Wohnungsangebotsablehnung durch Amt wegen 6,6m²

Hallo an alle,

ich las jetzt das sich die Kosten für die Angemessenheit der Unterkunft bei Hartz IV anhand der Wohngeldtabelle / mietstufen orientiert. Nun weiß ich aber nicht, welche Mietstufe bei uns herrscht. PLZ 16225 & 16227

Wir bewohnen gersde eine Whg. mit knapp 59 m² und 4 Personen. Es ist eine 3-Raum Whg. wobei ein Zimmer ca. 10m² eine Etage höher über den Hausflur zu erreichen ist. Also zu viert bewohnen wir eigendlich eine 2 Raum WhG. Miete warm 405 € = Kalt 4,80€/m².

Nun haben wir eine Whg. mit 96,6 m² gefunden wo die Kaltmiete 4,50 €/m² beträgt also nach Tabelle genau im Limit. Nur die 6,6 m² zu viel. Jetzt wollen se uns noch einen Prüfdienst schicken um zu schauen ob es überhaupt notwendig ist auszuziehen. Dieser war aber schon im Sommer 11 da und stimmte zu. Zu der Zeit hatten wir auch nen Angebot aber das Amt brauchte ja 3 Wochen um jemanden zu schicken= Whg. weg. Was kann man tun bitte bitte helft uns.Unsere Kinder sind 5Jahre und 9 Wochen.

Über zusendungen von Links oder so würde ich mich sehr freuen

Andreas

Hallo

Jetzt wollen se uns noch einen Prüfdienst schicken um zu schauen ob es überhaupt notwendig ist auszuziehen

Für 4 Personen gelten je nach Bundesland 84 - 95 qm als angemessene Wohnfläche. http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

mit knapp 59 m² und 4 Personen

(=entspricht der angemessenen Wohnfläche für zwei Personen) liegt man zu deutlich drunter, als dass die Umzugszustimmung verweigert werden könnte. Das wäre mE ggf. ein Selbstläufer vor Gericht. Und ein überflüssiger Hausbesuch.

Was kann man tun

Wie immer und grundsätzlich beim Umgang mit dem Jobcenter: Seine Anträge (z.B. auf Zustimmung zum Umzug) nachweislich schriftlich einreichen und auf einen schriftlichen Bescheid mit Angabe der Rechtsgrundlage bestehen. Bei Problemen -> Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und Fachanwalt.

(Was Angemessenheit / Preis angeht: Einer insgesamt unangemessenen Wohnung wird nicht zugestimmt werden.)

LG

FAQ:1129
Hallo

FAQ:1129

Gruß,
LeoLo

Wir bewohnen gersde eine Whg. mit knapp 59 m² und 4 Personen.

Wie Lara schon schrieb, sind 59m² viel zu klein für 4 Personen, von daher sollte ein Umzug auch ohne Hausbesuch zu genehmigen sein.

Jetzt wollen se uns noch einen Prüfdienst
schicken um zu schauen ob es überhaupt notwendig ist
auszuziehen. Dieser war aber schon im Sommer 11 da und stimmte
zu.

Hast du das schriftlich ? Wenn ja, dann verweis das Amt genau darauf. Dann ist der Hausbesuch nämlich vollkommen unnötig (ist er aufgrund der Wohnungsdaten sowieso). Und wenn du schon dabei bist, dann verweis auch gleich auf die bestehende Wohnungsgröße und das, was euch zusteht.

In Sachen der zu großen Wohnung habt ihr 2 Möglichkeiten: a) zahlt die Miete für die 6,6m² überschüssigen Raumes aus dem Regelsatz. Oder b) ihr belegt dem Amt, daß es keine passenden Wohnungen im Rahmen der Angemessenheit gibt. Dies kann über ausgeschnittene Zeitungsanzeigen, Bestätigungen von Wohnungsbaugesellschaften o.ä. geschehen. Denn wenn es keine passende Alternativen gibt, ist das Amt gezwungen, die tatsächlich anfallende Miete zu zahlen.

Grüß Dich Marko,

danke dir und allen anderen auch natürlich, Das wir die 6.6m² alleine bezahlen müssten, daran kann man sich ja gewöhnen, Lara hat selbstverständlich Recht und all dei anderen dich eingeschlossen auch.Dieses Beispiel zeigt doch bloß wieder die Behördenwillkür. Die müssten nur einmal in den Mietvertrag schauen, aber es ist doch einfacher nen Prüfdienst zu schicken, in der Hoffnung dass die Whg denn weg ist. Und wenn der Prüfdienst denn sagt ja wir müssen, ist sie doch weg und wir finden auch keine mehr. Das schlimme ist ja noch, dass meine Frau ja bis zur Geburt arbeiten war und sie aufstocken muss,weil man mit dem Geld nichteinmal Miete bezahlen kann. Aber Krankenkasse bezahlt se ja alleine.

Wir haben nun noch erfahren übern Anwalt, dass die 4,50m² nichtig sind. Die Bezüge für Unterkunft und Heizung durfen nicht geringer sein wie beim Wohngeld. Wir stehen im Mietspiegel auf Stufe 2 mit unserer Postleitzahl. Da heißt es so schön, dass der Wohnraum eine Kaltmiete für 4 Personen von 534€ nicht überschreiten darf. Er will sich nur nicht zu doll mit einmischen, weil denn werden se erst richtig bockig und wie lange ne Klage braucht wissen wa ja alle. Die Stufe beim Mietspiegel bekommt man bei der Wohngeldstelle.
Was noch neu ist, die vom Call-center müssen dich sofort weitervermitteln siehe http://www.sozialhilfe24.de/news/1644/jobcenter-muss…

Gruß Andreas