Wohnungsbauprämie Einkommensgrenze

Guten Tag,

ich habe schon google bemueht, aber werde leider nicht wirklich schlauer. Die Einkommensgrenze fuer Singles zum Erhalt der Wohnungsbaupraemie liegt bei 25.600 Euro. Dies ist der Wert des zu versteuernden Einkommens lt. Steuererklaerung. Soweit klar.

Nun steht auf dem Antrag (Rueckseite Erlaeuterungen) allerdings, dass die Praemiengewaehrung fuer 2010 nicht ausgeschlossen sein muss, wenn das Einkommen ueber 25.600 liegt und es wird auf eine Tabelle am unteren Rand verwiesen. Diese listet fuer Kinderlose 30.451.

Verstehe ich das richtig, dass dies der Wert vor einer Steuererklaerung ist? Also z.B. jemand mit 30.451 Brutto nach Steuererklaerung auf 25.600 kommt, wenn die ueblichen Pausch- und Freibetraege angerechnet werden.

Vielen Dank und viele Gruesse
makimono

Hallo, es gehen, wie Sie richtig erwähnen, Mindest-Pauschbeträge ab;
u.a. für WK 920 (neu 1.000€) sowie für Sonderausgaben, die
Vorsorgepauschale f. Versicherungen usw. Gruß

Hallo Makimono,

vielleicht helfen Ihnen nachfolgende Informationen etwas weiter!

Viele Grüße!

Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohnungsbauprämie
Bruttoeinkommen / Familienstand Angestellte und Lohnempfänger Beamte
Alleinstehende ohne Kinder 29.099 EUR (28.056 EUR - Beamte)

Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.

Die Einkommensgrenzen betragen 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).

Änderungen ab 2009
Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z.B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.

Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.

Verstehe ich das richtig, dass dies der Wert vor einer
Steuererklärung ist? Also z.B. jemand mit 30.451 Brutto nach
Steuererklaerung auf 25.600 kommt, wenn die ueblichen Pausch-
und Freibetraege angerechnet werden.

Nein, fangen wir doch mal anders an.

Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie wird grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen herangezogen (§ 2a WoPG). Dieses kann man im Einkommensteuerbescheid in der entsprechenden Zeile finden.

Der § 2a des WoPG verweist jedoch auf die einkommensteuerliche Regelung in § 2 Abs. 5 EStG. Dort steht sinngemäß, daß dabei die Kinderfreibeträge immer zu berücksichtigen sind, somit auch dann, wenn aufgrund der Günstigerprüfung mit dem Kindergeldanspruch kein einkommensteuerlicher Abzug vorgenommen wurde.

Wenn man also per Einkommensteuerbescheid ein zu versteuerndes Einkommen von z. B. 25.700 Euro hatte und dabei kein (oder noch nicht jeder) Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde, dann ist dieser noch für Zwecke der Wohnungsbauprämiengewährung abzuziehen und man kommt unter die 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Die Tabellen auf der Rückseite von WoP-Anträgen sind nur für Einkommensschätzungen geeignet. Dabei werden z. B. keine Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank fuer die Antworten, die sehr geholfen haben.