Wohnungsamt will Mietvertrag, der ist nicht aufzutreiben

Hallo Wissende,

jmd. bezieht wegen 80%-iger Minderung Erwerbsunfähigkeitsrente.
Ihm steht Wohngeld zu wegen der geringen Rente.
Antrag auf Wohngeldzuschuß oder wie das heißt wurde von seinem gesetzlichen Betreuer gestellt.

Wohnungsamt will den Mietvertrag sehen. Der Jmd. ist aber Messie und hat keine Ahnung ob er den Vertrag noch hat und wenn ja, wo das Ding in den Stapeln verborgen ist.
Der Betreuer hat die Hausverwaltung kontaktiert um zumindest eine Kopie des Mietvertrages zu erhalten.

Antwort der Hausverwaltung, wir haben den Mietvertrag nicht und die Hausbesitzerin auch nicht. Wohl unnötig zu erwähnen daß dieser jmd. schon im Laufe der Zeit mehrmals eine Androhung einer Mietkündigung erhielt.
Sehr beliebt ist dieser jmd. also nicht bei der Hausverwaltung die ja der Hausbesitzerin berichtet. Äh, wegen 1129 natürlich nur angenommen.

Meine Frage was kann jetzt dieser Jmd. rechtlich machen/veranlassen sodaß seine Hausbesitzerin den mietvertrag herausrückt?

Was sollte der Jmd. tuen?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo!

gar nichts kann (und muss) man da machen.

Man kann den Mietvertrag, es geht um Miethöhe und Nebenkosten, auch mit Kontoauszug der Mietzahlung nachweisen.
Da Mietverträge sowieso nicht der Schriftform bedürfen, kann ja Wohngeld oder sonstige Leistungen nicht von einem Schriftstück abhängig gemacht werden.

Und eine Bestätigung der Miethöhe könnte Verwaltung/Vermieter ja jederzeit ausstellen, wenn der Kontoauszug der Mietzahlung dem Amt nicht reichen sollte(warum eigentlich nicht!).

MfG
duck313

Kann man gerichtliche Betreuer verklagen wegen deren Fehlern?
Hallo Duck,

ich kenne mich juristisch Null aus. Aber halt so vom flüchtigen Mitverfolgen in der Presse und im TV habe ich schon mitbekommen daß man z.B. seinen Anwalt verklagen wenn der
wichtige Fristen versäumt und Schaden entsteht.

Wie ist das hier? Sofern, was ich hoffe das was du geschrieben hast korrekt ist so hat sich doch der Betreuer vom Wohnungsamt abspeisen lassen.
Denn im angenommen Fall hat der Betreute angenommenerweise gesagt, mal angenommen auch unter Zeugen, daß er den Mietvertrag nicht hat, aber sehr wohl
99% der Bankauszüge der letzten Jahrzehnten.

Und, mal nur so gedacht, was zum Henker hat denn das Wohnungsamt vom einem Mietvertrag aus angenommen dem Jahre 1988 oder früher? Logo kamen da schon Mieterhöhungen dazu. Und nu? Wollen die Schwachmaten dann auch noch alle Mieterhöhungen sehen?

Angenommernerweise findet der Messie auch diese 3-4 Erhöhungen nicht.
Hausverwaltung und Vermieter sind nicht kooperationsbereit, anzunehmenderweise
werden sie sagen, wir haben da auch nix mehr.

Der angenommene Fall ist wohl sehr üblich, da könnte es die reine Miete geben, dazu Nebenkosten und noch ein Posten, k.A. vielleicht Wasserverbrauch o.ä.
Jedenfalls steckt in der BruttoMietzahlung, per Bankbelegen nachweisbar, die Miete und die beiden anderen Posten.

D.h. die anderen beiden Posten sind pauschale Vorauszahlungen. Sagen wir mal 100€ für Posten1 und 100€ für Posten 2. Nach 12 Monaten Abrechnungszeit pro Posten bekommt der Mieter dann pro Posten eine Jahresabrechnung.

