Kann man gerichtliche Betreuer verklagen wegen deren Fehlern?
Hallo Duck,
ich kenne mich juristisch Null aus. Aber halt so vom flüchtigen Mitverfolgen in der Presse und im TV habe ich schon mitbekommen daß man z.B. seinen Anwalt verklagen wenn der
wichtige Fristen versäumt und Schaden entsteht.
Wie ist das hier? Sofern, was ich hoffe das was du geschrieben hast korrekt ist so hat sich doch der Betreuer vom Wohnungsamt abspeisen lassen.
Denn im angenommen Fall hat der Betreute angenommenerweise gesagt, mal angenommen auch unter Zeugen, daß er den Mietvertrag nicht hat, aber sehr wohl
99% der Bankauszüge der letzten Jahrzehnten.
Und, mal nur so gedacht, was zum Henker hat denn das Wohnungsamt vom einem Mietvertrag aus angenommen dem Jahre 1988 oder früher? Logo kamen da schon Mieterhöhungen dazu. Und nu? Wollen die Schwachmaten dann auch noch alle Mieterhöhungen sehen?
Angenommernerweise findet der Messie auch diese 3-4 Erhöhungen nicht.
Hausverwaltung und Vermieter sind nicht kooperationsbereit, anzunehmenderweise
werden sie sagen, wir haben da auch nix mehr.
Der angenommene Fall ist wohl sehr üblich, da könnte es die reine Miete geben, dazu Nebenkosten und noch ein Posten, k.A. vielleicht Wasserverbrauch o.ä.
Jedenfalls steckt in der BruttoMietzahlung, per Bankbelegen nachweisbar, die Miete und die beiden anderen Posten.
D.h. die anderen beiden Posten sind pauschale Vorauszahlungen. Sagen wir mal 100€ für Posten1 und 100€ für Posten 2. Nach 12 Monaten Abrechnungszeit pro Posten bekommt der Mieter dann pro Posten eine Jahresabrechnung.
Die Rechnung ist einfach, 12 * 100€ = 1200€ Vorauszahlung. Davon wird die tatsächliche Summe abgezogen. Kommt ein Pluswert heraus bekommt der Mieter Geld zurück, in bar.
Im andern Fall muß er nachzahlen.
Was also will das Wohnungsamt vom „alten“ Mietvertrag?
Du sagst "Und eine Bestätigung der Miethöhe könnte Verwaltung/Vermieter
ja jederzeit ausstellen,wenn…". Zurück zu meinem Betreff, warum hat der Betreuer dies nicht eingefordert?
Was ist wenn Verwaltung/Vermieter wieder sagen, haben wir nicht können wir nicht?
Fragen über Fragen 
Leider ist der angenommene kein Ami, sonst würd er sich 'ne Knarre nehmen und Verwaltung/Vermieter umpusten, dann Betreuer auch, achja den kurz vorher noch fragen wie die Person vom Wohnungsamt heißt , dann zum Wohnungsamt gehen…
Das eben ist ja von 1129 gedeckt, also völlig unpersönlich oder so.
Natürlich ist das eben reine Fiktion, der Angenomme hat angenommen gar kein Geld für eine entsprechende Knarre 
Aber ist, ich glaube sehr zurecht enttäuscht von Betreuer, Hausverwaltung -besitzer, Wohnungsamt 
Dir Duck, ein Dankeschön
Ich hoffe du oder andere haben sich von meinem langen Text nicht abschrecken lassen und tapfer alles gelesen und erkannt daß da von mir bzw. dem angenommen Betroffenen noch Fragen gibt wie den Betreff u.v.m.
Deine Aussagen gebe ich weiter. Solange ich hier nix anderes lese gehe ich davon aus daß sie como siempre völlig korrekt sind.
Gruß
Reinhard