Hallo,
angenommen ein Mieter würde seine Wohnung zum 31.08.04 kündigen,
der Vermieter würde die Kündigung bestätigen eine Wohnungsabnahme aber erst Ende Semptember durchführen können/wollen. Wäre dieses vertretbar?
Und wäre es vertretbar, dass der Vermieter die Kaution in voller Höhe von beispielsweise EUR 1.350 einbehalten würde, mit dem Hinweis, dass in Feb. 05 noch eine Betriebskostenabrechnung folgen würde, die in den letzten Jahren aber immer höchstens eine Nachzahlung von EUR 100 zur Folge hatte?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Thomas
Hallo,
angenommen ein Mieter würde seine Wohnung zum 31.08.04
kündigen,
der Vermieter würde die Kündigung bestätigen eine
Wohnungsabnahme aber erst Ende Semptember durchführen
können/wollen. Wäre dieses vertretbar?
Nein. Der Mieter muss hier mit dem Vermieter klar abklären, wenn er die Wohnung erst Ende September abnehmen will, dass er, der Mieter für den September keine Miete zahlen muss. Solange der Mieter die Schlüssel hat muss er die Miete zahlen, wenn nichts anders vereinbart ist.
Bei einem Auszug im August ist ein Rückbehalt der vollen Kaution nicht vertretbar. Hier erhebt sich die Frage, ob dem Mieter bekannt ist, ob der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Sparbuch angelegt hat. Wenn nicht, sollte der Mieter dringend klären, wo die Kaution verblieben ist. Der Vermieter muss Auskunft erteilen. Der Mieter kann auf jeden Fall die Herausgabe eines Teils der Kaution verlangen.
Diese Vorgehensweise des Vermieters lässt die Vermutung zu, dass die Kaution nicht angelegt wurde und der Vermiete derzeit Wege sucht, wie er eine Rückzahlung vermeiden kann und wohl dann auch Wege suchen wird, welche angeblichen Mängel er findet, um an die Kaution zu kommen. Hier also Wohnungsübergabe im August verlangen und Zeugen mitnehmen. Weigert sich der Vermieter weiterhin rechtzeitig die Wohnung zu übernehmen, soll er entweder bestätigen, dass der Mieter im September keine Miete zahlen muss oder der Mieter nimmt mit Zeugen den Zustand der Wohnung Ende August auf und sendet dem Vermieter die Schlüssel. Ich würde dem Mieter hier zur größten Vorsicht raten.
Gruss Günter
Und wäre es vertretbar, dass der Vermieter die Kaution in
voller Höhe von beispielsweise EUR 1.350 einbehalten würde,
mit dem Hinweis, dass in Feb. 05 noch eine
Betriebskostenabrechnung folgen würde, die in den letzten
Jahren aber immer höchstens eine Nachzahlung von EUR 100 zur
Folge hatte?
Hallo Günter,
vielen Dank für die Antwort.
Grüße
Thomas