Wohnungsamt verlangt Kontoauszüge

Frau X wohnt bei Herrn Y zur Untermiete. Das Wohnungsamt zahlt die Miete. Nun glaubt es womöglich, es würde betrogen: Es verlangt von Frau X (Zitat vom Wohnungsamt) „Lückenlose Kontoauszüge“ (OHNE eine einstweilige Verfügung eines Gerichtes). Das Amt will damit sehen, ob das Geld wirklich abgehoben wird, um damit den Mieter zu bezahlen. Ist das rechtens? Darf das Wohnungsamt Personen auffordern, vollständige Kontoauszüge ohne Gerichtsbeschluss zu liefern?

Hallo,

Es
verlangt von Frau X (Zitat vom Wohnungsamt) „Lückenlose
Kontoauszüge“ (OHNE eine einstweilige Verfügung eines
Gerichtes).

Das darf es, solange es Zahlungen leistet.

Darf das Wohnungsamt Personen auffordern,
vollständige Kontoauszüge ohne Gerichtsbeschluss zu liefern?

Ja darf es.
Die Person ist allerdings nicht verpflichtet diesem Wunsch nachzukommen.

Wenn man die Kontoauszüge nicht nachweisst, kann einem nur eins passieren: die Zahlungen werden eingestellt
(u.U. muss man geleistete Zahlungen zurück zahlen sowie Strafen zahlen wegen Leistungserschleichung, aber das ist eine andere Geschichte).
Denn auch das Amt ist nicht verpflichtet weiter zu zahlen, wenn die Person nicht kooperiert.

LG Jasmin

Frau X wohnt bei Herrn Y zur Untermiete. Das Wohnungsamt zahlt
die Miete. Nun glaubt es womöglich, es würde betrogen: Es
verlangt von Frau X (Zitat vom Wohnungsamt) „Lückenlose
Kontoauszüge“ (OHNE eine einstweilige Verfügung eines
Gerichtes). Das Amt will damit sehen, ob das Geld wirklich
abgehoben wird, um damit den Mieter zu bezahlen. Ist das
rechtens?

Die Mitwirkungspflicht für Leistungsempfänger ist im SGB geregelt,
Kontoauszüge können nur bei konkretem Verdacht gefordert werden.
Zum Nachweis der Mietzahlungen reichen die Empfangsbestätigungen des Vermieters aus.