Wohnungsausstattung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, Herta Hättegern trennt sich von ihrem prügelnden Mann und nimmt sich eine eigene Wohnung. Sie bekommt Alg II, und dass sie Wohngeld beantragen kann, weiß sie schon. Nun hätte sie aber auch gerne neue Möbel. :wink:
Natürlich könnte sie sich auch bei Freunden was zusammenschnorren, aber Herta denkt: „Warum gebraucht erbetteln, was ich auch neu kaufen kann?“

Kann sie wirklich vom Sozialamt eine „Erstausstattung“ bezahlt bekommen?
Darf sie neue Möbel kaufen, oder müssen es gebrauchte sein?
Welche Möbel und welche Summe kann sie überhaupt erstattet bekommen?

Danke,
Bixie

Hallo,

Sie bekommt Alg II, und dass sie Wohngeld beantragen kann, weiß sie schon.

beantragen kann sie es, da das ALG II aber auch die Mietkosten abdeckt, wird sie kein zusätzliches Wohngeld bekommmen.

Nun hätte sie aber auch gerne neue Möbel. :wink:
Natürlich könnte sie sich auch bei Freunden was zusammenschnorren, aber Herta denkt: „Warum gebraucht erbetteln, was ich auch neu kaufen kann?“

Kann sie wirklich vom Sozialamt eine „Erstausstattung“ bezahlt bekommen?
Darf sie neue Möbel kaufen, oder müssen es gebrauchte sein?
Welche Möbel und welche Summe kann sie überhaupt erstattet bekommen?

Diese Fragen werden mit dem jeweiligen Jobcenter zu klären sein, da es keine einheitliche Verfahrensweise gibt. Wie überall im Bereich ALG II sind die unteren Einkommensschichten als Vergleich für die Hilfen heranzuziehen.

Gruß
cosis

Hallo,

zu prüfen wäre auch noch, ob der prügelnde Mann Unterhalt zahlen muss.

Gruß Merger

Hallo

für die notwendigen Erstausstattungs-Leistungen es ist den jeweiligen Jobcentern (bzw. Sozialämtern) überlassen, ob sie einen Bar-Zuschuss gewähren oder aber Gutscheine (z.B. für’s Gebrauchtmöbel-/ Sozialkaufhaus). Bei Matratzen besteht Anspruch auf Neuware. Wichtig ist, dass man seinen Antrag nachweislich und im Voraus stellt (also bevor man sich etwas kauft) und dass man eine schriftliche Bewilligung hat.

Siehe dazu auch hier, Punkt „Erstausstattung“: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 ;in der darin verlinkten Broschüre: ab Seite 35.

(Das darin noch genannte TV-Gerät gehört mittlerweile nach Urteil des Bundessozialgerichts nicht mehr zur notwendigen Grundausstattung; die Jobcenter sollen dafür aber auf Antrag ggf. ein Darlehn gewähren.)

LG