Wohnungsbauprämie

hi,

ich habe seit 1997 einen bausparvertrag auf vwl laufen, der einzige vertrag. ich hatte immer auf 100 dm aufgestockt.

nun habe ich von der schwäbisch hall wieder die abrechnung bekommen. beiliegend der antrag auf wohnungsbauprämie. den hatte ich nie ausgefüllt, weil ich diese einkommensgrenze überschreite. 25600/51200 euro. darunter hatte ich immer die vollen bruttojahresbezüge verstanden.

nun steht aber unten im antrag auch eine option:

„ich beantrage die einbeziehung der vermögenswirksamen leistungen in die prämienbegünstiten aufwendungen durch die bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde einkommen über 17900 bzw. 35800 euro (ehegatten) liegt und daher kein anspruch auf arbeitnehmersparzulage besteht“

ich verstehe diesen ganzen passus nicht. habe ich da jedes jahr was verschenkt?

wohnungsbauprämie=arbeitnehmersparzulage? oder nicht?

kann mir das mal jemand erklären?

vielen dank

und gruß!
matthias

Hallo,

Du hast keine Geld verschenkt (wobei die Einkommengrenze Wohnungbauprämie sich auf das ZU VERSTEUERNDE Einkommen beziehst, bei hohen Werbungskosten wegen z.B. Fortbildung entsteht schnell eine Differenz zum Bruttoeinkommen…) der erwähnte Passus meint nur folgendes:

Wenn Du über der Grenze für Arbeitnehmersparzulage liegst kannst Du die Vermögenswirksamen Leistungen für die Wohnungsbauprämie „anmelden“, das heisst bei z.B. 40 Euro VL müsstest Du nur 32 Euro selbst einzahlen um die 512,-- Euro Einzahlung zu erreichen.

Gruß

we-2-cu

P.S.

Auch die Zinsen sind WOP berechtigt!

vielen dank für die antwort. ich weiß allerdings immer nicht, ob ich jetzt das teil einfach mal abschicken soll. wenn ich nie was verschenkt habe, dann habe ich ja jetzt auch keinen grund, oder?. du meine güte ich verstehe den passus immer noch nicht.

aargh

was steht denn für eine zu versteuerndes Einkommen auf der 2. Seite Deines Steuerbescheides? Du kannst dieses Jahr noch den Antrag für 2002 und 2003 einreichen(evtl. fehlendes Formular schickt Dir Deine Bausparkasse)

Hruß

H.

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schau doch einfach „genau“ auf die Rückseite Deines Steuerbescheides :wink:

die zahl stimmt.

schau doch einfach „genau“ auf die Rückseite Deines
Steuerbescheides :wink:

… dann liegst Du über den Einkommensgrenzen und kannst auf die 100,-- Euro pro Jahr sicherlich verzichten …