Hallo an alle,
ich las jetzt das sich die Kosten für die Angemessenheit der Unterkunft bei Hartz IV anhand der Wohngeldtabelle / mietstufen orientiert. Nun weiß ich aber nicht, welche Mietstufe bei uns herrscht. PLZ 16225 & 16227
Wir bewohnen gersde eine Whg. mit knapp 59 m² und 4 Personen. Es ist eine 3-Raum Whg. wobei ein Zimmer ca. 10m² eine Etage höher über den Hausflur zu erreichen ist. Also zu viert bewohnen wir eigendlich eine 2 Raum WhG. Miete warm 405 € = Kalt 4,80€/m².
Nun haben wir eine Whg. mit 96,6 m² gefunden wo die Kaltmiete 4,50 €/m² beträgt also nach Tabelle genau im Limit. Nur die 6,6 m² zu viel. Jetzt wollen se uns noch einen Prüfdienst schicken um zu schauen ob es überhaupt notwendig ist auszuziehen. Dieser war aber schon im Sommer 11 da und stimmte zu. Zu der Zeit hatten wir auch nen Angebot aber das Amt brauchte ja 3 Wochen um jemanden zu schicken= Whg. weg. Was kann man tun bitte bitte helft uns.Unsere Kinder sind 5Jahre und 9 Wochen.
Über zusendungen von Links oder so würde ich mich sehr freuen
Andreas