaupten, dass Du etwas unterschrieben hast, dann den Beweis aber ausgehändigt hast ! Verlange - wenn es so ist - per Einschreiben die sofortige Herausgabe der Kopie des Übergabeprotokolls.

Wir hatten zunächst 16h00 ausgemacht und bis dahin wäre die
Wohnung auch ganz leer gewesen, so waren noch 2-3 Reisetaschen
und Kartons drin und ich habe natürlich einen
Wohnungsschlüssel bis zum endgültigen Auszug 1 1/2 Stunden
später behalten. Diese wollte ich jetzt per Post nach
Karlsruhe schicken.

Solange Du die Schlüssel hast und nicht eindeutig vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis schon vor der Übergabe der restlichen Schlüssel endet, musst Du Miete bis zur Schlüsselrückgabe zahlen.

Heute rief mich die HV an und fragte, wo denn die fehlenden
Schlüssel wären. Ich erklärte es. Dann kam der Hinweis, sie
würden ja gebraucht für die endgültige Abnahme, die sie dann
vornehmen würde.

Schlüssel bitte sofort per Einschreiben versenden.

Ich hätte ja noch wer weiß was in der Wohnung

anstellen können. Sie würde nochmal in die Wohnung gehen und
nach dem Rechten sehen.
Jetzt war ich verwirrt. Natürlich könnte ich theoretisch
nochmal in die Wohnung und anfangen die Holzdielen zu
zertreten o.ä.

Wie soll ich jetzt verfahren?

Rate zu, einen Anwalt zu konsultieren zu einem Beratunsggesprüch. Bitte hier die Kosten vorher vereinbaren, die nicht übschritten werden dürfen. Scheint so zu sein, dass man nachträglich die Kaution sich krallen will. Du hats hierauf im Übrigen erst sechs Monate nahc Auszug Anspruch.

Wie sieht das rechtlich aus?

Ich würde ansich ungern nochmal nach Karlsruhe fahren und eine
(in meinen Augen weitere) Wohnungsabnahme hinter mich bringen.

  1. kostet das Zeit und Geld von Berlin aus,

Mag sein, aber es könnte Dich noch mehr kosten, wenn Du oder jemand, den Du mit Vollmacht beauftragst, nicht anwesend ist.

  1. hat mich von Anfang an gestört, das es keine offizielle
    Abnahme beim Einzug gab und man mir so ja alles mögliche in so
    einer alten Wohnung anhängen kann.

  2. Bin ich der Meinung, dass die mündliche Versicherung, die
    Wohnung sei o.k. und ich bekäme meine Kaution rechtlich
    bindend ist. (Ist das so?)

Unklar, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, steht der Zustand der Wohnung in diesem Protokoll.

Vielleicht ist die Hausverwaltung selbst nur misstrauisch und
will mir gar nix böses, aber wie bin ich auf der sicheren
Seite rechtlich? Immerhin geht es um fast 1000 EURO Kaution.

Ich wollte jetzt folgenden Brief schreiben, was meint Ihr
dazu?

Hallo Günter,

erstmal vielen Dank für deine kompetente Antwort!

Es gibt hier hoffentlich Zeugen aus Deiner Familie, Deinem
Freundes- und/oder Bekanntenkreis über den Zustand der Wohnung
bei Einzug.

Ja, gibt es. Meine damalige Nachbarin, mit der ich mittlerweile sehr gut befreundet bin.

Versuche doch einmal in Deiner Nachbarschaft in Erfahrung zu
bringen, wo die Mieter vor Dir anzutreffen sind. Oder erfrage
den Namen, damit Du über das Einwohneldeamt die Anschrift
hast. In solchen Fällen wie Deinem, wird meist von solchen
Verwaltungen nur bei Auszug jeden Mieters ein Protokoll
erstellt, bei Einzug nie, weil so über derartige unseriöse
Hausverwaltungen herunter gekommene Immobilien auf Kosten von
Mietern saniert werden.

Ich weiß über meine alte und meine neue Nachbarin, dass bei ihnen beiden auch keine offizielle Protokolle angefertigt wurden. Ich weiß aber, dass es seit ca. 1 Jahr eine neue Sachbearbeiterin gibt. Ich vermute ehrlich gesagt (sie ist auch die erste, die korrekte Nebenkostenabrechnungen vorgenommen hat), dass sie jetzt einfach „korrekter“ sein will und den Laden etwas aufräumen will. Sicher bin ich mir aber natürlich nicht!

Grundsätzlich empfehle ich und alle Mitarbeiter, wenn bei der
Vermietung Hausverwaltungen tätig sind, die Wohnung ohne
Übergabeprotokolle nicht zu übernehmen und alles einzutragen.

Das werde ich mir für die Zukunft wirklich sehr zu Herzen nehmen :-/.

Hiwneise, „muss man nicht, wenn Sie ausziehen, weiss sich das
noch“ sind unseriös. Auch der Kratzer ist zu klein, man muss
da snicht notieren, wird am Ende zum Bumerang. Ich gehe davon
aus, dass bei den Vormietern ein Protokoll erstellt wurde als
diese ausgezogen sind.

Soweit ich weiß nein. Denn es gab eine gemeinsame Übergabe (Vormieterin, HV und ich) und ich kann mich nicht erinnern, dass die Vormieterin ein Protokoll bekam.

Moment mal, Du willst doch nicht behaupten, dass Du etwas
unterschrieben hast, dann den Beweis aber ausgehändigt hast !
Verlange - wenn es so ist - per Einschreiben die sofortige
Herausgabe der Kopie des Übergabeprotokolls.

*schäm* - ich weiß, echt sch*** gelaufen, immerhin habe ich - und ich hoffe das reicht , wenn es hart auf hart kommt, mehrere Zeugen dafür, dass die HV ein Protokoll ohne Beanstandungen an der Wohnung vornahm, dieses aber behielt, und mir zusicherte, mir baldigst die Kaution zu überweisen! Ist das ggf. ein ausreichender Beweis vor Gericht?

Heute rief mich die HV an und fragte, wo denn die fehlenden
Schlüssel wären. Ich erklärte es. Dann kam der Hinweis, sie
würden ja gebraucht für die endgültige Abnahme, die sie dann
vornehmen würde.

Schlüssel bitte sofort per Einschreiben versenden.

Gut, mache ich.

Rate zu, einen Anwalt zu konsultieren zu einem
Beratunsggesprüch. Bitte hier die Kosten vorher vereinbaren,
die nicht übschritten werden dürfen. Scheint so zu sein, dass
man nachträglich die Kaution sich krallen will. Du hats
hierauf im Übrigen erst sechs Monate nahc Auszug Anspruch.

Wie gesagt, bei den Mietern im Haus, die ich kenne, lief das GottSeiDank nicht so. Deshalb will ich eigentlich immer noch nicht das Schlechteste vom Menschen denken…aber die Sache mit dem Einschreiben werde ich wohl vornehmen.

Du kannst Dich auch direkt mit mir in Verbindung setzen,
sollte es weitere Probleme geben.

Ja, darauf komme ich gerne zurück, ich hoffe aber natürlich, dass es nicht nötig sein wird.

Beste Grüße,

barbara