Wohnungsabschlusstür - Gemeinschaftseigentum ?

Hallo,
ich würde gerne folgendes wissen:
Meine Wohnungsabschlusstür lässt sich nicht mehr öffnen. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt vermietet.
Als wir eine Übergabe mit den Mietern machen wollten, kamen wir nicht in die Wohnung. Jetzt brauchen wir den Schlüsseldienst, um die Wohnung zu öffnen.
Nun meine Frage:
Falls die Mieter dafür nicht verantwortlich sind , wer kommt dann für die Unkosten auf ?
Gehört eine Wohnungsabschlusstür zum Allgemeineigentum?
Vielen Dank,
Stefanus

Zunächst mal ist das eine Rechtsfrage, und sie hätte ins Rechtsbrett gehört. Nun inhaltlich:

Gehört eine Wohnungsabschlusstür zum Allgemeineigentum?

Was um alles in der Welt ist Allgemeineigentum? Kann es sein, dass du dir dieses Wort gerade ausgedacht hast? Es gibt nur eine Art von Eigentum („Privateigentum“; auch was der öffentlichen Hand gehört, ist von der Eigentumsform her „privat“).

Nun zur Tür: Verstehe ich die Frage richtig, dass du wissen möchtest, ob die Tür, weil sie zur Straße hin zeigt, vielleicht allen gehört, so dass auch nun alle - z.B. die Gemeinde - für den Schaden aufkommen muss?

Nicht ernsthaft, oder?

Levay

Es handelt sich hier um ein Mehrfamilienhaus mit 6 Eigentumswohnungen und gemeint war das Gemeinschaftseigentum, wie z.b. ein Flur, ein Treppenaufgang und eventuell eben auch eine Wohnungsabschlusstür - nicht eine Haustür.
Aber ich glaube auch dass ich diese Frage wohl besser woanders stelle…

Ja, die Wohnungsabschlusstür an sich, ist sicherlich Gemeinschaftseigentum; Schäden daran trägt, sofern sich der Verursacher nicht feststellen läßt, die Gemeinschaft.

Schloss und Innenlackierung sind m.E. Sondereigentum, da es dir frei steht diese zu verändern.

So stellt sich für die Kostentragung die Frage nach dem Schaden. Hat sich das Türblatt so verzogen, dass sie dermaßen klemmt das sie nicht mehr aufgeht, ist es was anderes als wenn ein Schlossdefekt vorliegt.
Gruß n.

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Es gibt verschiedene Eigentumsformen im Wohnungseigentumsgesetz.
http://www.tfh-wildau.de/twzev/institute/ioei/downlo…
vgl.§1
Deshalb ist die Frage durchaus berechtigt.
Und nicht die Gemeinde soll für den Schaden aufkommen, sondern die Gemeinschaft…klingt so ähnlich.

Gruß n.

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Hallo,
Danke für die Info.
Es ist das Zylinderschloss, welches nicht mehr funktioniert.
Jemand hat es mit Kleber unbrauchbar gemacht.
Das kann nur jemand aus dem 6-Parteien Haus sein, aber es lässt sich leider nicht beweisen. Daher wäre es gut gewesen, wenn es unter das Gemeinschaftseigentum fallen würde, damit der Verursacher - wer immer es war - auch seinen Teil beitragen muß…

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