ich war verpflichtet, als gesetzlicher Erbe eine Wohnung zu räumen. Ich hatte viele Helfer, denen ich auch etwas für ihre Hilfe gegeben habe. Wie und in welcher Höhe kann ich solche finanziellen Zuwenden bei meiner Steuererklärung geltend machen?
Falls kein Erbe vorhanden war und ein ausreichend nahes Verwandschaftsverhältnis bestanden hat, können solche Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wobei die zumutbare Belastung abgezogen wird.
Falls Erbe vorhanden war, sind diese Kosten jedoch vorrangig als Nachlassverbindlichkeiten aus dem Erbe zu bezahlen.