Ich habe durch einen Markler eine Wohnung angemietet .In seiner Beschreibung der Wohnung stand ""das Bad ist neu gefliest und hat eine Dusche/Wanne-Kombination sowie ein Fenster „“…
Beim Einzug musste ich dann feststellen das es sich bei dem Bad nur um eine Badewanne handelt also keine Duschvorrichtung, Vorhang etc da ist…das Bad hat also eine ganz stinknormale Wanne die sogar durch einen wechsel Wanne in Wanne am Boden recht schmal ist.
Meine Frage ist nun muss ich dem Markler seine ganze Provision bezahlen??
Ich sehe das als arglistige Täuschung an das die angebotene Dusche gar nicht vorhanden ist
.Da ich von weiter her dort hingezogen bin konnte ich vorher keine Besichtigung machen ,hab mich also auf alle Angaben verlassen und den Mietvertrag mit der Eigentümergesellschaft abgeschlossen
Hallo,
das ist verzwickt !
Es hat natürlich seinen besonderen Reiz, einen Vertrag zu unterschreiben, bevor man den Vertragsgegenstand oder zumindest eine ausführliche Bild-darstellung gesehen hat und das auch noch bei einem „Vermittler“.
Wessen Makler ist denn da am Werk ? Der Makler der Wohnungsgesellschaft oder ein von Ihnen beauftragter Makler ?
Ich denke mal, wenn’s der der Wohnungsgesellschaft ist und Sie die Wohnung akzeptieren, dann hat der Makler auch ein Anrecht auf seine volle Provision. Die Frage mit der arglistigen Täuschung oder anders ausgedrückt der ungenauen und fehlerhaften Wohnungsbeschreibung kann eigentlich nur mit der Anfechtung des Mietvertrages beantwortet werden.
Ist es Ihr beauftragter Makler, würde ich im offerieren, dass Sie wegen seiner falschen Information nicht in der Wohnung bleiben werden und alle Ihnen entstandenen Kosten anschließend von Ihm zurückverlangen.
Dann besteht eine Verhandlungsbasis um die Maklergebühr zu reduzieren oder auszusetzen.
Bis dahin würde ich mit dieser Begründung mal erst nicht zahlen.
Hilfreich wäre hier auf jedenfall ein Anwalt oder bei fehlender Versicherung ggf. der Mieterverein bzw. Verbraucherzentrale, je nach dem wer Makler-Auftraggeber war. - Beweise sichern, - also alle Schriftstücke/Annoncen etc.!
Hallo,
zur Problematik mit den Anzeigen ist schon sehr viel geschrieben worden. Wie ich aus der Frage entnehme, ist die Anzeige nicht richtig gelesen worden. Es steht nichts von einer Badewanne und Duschwanne, daher ist die Kombination lediglich auf die Systematik der hinterlegten Bezeichnung im Anzeigetext zurück zuführen. Diese dient jedoch nur der prakmatischen Aufstellung von vorhandener Ausstattung ( Möglickeiten) eine Diffinition was ist, sollte man vor Ort schon sehen. Dies ist bei Anzeigen nun so. Dem Makler hier eine Schuld vorwerfen ist nach meiner Meinung nicht richtig, auch wenn der Mietvertrag mit der Gemeinschaft gemacht wurde. Ich würde etwas anderes kontrollieren, gibt es einen Maklervertrag in dem steht, dass der Mietvertrag mit der Gemeinschaft gemacht wird. Dies ist aber ein anderes Thema.
Mfg
tummle
Also laut deiner Beschreibung gab der Makler an, das Bad hätte eine Dusche/Wanne Kombination, das heißt in dem Bad befindet sich (sollte sich befinden!)eine Wanne, wo auch eine Brause angeschlossen ist.
Und bei deinem Einzug war keine Brause vorhanden?!Habe ich das richtig verstanden?
Denn meiner Meinung nach bedeutet die Beschreibung NICHT, das dort eine seperate Dusche ist!
Wenn dort kein Duschkopf in der Wanne ist, dann würde ich sagen, auf jedenfall beschweren. Denn der Fehler läßt sich ja wohl auf jedenfall leicht beheben! Eine andere Amatur montieren lassen,und dann wäre das wohl gut!