Die Rechnung ist einfach, 12 * 100€ = 1200€ Vorauszahlung. Davon wird die tatsächliche Summe abgezogen. Kommt ein Pluswert heraus bekommt der Mieter Geld zurück, in bar.
Im andern Fall muß er nachzahlen.

Was also will das Wohnungsamt vom „alten“ Mietvertrag?

Du sagst "Und eine Bestätigung der Miethöhe könnte Verwaltung/Vermieter

ja jederzeit ausstellen,wenn…". Zurück zu meinem Betreff, warum hat der Betreuer dies nicht eingefordert?

Was ist wenn Verwaltung/Vermieter wieder sagen, haben wir nicht können wir nicht?

Fragen über Fragen :frowning:
Leider ist der angenommene kein Ami, sonst würd er sich 'ne Knarre nehmen und Verwaltung/Vermieter umpusten, dann Betreuer auch, achja den kurz vorher noch fragen wie die Person vom Wohnungsamt heißt , dann zum Wohnungsamt gehen…
Das eben ist ja von 1129 gedeckt, also völlig unpersönlich oder so.

Natürlich ist das eben reine Fiktion, der Angenomme hat angenommen gar kein Geld für eine entsprechende Knarre :smile:
Aber ist, ich glaube sehr zurecht enttäuscht von Betreuer, Hausverwaltung -besitzer, Wohnungsamt :frowning:

Dir Duck, ein Dankeschön
Ich hoffe du oder andere haben sich von meinem langen Text nicht abschrecken lassen und tapfer alles gelesen und erkannt daß da von mir bzw. dem angenommen Betroffenen noch Fragen gibt wie den Betreff u.v.m.

Deine Aussagen gebe ich weiter. Solange ich hier nix anderes lese gehe ich davon aus daß sie como siempre völlig korrekt sind.

Gruß
Reinhard

Hallo,

ich kenne mich juristisch Null aus. Aber halt so vom flüchtigen Mitverfolgen in der Presse und im TV habe ich schon mitbekommen daß man z.B. seinen Anwalt verklagen wenn der wichtige Fristen versäumt und Schaden entsteht.

So isses.

Wie ist das hier? Sofern, was ich hoffe das was du geschrieben hast korrekt ist so hat sich doch der Betreuer vom Wohnungsamt abspeisen lassen.

Inwiefern? Jeder Antragsteller wird zunächst auf diese Weise abgespeist.

Denn im angenommen Fall hat der Betreute angenommenerweise gesagt, mal angenommen auch unter Zeugen, daß er den Mietvertrag nicht hat, aber sehr wohl 99% der Bankauszüge der letzten Jahrzehnten.

Und, mal nur so gedacht, was zum Henker hat denn das Wohnungsamt vom einem Mietvertrag aus angenommen dem Jahre 1988 oder früher? Logo kamen da schon Mieterhöhungen dazu. Und nu? Wollen die Schwachmaten dann auch noch alle Mieterhöhungen sehen?

Nein, die sind aber von Gesetzes wegen dazu verpflichtet den Wohngeldantrag zu prüfen. Und da es beim Wohngeld vielleicht auf die Art der Wohnung (möbliert/ nicht möbliert), http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__9.html usw. ankommen könnte, können solche Angaben eben wichtig sein. Daneben naturgemäß auch die Tatsache, dass es überhaupt einen MV gibt und die Zahlungen auf dem Kontoauszug nicht etwa eine andere Grundlage haben (z. B. Mietkauf).

Angenommernerweise findet der Messie auch diese 3-4 Erhöhungen nicht. Hausverwaltung und Vermieter sind nicht kooperationsbereit, anzunehmenderweise werden sie sagen, wir haben da auch nix mehr.

Ich bin mir sicher, dass ich nach einigem Suchen im SGB I oder WoGG einen Passus finde, der auch den Vermieter zur Mitwirkung verpflichtet. Und da isser: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__23.html Absatz 3.

