Wohnungsamt

hallo liebe Leute,

eine Bekannte von mir befindet sich in Schwierigkeiten, was die Bearbeitung ihres Wohngeldantrages betrifft.

Es ist folgendes Problem: Sie lebt von Arbeitslosenhilfe und bezieht seit mehreren Jahren Wohngeld. Sie hatte vergessen oder es nicht gewusst, dass sie ein geringes Vermögen, angelegt in einem Bundesschatzbrief, im auszufüllenden Antrag hätte angeben müssen. Die Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes verlangt eine Aufstellung der Zinsen und den Anlagezeitpunkt des Bundesschatzbriefes von der Bundesschuldenverwaltung. Die angefallenen Zinsen sind sehr gering, da auch der Anlagebetrag sehr gering ist. Entdeckt wurde ihre Anlage duch das Bundesamt für Finanzen, bei dem Arbeitslosenhilfeantrag hat meine Bekannte die Anlage angegeben und bekommt dementsprechend auch weniger Arbeitslosenhilfe.

Nun meine Fragen, ich möchte ihr gerne helfen:

1.) Was kann ihr passieren ?

2.) Kann ihr das Wohnungsamt die Zahlung verweigern ?

3.) Gelten beim Wohngeld (Wohnungsamt) und Arbeitslosenfürsorge ( Arbeitsamt) die gleichen Bestimmungen hinsichtlich eines geringen Vermögens ?

ich danke Ihnen / Euch im Voraus für Ihre / Eure Antworten. Sie macht sich grosse Sorgen.

gruss und schönen Abend

chatboy

Nicht so schlimm

hallo

Also ich antworte mal so gut ich kann.

Wenn man einen Wohngeldbescheid bekommt ,steht da immer drin ,dass man sich ,wenn sich das Einkommen um einen bestimmten Betrag ändert,bei dem Wohngeldamt melden muss. Dieser Betrag ist meistens so zwischen 50 und 150 Euro. Das heisst also im KLartext : wenn die Zinsen jetzt zu dem zu berechnenden Einkommen dazu gezählt werden ,wird sich das durchschnittliche monatliche Einkommen nur geringfügig verändern,weil es ja meistens nur paar Euro sind.

Also mal entspannen.

Wichtig ist echt ,dass man alles angibt. Es lohnt sich wirklich nicht,sich irgendwelche Gelder zu erschleichen .Damit hat man nur Stress.

Gruss
KOsmokatze

hi Kosmokatze,

vielen Dank für Deine Antwort. Sie hat sich das ja nicht erschlichen. Sie hat es nicht gewusst, dass sie es angeben muss, und da diese Ämter alle zusammen arbeiten, Wohnungsamt, Arbeitsamt und Bundesamt für Finanzen, wurde die Anlage entdeckt.

gruss und schönen Abend

hallo liebe Leute,

heute hat meine Bekannte vom Wohnungsamt erfahren, dass
ihr das Amt das Wohnungsgeld kürzen wird. Gestützt wird diese Ankündigung darauf, dass man ihr vorhält, sie hätte bei der Antragsstellung falsche Angaben gemacht.
Darf ein Wohngeldempfänger überhaupt kein Vermögen besitzen ? Es ist mir bekannt, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe die jeweilige Person ein Vermögen (Sparbetrag) von 200 Euro pro Lebensjahr besitzen darf. Gilt diese Bestimmung nicht auch für ein Wohnungsamt ? Sie braucht dringend Hilfe, insbesondere Argumente mit Hinweisen auf entsprechende Gesetze und Verordnungen, um gegen den zu erwartenden Verwaltungsakt der Behörde rechtzeitig erfolgreich Widerspruch einzulegen. (Vermögen 1100 Euro angelegt im Jahre 1995 als Bundessschatzbrief). Sie wohnt seit 1994 in der Wohnung). Für Ratschläge und Hinweise im voraus vielen Dank
gruss
chatboy