Und den Makler erst nach Fehler Behebung bezahlen.
Auch wichtig: Immer auf Rechnungen, Zahlungserinnerungen oder Mahnungen reagieren…am Besten per Post und mit Einschreiben per Rückschein. Der Makler muss ja dann irgendwie reagieren. Also nicht „einfach nicht bezahlen“ ! Das geht schief.Ggfs. auch mal bei der Eigentümergesellschaft anrufen! Was sagen die denn dazu?
Viel Erfolg und viel Glück noch!
Wenn dir die Wohnung gar nicht gefällt…lass die Kartons gepackt und such dir jetzt in Ruhe eine andere Wohnung MIT BESICHTIGUNG!! )
In welche Stadt bist du denn gezogen, wenn ich mal fragen darf?!
Gruß
Thomas
Danke erstmal
Also der Makler ist ein freier Makler der wohl für die gesellschaft tätig ist aber so gesehen unabhängig.
ich habe einige von den aussagen über das was er bei seinen angeboten geschrieben hat gesammelt…
er hatte bis jetzt immer das selbe über die Bäder geschrieben obwohl keins davon eine dusche hat.
mir geht es darum das ich von ihm ein wohnunsangebot mit den entsprechenden kriterien bekommen habe, wobei sich eben beim bezug herausstellte das dieses Bad eben nicht so ist wie er es angeboten hat
somit ist für mich die aussage falsch egal ob es absicht war oder nicht ich sehe das als arlistige täuschung an.was ich eben für eine Straftat sehe…bei einer wohnung(ich hab diese unterlagen mit Bild)ist sogar der durchlauferhitzer über der wanne wo man nach seiner ansicht eben ja auch duschen kann…ich hab ihm dazu gesagt das man schon ein selbstmörder sein muss wer da duscht.
er will mir soweit entgegen kommen das er mir ein teil der provision erlassen will,ich hab ihm aber statt der zwei geforderten kaltmieten nur max eine zum bezahlen zugesagt…
für mich stellt sich die frage ob ich aufs ganze gehen soll wenn er mit meinem vorschlag nicht einverstanden ist…
lg
hallo,
also einen Makler vertrag gibt es so gesehen nicht
es gibt nur eine Anfrage zu der wohnung wobei dort eben drauf steht das ich zwei kaltmieten provision plus mwst. bei vertragsabschluss an ihn zu zahlen habe was ich auch unterschrieben habe.
ich hab mich aber auf sein angebot verlassen so wie er das und auch für einige andere wohnungen gemacht hat(liegen mir auch vor).
wo also auch das gleiche über das Bad drin steht aber eben nicht so ist wie er es anbietet.
ich finde schon wenn jemand das so anbietet (ich hab ja alles noch schriftlich ) dann sollte das schon so stimmen…
wenn nicht finde ich das betrug bzw arglistige täuschung…
> Hallo,
ja genau das was mir schriftlich über das Bad angeboten wurde gibt es nicht
also das Bad hat eine Badewanne mit einer der normalen Amatur wie sie es aben für eine wanne gibt .gut eine brause ist dort auch mit einem kurzen schlauch was ich aber so nicht als dusche nutzen kann.es ist also keine dusche vorhanden was aber in der beschreibung mit angegeben war…wie ich nun festgestellt habe bietet er die wohnungen immer so an auch wenn sie nur eine wanne habe…bei einer wohnung hab ich ein bild gesehen wo der durchlauferhitzer über der wanne hängt,wer dort duscht muss ein selbstmörder sein…
ich finde die aussagen die er macht falsch weil die Bäder nicht so sind wie er sie anbietet…das ist für mich betrug bzw.arglistige täuschung…
lg
Naja, mal ehrlich, bei der Geschichte würde ich die Wohnung nicht wirklich haben wollen. Für mich fehlen die zugesicherten Eigenschaften/Gebrauch der Sache und ich würde darauf gehen, dass der Vertrag /trotz Unterschrift nicht zustandegekommen ist. (und zwar schnell, wegen der Fristen)
Wenns aber primär darum geht, die Provision zu reduzieren, dann liegt es am Verhandlungsgeschick.
