Hallo
Das ist jetzt keine Rechtsfrage, sondern eine Frage nach dem Usus, sie passt aber sonst nirgends:
Wenn man sich bei einer Wohnungsbaugenossenschaft auf die Warteliste setzen lassen möchte, ist es üblich, dass man der Genossenschaft beitreten und ein paar Anteile kaufen sowie eine Bearbeitungsgebühr bezahlen muss, bevor man überhaupt auf die Warteliste kommt?
Also ich meine so eine Art von Warteliste, bei der man nicht genau weiß, ob man überhaupt jemals eine passende Wohnung bekommt.
Oder zahlt man o.g. Beträge normalerweise erst, bevor man eine frei gewordene Wohnung anmietet?
Und ist es üblich, dass diese Genossenschaftsanteile irgendwie verzinst werden?
Viele Grüße