Haool,
ist es eigentlich zulässig, wenn Vermieter in der Anzeige bereits die Mietergruppe einschränken?
Da könnte z. B. stehen
- an älteres Ehepaar
- Beamte bevorzugt
- nur Nichtraucher
In Stellenanzeigen darf ja auch nicht erwähnt werden, dass der Arbeitgeber z. B. einen Mann oder eine Person unter 40 sucht. Er muss dann halt aus den Bewerbungen selber die gewünschten Interessenten heraussuchen.
Wie ist das bei Wohnungen?
danke, dalga
Moin Dalga,
Du solltest Dich hüten, solche Floskeln in Anzeigen zu setztn. Wenn Du Pech hast, kriegst Du es schnell mit Streihanseln zu tun, die Dich verklagen, weil sie die Wohnung nicht gekriegt haben.
Wenn schon, dann eine Schere im Kopf.
Gandalf
In Stellenanzeigen darf ja auch nicht erwähnt werden, dass der
Arbeitgeber z. B. einen Mann oder eine Person unter 40 sucht.
Er muss dann halt aus den Bewerbungen selber die gewünschten
Interessenten heraussuchen.
Hallo dalga,
in Stellenanzeigen darf aber angegeben werden welche Berufserfahrung erwünscht ist, welche Qualifikationen vorhanden sein müssen etc. etc. Und ehrlich gesagt bin ich mir mit dem Alter gar nicht so sicher, ob das nicht angegeben werden darf.
Analog dazu würde ich gerne als Vermieter durch die Wohnungsanzeige schon vorab selektieren dürfen. Wie das jetzt rechtlich geregelt ist, weiß ich gar nicht. Würde mich aber auch brennend interessieren, da ich in die Kategorie Vermieter falle 
Gruß
Samira
Hi!
Hab sowas schon öfter in Anzeigen gesehen. Außerdem würde ich sagen, dass man als Vermieter zwar quasi zwangsenteignet ist, sobald der Mieter mal drin ist und solche Sachen wie Rauchen etc. nicht mehr als Kündigungsgrund gelten - aber davor? Nö, denke da kann man selektieren soviel man will. Die Wohnung ist Privateigentum und hat mit den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Arbeitswelt gar nix zu tun. Du darfst halt den Leuten gegenüber nicht diskriminierend werden, wenn sie die Wohnung besichtigen. Aber das gilt auch für andere Lebensbereiche…
Würde einfach schreiben: älteres Ehepaar, NR etc. BEVORZUGT. Das ist doch völlig in Ordnung. Und ich glaube nicht, dass Dich irgendein Streithansel verklagen kann, weil er die Wohnung nicht bekommen hat - solange nicht irgendwelche zusagen gemacht wurden.
Gruß
Andrea
Hallo,
ist es eigentlich zulässig, wenn Vermieter in der Anzeige
bereits die Mietergruppe einschränken?
Da könnte z. B. stehen
- an älteres Ehepaar
- Beamte bevorzugt
- nur Nichtraucher
was soll die Einschränkung „nur Nichtraucher“ bringen? Wenn der Nichtraucher plötzlich nach Einzug aus unerfindlichen Gründen Gelüste auf eine Zigarette bekommt (oder 2 Packungen pro Tag), kann der VM sowieso nichts dagegen machen.
Bei Beamten könnte man ja evtl. vorab noch über eine Verdienstbescheinigung Klarheit gewinnen.
Gruß, Niels
Hallo Dalga,
generell darfst du deine Wohnung vermieten, an wen du willst. Du kannst unerwünschte Bewerber abweisen, ohne einen Grund anzugeben, dazu bist du nicht verpflichtet. Der freundlich formulierte Satz: Tut mir leid, habe mich für einen anderen Bewerber entschieden" hat sich aber in der Praxis bewährt und verletzt niemanden. In die Anzeige darfst du alles reinschreiben, was nicht diskriminierend ist, also durchaus, wen du gern hättest, das ist erlaubt. Ausschlüsse wegen Rasse und Hautfarbe z.B. gehen aber natürlich nicht! Ich war letztens auf einem Forum der Immobilienbranche, da ging es in einem Vortrag auch um dieses Thema und der Referent, ein Anwalt, der sich auf diese Dinge spezialisiert hatte, hat sogar gesagt, dass man z.B. schreiben dürfte „keine Lehrer oder Anwälte“. Das hat viele Zuhörer (alles Vermieter, Makler, Hausverwalter, etc.) verwundert, ist aber wohl rechtens.
Ich wünsche dir ein glückliches Händchen bei der Auswahl des neuen Mieters 
Gruß
Diana