hi,
ich habe seit 1997 einen bausparvertrag auf vwl laufen, der einzige vertrag. ich hatte immer auf 100 dm aufgestockt.
nun habe ich von der schwäbisch hall wieder die abrechnung bekommen. beiliegend der antrag auf wohnungsbauprämie. den hatte ich nie ausgefüllt, weil ich diese einkommensgrenze überschreite. 25600/51200 euro. darunter hatte ich immer die vollen bruttojahresbezüge verstanden.
nun steht aber unten im antrag auch eine option:
„ich beantrage die einbeziehung der vermögenswirksamen leistungen in die prämienbegünstiten aufwendungen durch die bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde einkommen über 17900 bzw. 35800 euro (ehegatten) liegt und daher kein anspruch auf arbeitnehmersparzulage besteht“
ich verstehe diesen ganzen passus nicht. habe ich da jedes jahr was verschenkt?
wohnungsbauprämie=arbeitnehmersparzulage? oder nicht?
kann mir das mal jemand erklären?
vielen dank
und gruß!
matthias