Wohnungsamt Frage

Hallo Wissende :smile:

XY wohnt mit Kind in einer B-schein Wohnung wohnt, die für 3 Personen zugelassen ist. Die 3te Person ist aber ausgezogen und auch woanders inzwischen gemeldet. Dem Wohnungsamt wurde dieser Umstand nicht mitgeteilt, da das Kind nicht auch noch einen Umzug wegstecken sollte. Bisher konnte die Wohnung auch finanziert werden.
Nun müsste XY aber Wohngeld beantragen, da sie sonst mit ihrem Verdienst zu knapp ist.

Wenn XY nun aber beim Wohnungsamt Wohngeld beantragen möchte, fliegt dann alles auf oder nicht? Hat das eine mit dem anderen zu tun? Wäre sie gezwungen auszuziehen?

Wenn die persönlichen Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung („Sozialwohnung“ mit Wohnberechtigungsschein) nicht mehr zutreffen, muss man nicht unbedingt ausziehen.

Es gibt auch eine sog. „Fehlbelegungsabgabe“, die man bezahlen muss, wenn man trotzdem dort wohnen bleiben möchte.

Und dann gibt es noch die Abschaffung dieser Abgabe in manchen Fällen und Orten, gerade in Berlin.

Also bleibt nur eine Möglichkeit der Aufklärung: Den Wohnungsgeber befragen, der muss das wissen. Außerdem die ganzen sozialen Beratungsstellen vor Ort, von Caritas über Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Volkswohlfahrt, Kirchengemeinden und wie sie alle heißen. Die fragt man besser zuerst.

Gruß aus Berlin, Gerd