Guten Tag,
ich habe schon google bemueht, aber werde leider nicht wirklich schlauer. Die Einkommensgrenze fuer Singles zum Erhalt der Wohnungsbaupraemie liegt bei 25.600 Euro. Dies ist der Wert des zu versteuernden Einkommens lt. Steuererklaerung. Soweit klar.
Nun steht auf dem Antrag (Rueckseite Erlaeuterungen) allerdings, dass die Praemiengewaehrung fuer 2010 nicht ausgeschlossen sein muss, wenn das Einkommen ueber 25.600 liegt und es wird auf eine Tabelle am unteren Rand verwiesen. Diese listet fuer Kinderlose 30.451.
Verstehe ich das richtig, dass dies der Wert vor einer Steuererklaerung ist? Also z.B. jemand mit 30.451 Brutto nach Steuererklaerung auf 25.600 kommt, wenn die ueblichen Pausch- und Freibetraege angerechnet werden.
Vielen Dank und viele Gruesse
makimono