Der angenommene Fall ist wohl sehr üblich, da könnte es die reine Miete geben, dazu Nebenkosten und noch ein Posten, k.A. vielleicht Wasserverbrauch o.ä.
Jedenfalls steckt in der BruttoMietzahlung, per Bankbelegen nachweisbar, die Miete und die beiden anderen Posten.

Eben, Und Wohngeld gibt es nur für die Kaltmiete und ein paar Nebenkosten. So kommt es etwa bei den Kabelgebühren schon darauf an, wie der Anschluss vereinbart ist.

Was also will das Wohnungsamt vom „alten“ Mietvertrag?

Siehe oben.

Du sagst „Und eine Bestätigung der Miethöhe könnte Verwaltung/Vermieter ja jederzeit ausstellen,wenn…“. Zurück zu meinem Betreff, warum hat der Betreuer dies nicht eingefordert?

Hat er vielleicht? Und die wollten nicht?

Was ist wenn Verwaltung/Vermieter wieder sagen, haben wir nicht können wir nicht?

Dann sollte er auf seine gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht hingewiesen werden. Das könnte auch das Amt selbst tun bzw. wäre dann auch mal dazu verpflichtet.

Fragen über Fragen :frowning:
Leider ist der angenommene kein Ami, sonst würd er sich 'ne Knarre nehmen und Verwaltung/Vermieter umpusten, dann Betreuer auch, achja den kurz vorher noch fragen wie die Person vom Wohnungsamt heißt , dann zum Wohnungsamt gehen…

Und dann bekommt er das Wohngeld?
Was ist denn der aktuelle Stand? Ist der Antrag in Bearbeitung? Wurde er abgeleht??

Grüße

Ich bin begeistert danke euch zweien, Nachfrage
Hallo ElBuffo und Duck,

vorab eine wichtige Frage. Gebt ihr mir eure Erlaubnis diese Beitragsfolge dem Betreuer und vllt auch dem Wohnungamt zukommen zulassen?

Selbstverständlich tauchen da nicht eure Nicknamen auf, meiner schon denn sowas kotzt mich an. Genau so wie als ich heute las daß es legitim bleibt daß wer auch immer Ärzte schmiert Straffrei ausgeht und die Ärzte auch. So was geht mir schwer auf den Keks :frowning:
Okay, okay, OT beendet.

ich kenne mich juristisch Null aus. Aber halt so vom flüchtigen Mitverfolgen in der ::stuck_out_tongue:resse und im TV habe ich schon mitbekommen daß man z.B. seinen Anwalt verklagen ::wenn der wichtige Fristen versäumt und Schaden entsteht.

So isses.

Okay, habe ich richtig mitverfolgt, wie sieht es mit selbst beim Gericht bestellten Betreuern aus? Gilt da das gleiche?

Wie ist das hier? Sofern, was ich hoffe das was du geschrieben hast korrekt ist so hat sich doch der Betreuer vom Wohnungsamt abspeisen lassen.

Inwiefern? Jeder Antragsteller wird zunächst auf diese Weise
abgespeist.

„Jeder“ I break together. Diese Abspeisung hat Systen und läuft schon lange?
Schöner Sozialstaat hier, aber egal. Meine Frage bleibt, hätte sich der gerichtliche Betreuer derart abspeisen lassen müssen und seinem Betreuten sagen müssen ohne Mietvertrag läuft nix.

Und mal vollkommen davon abgesehen daß der Betreute Messie und den Vertrag nicht findet. Was wäre denn bei Hochwasser, Brand usw,?
Dann ist der Mietvertrag in Schlammflut untergegengen oder verbrannt.
was dann?

Denn im angenommen Fall hat der Betreute angenommenerweise gesagt, mal angenommen auch unter Zeugen, daß er den Mietvertrag nicht hat, aber sehr wohl 99% der Bankauszüge der letzten Jahrzehnten.

Und, mal nur so gedacht, was zum Henker hat denn das Wohnungsamt vom einem Mietvertrag aus angenommen dem Jahre 1988 oder früher? Logo kamen da schon Mieterhöhungen dazu. Und nu? Wollen die Schwachmaten dann auch noch alle Mieterhöhungen sehen?

