Hallo Wissende
XY wohnt mit Kind in einer B-schein Wohnung wohnt, die für 3 Personen zugelassen ist. Die 3te Person ist aber ausgezogen und auch woanders inzwischen gemeldet. Dem Wohnungsamt wurde dieser Umstand nicht mitgeteilt, da das Kind nicht auch noch einen Umzug wegstecken sollte. Bisher konnte die Wohnung auch finanziert werden.
Nun müsste XY aber Wohngeld beantragen, da sie sonst mit ihrem Verdienst zu knapp ist.
Wenn XY nun aber beim Wohnungsamt Wohngeld beantragen möchte, fliegt dann alles auf oder nicht? Hat das eine mit dem anderen zu tun? Wäre sie gezwungen auszuziehen?