Guten Tag; das Problem von D. ist derart: D. hat einen Antrag auf Wohngeld gestellt und nun 11.-- Euro pro Monat zugesprochen bekommen!
D. hat aber bei Errechnung der Summe über den Wohngeldrechner und Berücksichtigung der 100% Schwerbehinderung einen wesentliche höheren Betrag errechnet; was kann D. nun zur Überprüfung der Summe tun, um sicher zu gehen, wer nun Recht hat, das Amt oder der Rechner im Internet!? D. will sich ja auch nicht blamieren!? Gruß und Dank für Resonanzen; D.!!!
D könnte zum zuständigen Amt gehen und sich die Berechnung erklären lassen, ruhig die „Internetberechnung“ mitnehmen zum Vergleich.
Beatrix
Zuerst würde ich einen Widerspruch gegen den erlassenen Wohngeldbescheid einlegen, auch wenn die Begründung fehlt. Dies ist aber wichtig, damit man nicht die Monatsfrist verstreichen lässt und dann nichts mehr drehen kann.
Danach würde ich auch zur Wohngeldstelle gehen und mir die Berechnung erklären lassen. Wenn sich da dann ein Fehler zeigt, kann man ja noch ein Schreiben aufsetzen, indem man seine Begründung zum vorherigen Widerspruch abgibt.