Nein, die sind aber von Gesetzes wegen dazu verpflichtet den
Wohngeldantrag zu prüfen. Und da es beim Wohngeld vielleicht
auf die Art der Wohnung (möbliert/ nicht möbliert),
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__9.html usw. ankommen
könnte, können solche Angaben eben wichtig sein. Daneben
naturgemäß auch die Tatsache, dass es überhaupt einen MV gibt
und die Zahlungen auf dem Kontoauszug nicht etwa eine andere
Grundlage haben (z. B. Mietkauf).

K.A. was Mitkauf bedeutet, aber der liegt nicht vor.

Angenommernerweise findet der Messie auch diese 3-4 Erhöhungen nicht. Hausverwaltung und Vermieter sind nicht kooperationsbereit, anzunehmenderweise werden sie sagen, wir haben da auch nix mehr.

Ich bin mir sicher, dass ich nach einigem Suchen im SGB I oder
WoGG einen Passus finde, der auch den Vermieter zur Mitwirkung
verpflichtet. Und da isser:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__23.html Absatz 3.

Dankeschön.

Der angenommene Fall ist wohl sehr üblich, da könnte es die reine Miete geben, dazu Nebenkosten und noch ein Posten, k.A. vielleicht Wasserverbrauch o.ä.
Jedenfalls steckt in der BruttoMietzahlung, per Bankbelegen nachweisbar, die Miete und die beiden anderen Posten.

Eben, Und Wohngeld gibt es nur für die Kaltmiete und ein paar
Nebenkosten. So kommt es etwa bei den Kabelgebühren schon
darauf an, wie der Anschluss vereinbart ist.

Liegt kein Kabelvertrag vor.

Was also will das Wohnungsamt vom „alten“ Mietvertrag?

Siehe oben.

Du sagst „Und eine Bestätigung der Miethöhe könnte Verwaltung/Vermieter ja jederzeit ausstellen,wenn…“. Zurück zu meinem Betreff, warum hat der Betreuer dies nicht eingefordert?

Hat er vielleicht? Und die wollten nicht?

Ja, er sagte dem Betreuten ohne Mietvertrag geht nix.

Was ist wenn Verwaltung/Vermieter wieder sagen, haben wir nicht können wir nicht?

Dann sollte er auf seine gesetzlich verankerte
Mitwirkungspflicht hingewiesen werden. Das könnte auch das Amt
selbst tun bzw. wäre dann auch mal dazu verpflichtet.

*kopfschüttel* Hätte sowas nicht der gerichtliche Betreuer wissen müssen?

Leider ist der angenommene kein Ami, sonst würd er sich 'ne Knarre nehmen und Verwaltung/Vermieter umpusten, dann Betreuer auch, achja den kurz vorher noch fragen wie die Person vom Wohnungsamt heißt , dann zum Wohnungsamt gehen…

Und dann bekommt er das Wohngeld?

Nein, das nicht, aber das Wohngeld hat sich erledigt wenn er hochzufrieden mit sich in einer Zelle sitzt und ist im Knast der Heldn ggl*

Was ist denn der aktuelle Stand? Ist der Antrag in
Bearbeitung? Wurde er abgeleht??

Der aktuelle Stand ist, kein Mietvertrag, kein Wohnungszuschuss.

Wie auch Duck danke ich dir und bitte darum daß ihr eure Äußerungen freigebt.

Gruß
Reinhard

Rückmeldung an euch beide
Hallo,

ich persönlich würde aufgrund eurer Äußerungen schon, sofern ich die Erlaubnis erhielte dem Vermieter, dem Betreuer und dem Wohnungsamt diese Beitragsfolge vorsetzen.

Aber die angenommene Person möchte das nicht. Die Person will angenommenerweise ihrem Betreuer, trotz Wissen von dieser Beitragsfolge, „mal“ sanft darauf ansprechen.
Sie will unbedingt Streit o.ä. vermeiden, gut, muß ich akzeptieren *raushalt*

Gruß
Reinhard