Bei Annahme der Wohnung kann er natürlich rechtlich gesehen die Provision verlangen und die auch durchsetzen. An der Provision und der Höhe gibt es eigentlich nichts zu beanstanden.
Die Beanstandung läuft gegen den falsch beschriebenen Vertragsgegenstand und somit kann man den Vertrag selbst anfechten. Der Durchlauferhizer im „Duschbereich“ verbietet das Duschen aus Sicherheitsgründen selbstverständlich ! - Das geht ja garnicht!
Hallo,
ich habe die Unterlage nicht gesehen, welche dazu geeinet wäre, die Maklercoutage zu bezahlen. Es gibt mittlerweile Urteile, die bestätigen, dass man eine Provison nicht bezahlen muss…, wenn, daher gab ich den Hinweis zum Vertrag. Dies scheint auch hier zu zutreffen. Dies sollte ein Rechtsanwalt prüfen. Zu der Aussage in der Anzeige, die ist nicht falsch. Wenn eine Anzeige aufgegeben wird, so sind dort schon Felder vorgegeben, jedenfalls bei uns, diese werden einfach nur noch ausgefüllt und die Formatierung erscheint durch Textspalten immer anderes. Daher ist es keine Täuschung, wenn hier steht Dusche/Bad. Die gleiche Irreführung besteht bei der Zimmerzahl, bei uns kann man unterscheiden 2 bis 2,5, wobei ich keine Chance habe, die 0,5 Zimmer zu unterdrücken. Es erscheint dann in der Rubrick 2,5 Zimmer, obwohl ich nur 2 Zimmer habe.
Ich würde die Täuschung fallen lassen, dies muss man sich selbst zuschreiben, dazu hat man die Chance vor Ort alles zu begutachten und den oder die Maklerin zur Rede zustellen. Auch gibt es Telefon, um evtl. Fragen zu stellen. Glaube mir, ich weis wovon ich spreche, ich mache dies auch täglich mit. Mit dem Vertrag würde ich überlegen,
mfg
tummle
also um es genau zu sagen habe ich das angebot der wohnung bei immoscout gesehen worauf ich mich mit dem Makler in verbindung setzte.Er schickte mir dann eben einen Zettel zu über die Kosten der Wohnung und eben der Hinweis"Ich erkläre mich bereit den Wohnraum courtagepflichtig anzumieten.Die Maklercourtage beträgt zwei Kaltmieten plus 19%Mwst.Diesen Zettel habe ich ihm unterschrieben.
Die Beschreibung der Wohnung habe ich also nach seinen Angaben die er bei immoscout gemacht hat geglaubt…
Nur die Aussage mit dem" Dusche/Wanne-Kombination "
stimmte eben nicht…das mit dem Durchlauferhitzer über der Badewanne habe ich aus einem anderen Angebot von ihm aus immoscout gesehen bzw.ich hab seit dem ich mit Ihm zu tuen hatte alle Angebote von ihm kopiert oder eben auch ausgedruckt als zusätzlicher Beweis das er alle Wohnung so angeboten hat obwohl es bei den anderen auch nicht stimmt.Deshalb sehe ich das als „arglistiges Täuschung“ …Er hat diese Angaben wie auch andere selbst noch extra mit reingeschrieben also es ist keine vorgegebene Angabe.Diese Angabe steht von ihm geschrieben unter „Ausstattung :“
Hallo,
nach der Beschreibung mit dem Vertrag würde ich meine Aussage widerholen, gehe zu einem Anwalt. Der Vertrag muss ein paar Passagen mehr enthalten. Z. B. beauftragt und berechtigt. Was die Annonce angeht bleibe ich meiner Meinung, dies ist eine Anzeige und wie es mit einem Angebot ist, wie die Aufmachung so ist der Erfolg. Die Wahrheit liegt in der Besichtigung. Tatsachen dürfen nicht verheimlicht werden, dies wäre Betrug. Keine Heizung, Toilette auf dem Gang oder keinen Standart bei den Fenster. Dies wäre ein Grund für unlautere Anwerbung. Aber die Formulierung Bad/Dusche ist nicht relevant.
Mfg
tummle