Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, Herta Hättegern trennt sich von ihrem prügelnden Mann und nimmt sich eine eigene Wohnung. Sie bekommt Alg II, und dass sie Wohngeld beantragen kann, weiß sie schon. Nun hätte sie aber auch gerne neue Möbel.
Natürlich könnte sie sich auch bei Freunden was zusammenschnorren, aber Herta denkt: „Warum gebraucht erbetteln, was ich auch neu kaufen kann?“
Kann sie wirklich vom Sozialamt eine „Erstausstattung“ bezahlt bekommen?
Darf sie neue Möbel kaufen, oder müssen es gebrauchte sein?
Welche Möbel und welche Summe kann sie überhaupt erstattet bekommen?
Danke,
Bixie