Wohnungsbauprämie bei geerbtem Bausparvertrag

Wie verhält es sich bei einem geerbten Bausparvertrag mit den Wohnungsbauprämien vergangener Jahre, die der Erblasser erhalten hat, wenn der Erbe mit seinem Einkommen über der Einkommensgrenze liegt? Müssten diese zurückgezahlt werden?

Nein.
Zum Zeitpunkt der Prämienzahlung war doch der Erblasser der Berechtigte.

Der Erbe übernimmt den Vertrag mit dem Guthaben. Er könnte dann auch ohne die 7 jährige Wartefrist schadlos kündigen.
Sollte der Vertrag noch weiter bespart werden, dann gelten natürlich deine Einkommensverhältnisse, also wohl keine neuen Prämien mehr.

MfG
duck313