S bezieht Wohngeld. Laut Antrag ist das Baujahr der Wohnung 1966. S erfährt nun, dass die Wohnung schon 1964 gebaut sei. Dadurch würde er weniger Wohngeld erhalten.
1.) Sollte er das genaue Baujahr der Behörde nachtragen?
2.) Hat er eine Geldstrafe zu erwarten?
3.) Hat die Behörde die Möglichkeit, das Baujahr der Wohnung zu prüfen und wenn ja, macht Sie davon gebrauch?
es stellt sich die Frage, von wem S die Daten 1966 bzw. 1964 erfahren hat.
Wenn er es z.B. offiziell und schriftlich von seinem Vermieter erfahren hat, sollte ernsthaft überlegt werden es nachzumelden.
Die Differenz kann m.E. nicht allzu hoch sein.
stimme meinem Vorredner zu, allerdings kann die neue Angabe durchaus größere Auswirkungen auf das Wohngeld haben. Nicht nur, daß durch die dann niedrigere zuschußfähige Höchstmiete weniger Wohngeld für den Bezugszeitraum gezahlt wird - es wird dann höchstwahrscheinlich auch zu Rückforderung des zuviel gezahlten Wohngeldes kommen.
Ob es zu weiteren Maßnahmen kommt, hängt tatsächlich davon ab, von wem das ursprüngliche Baujahr stammt. Hat es der Vermieter dem Mieter so (nachweisbar) genannt, dürfte der Mieter keine Probleme bekommen und sich in Sachen Rückzahlung auch am Vermieter schadlos halten. Ist das Baujahr dagegen eine eigene Schätzung des Mieters, kann es durchaus zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen. Ob und wie hoch dann eine eventuelle Geldstrafe ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Ansonsten würde ich die Änderung dem Wohnamt melden. Spätenstens dann, wenn jemand anders aus dem Wohnhaus selbst oder aus der Nachbarschaft (bei baugleichen Häusern) eine andere Jahreszahl angibt, reicht ein einfacher Datenabgleich aus, um hier eine Unstimmigjeit festzustellen. Kommt das Wohnamt so selbst auf die falsche Jahreszahl, fällt aus meinem Praxiswissen heraus eine eventuelle Strafe wesentlich höher aus als wenn jemand von sich aus eine falsche Angabe korrigiert.