Moin Moin,
war etwas schwierig für diesen Fall eine passende Überschrift zu finden…
Bitte mal angenommen: Herr X hat Schulden beim Arbeitsamt aus Leistungen von Arbeitslosengeld und Kindergeld, kann dieses jedoch nicht zurückzahlen, da er so wenig verdient, dass er unter der Pfändungsgrenze liegt. Bis dato wandert daher auch JEDE Lohnsteuerrückerstattung direkt vom Finanzamt an das Arbeitsamt. Herr X möchte einen Bausparvertrag abschließen (Zahlungen leistet er nicht selber, sondern eines seiner Kinder).
Nun die Frage: bekommt Herr X nun trotzdem die Wohnungsbauprämie, oder würde die genau wie auch die Lohnsteuererstattung direkt an den Gläubiger (Arbetisamt) ausgezahlt werden?
Herr X und seine Kinder sind für jeden Hinweis dankbar, gerne auch mit Verweis auf Quellen bzw. Angaben für Hilfe zur Selbsthilfe
Gruß
Soweit dem Finanzamt hier Pfändungsverfügungen vom Arbeitsamt vorliegen, werden sämtliche Erstattungen an das Arbeitsamt gezahlt.
Es wäre ja nun ein „dolles Ding“, wenn einerseits Schulden bei einer Behörde bestehen (oft auch Jugendamt wg. Unterhalt) und andererseits Subventionen wie bspw. die Eigenheimzulage ausgezahlt wird.
Und das gilt auch für die Wohnungsbauprämie.
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Die Wohnungsbauprämie wird erst nach Ablauf der Sperrfrist (idR 7 Jahre)vom Finanzamt an die Bausparkasse ausbezahlt. Ist dasnn die Pfändung erledigt?
Bitte auch zu bedenken dass Kontoguthaben (auch Bausparguthaben) des Herrn X gepfändet werden können. Evtl. ist hier eine Abtretung des Bausparguthabens nötig, was aber wiederum die Rückforderung der Wohnungsbauprämie zur Folge hat wenn diese Abtretung nicht „Wohnwirtschaftliche“ Hintergründe hat.
Gruß
Schwede