Hallo Mietrechts-Experten,
folgendes kompliziertes Problem habe ich (das führe ich jetzt etwas breiter aus:smile:).
Mal zu den Fakten, die relevant sein könnten.
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In meiner ehemaligen Wohnung fand beim Einzug keine schriftlich protokollierte Wohnungsübernahme/übergabe statt.
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Beim Auszug wollte das aber auf einmal der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung). Ich habe in der Wohnung 1 1/2 Jahre gewohnt. Es ist ein unsanierter Altbau in keinem guten Zustand, weshalb ich schon befürchtete, das Kaution einbehalten werden könnte. Denn einiges, wie z.B. ein offensichtlich seit Jahren funktionsuntüchtiger Heizlüfter oder die IKEA-Billig Spüle, war schon beim Einzug kaputt. Aber dafür habe ich ja keinen schriftlichen Beweis. (später ist man immer schlauer *grmpf*)
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Ich bin letztes Wochenende von Karlsruhe nach Berlin gezogen und musste den Umzug am letzten Freitag durchziehen. Am Freitag um 15h00 kam die Dame von der Hausverwaltung, nahm die Wohnung ab, füllte das Protokoll aus (keine Beanstandungen wurden vermerkt), ließ mich unterschreiben und versicherte mir, dass ich die Kaution komplett zurück bekäme. Dafür habe ich zwar meine Umzugshelfer als Zeugen, aber nichts schriftliches, denn das Protokoll nahm sie nur von mir unterschrieben wieder mit.
Wir hatten zunächst 16h00 ausgemacht und bis dahin wäre die Wohnung auch ganz leer gewesen, so waren noch 2-3 Reisetaschen und Kartons drin und ich habe natürlich einen Wohnungsschlüssel bis zum endgültigen Auszug 1 1/2 Stunden später behalten. Diese wollte ich jetzt per Post nach Karlsruhe schicken.
Heute rief mich die HV an und fragte, wo denn die fehlenden Schlüssel wären. Ich erklärte es. Dann kam der Hinweis, sie würden ja gebraucht für die endgültige Abnahme, die sie dann vornehmen würde. Ich hätte ja noch wer weiß was in der Wohnung anstellen können. Sie würde nochmal in die Wohnung gehen und nach dem Rechten sehen.
Jetzt war ich verwirrt. Natürlich könnte ich theoretisch nochmal in die Wohnung und anfangen die Holzdielen zu zertreten o.ä.
Wie soll ich jetzt verfahren?
Wie sieht das rechtlich aus?
Ich würde ansich ungern nochmal nach Karlsruhe fahren und eine (in meinen Augen weitere) Wohnungsabnahme hinter mich bringen.
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kostet das Zeit und Geld von Berlin aus,
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hat mich von Anfang an gestört, das es keine offizielle Abnahme beim Einzug gab und man mir so ja alles mögliche in so einer alten Wohnung anhängen kann.
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Bin ich der Meinung, dass die mündliche Versicherung, die Wohnung sei o.k. und ich bekäme meine Kaution rechtlich bindend ist. (Ist das so?)
Vielleicht ist die Hausverwaltung selbst nur misstrauisch und will mir gar nix böses, aber wie bin ich auf der sicheren Seite rechtlich? Immerhin geht es um fast 1000 EURO Kaution.
Ich wollte jetzt folgenden Brief schreiben, was meint Ihr dazu?