Wohnungsauszug - Streit um Parkett in Küche

Liebe Experten,

im schönen Städtchen B hat sich eine Familie Sonnenschein zum Auszug aus ihrer Wohnung entschlossen. Fristgemäß gekündigt - alles wunderbar.

Nun gibt es allerdings die Vorstellung des Vermieters Rudi Raffke, dass die Familie den in der Küche verlegten Fertigparketboden ersetzt. Angeblich sei dieser an einer Stelle über die Maßen beansprucht wurden. Herr Raffke spricht von einem Wasserschaden, der schwärzliche Flächen hinterlassen hat. Familie Sonnenschein ist sich keiner Schuld bewußt, klar das Parkett wurde beansprucht und ist an neuralgischen Punkten (vor der Spüle z.B.) stärker beansprucht wurden, als anderswo.
Herr Raffke hat seinen Haus- und Hofhandwerker befragt, lt. diesem „Gutachten“, sei eben Abschleifen nicht möglich. Der komplette Boden müsse ausgetauscht werden.
Herr Sonnenschein hat einen Termin zur Wohnungsübergabe vorgeschlagen (per Fax und auf 2 ABs).

Das Verhältnis ist nun natürlich frostig und Familie Sonnenschein fragt sich, wie sie sich weiterhin korrekt verhalten soll.

Wie kann sich die Familie gegen die Wasserschaden-Theorie wehren? Wie kann so ein Streitfall gelöst werden?

Herzlichen Dank für alle Tipps, die Familie Sonnenschein die Regenwolken vertreiben helfen.

Hallo Familie Sonnenschein,

Herr Raffke spricht von einem Wasserschaden,

den er durch seine Gebäudeleitungswasserversicherung (zum Neuwert) ersetzt bekommt…so er denn eine hat.

Herr Raffke hat seinen Haus- und Hofhandwerker befragt, lt.
diesem „Gutachten“, sei eben Abschleifen nicht möglich. Der
komplette Boden müsse ausgetauscht werden.

Familie Sonnenschein hat -und davon gehe ich mal aus- eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Immobilienschäden.
Diese wird den Schaden, wenn es ein Schaden ist, (zum Zeitwert) ersetzen oder
als nicht berechtigte Forderung notfalls auch gerichtlich (für Familie Sonnenschein kostenlos) abwehren.

Wie kann sich die Familie gegen die Wasserschaden-Theorie
wehren? Wie kann so ein Streitfall gelöst werden?

Siehe oben

Gruß Keki

Herzlichen Dank!
Herr Sonnenschein wird bestimmt gleich in den Unterlagen blättern.

Hi, das kommt nicht zuletzt, darauf an wie lange die Wohnung bewohnt wurde und, wie das Parkett beim Einzug aussah.
Eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung, mit dem dann einhergehenden Verschleiss, ist vom VM jedenfalls hinzunehmen.
Wenn das angebliche Parkett lediglich Laminat ist, dann wird es tatsächlich nicht abgeschliffen werden können, weil die Nutzschicht des nullachtfufzzehn Laminats nur wenige Millimeter beträgt.
MfG ramses90

Bevor Herr Sonnenschein jetzt aber massiv auf Konfrontationskurs mit Herrn Raffke geht, sollte er sich aber versichern, dass es sich
a) tatsächlich um einen Leitungswasserschaden handelt, was sich bei dem geschilderten Schadensbild nicht wirklich aufdrängt, oder
b) die Privathaftpflicht den Schaden auch tatsächlich übernimmt. Möglicherweise beruft sie sich auf „schleichende Schäden“ für die kein Versicherungsschutz besteht.

Auf jeden Fall ist aber (wenn überhaupt) nur der Zeitwert zu ersetzen. Wichtig ist auf jeden Fall das Alter und die Machart des verlegten Bodenbelages überprüfen zu lassen. Natürlich ist auch eine Reparaturfähigkeit zu prüfen. Die Aussage, dass Abschleifen nicht (mehr) möglich ist spricht entweder für eine Minderwertigkeit des Materials oder für ein bereits fortgeschrittenes Alter. Beides wirkt sich massiv auf den Mieteranteil am Schaden aus.

vnA

Das Parkett war beim Einzug neu. Sonnenscheins haben 6 Jahre in der Wohnung gewohnt.

a) tatsächlich um einen Leitungswasserschaden handelt, was
sich bei dem geschilderten Schadensbild nicht wirklich
aufdrängt,

Sonnenscheins sind sich ziemlich sicher, keinen Wasserschaden mental verdrängt zu haben.
oder

b) die Privathaftpflicht den Schaden auch tatsächlich
übernimmt. Möglicherweise beruft sie sich auf „schleichende
Schäden“ für die kein Versicherungsschutz besteht.

schleichende Schäden wären dann doch aber sowas wie schleichende Abnutzung und das muß der Vermieter hinnehmen?

Auf jeden Fall ist aber (wenn überhaupt) nur der Zeitwert zu
ersetzen. Wichtig ist auf jeden Fall das Alter und die Machart
des verlegten Bodenbelages überprüfen zu lassen. Natürlich ist
auch eine Reparaturfähigkeit zu prüfen. Die Aussage, dass
Abschleifen nicht (mehr) möglich ist spricht entweder für eine
Minderwertigkeit des Materials oder für ein bereits
fortgeschrittenes Alter. Beides wirkt sich massiv auf den
Mieteranteil am Schaden aus.

Es handelt sich um solches Laminatparket, das allerdings wie einiges in der Wohnung eher semiprofesseionell verlegt wurde. Das beweisen cm-dicke Fugen, die sich zwischen den Panelen im Laufe der Zeit gebildet haben. Evtl. ist aber auch das Haus breiter geworden.

Angenommen Herr Raffke behauptet weiterhin Wasserschäden und über die Gebühr-Beanspruchung. Muß er dann einen Gutachter beauftragen? Zudem hat Herr Raffke die Wohnung bereits wieder vermietet und der neue Mieter zieht 14 Tage nach Auszug der Sonnenscheins ein. Wie kann die Familie den Status Quo glauvbhaft festhalten?

Danke!!!

vnA

‚schleichende Schäden‘ ist keine ‚schleichende Abnutzung‘
Wenn ich immer vor dem Herd stehe, was beim Kochen ja in der Natur der Sache liegt, ist verstärkter Abrieb an dieser Stelle als normal anzusehen. Wenn ich allerdings beim Abtrocknen immer an der gleichen Stelle Wasser aufs Laminat tropfen lasse und danach nicht wegwische, dann sind das ‚schleichende Schäden‘. Einmal Tropfen ist nicht schlimm, aber ‚steter Tropfen höhlt das Laminat‘.
Aus der Schadensschilderung lässt sich erkennen, dass die zeitwertermittlung durchaus zu einem gewissen Erfolg führen könnte. Gutachter kosten richtig viel Geld. Der Zeitwert des Bodenbelages kann damit ganz schnell weit, weit hinter sich gelassen werden. Dazu noch Anwalt und Gericht …
http://www.mieterbund.de/1041.html

vnA

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Vielen Dank für den Link. Das hilft Sonnenscheins gerade sehr. (und beruhigt die Nerven vor Weihnachten)