Wohnungsbegehung durch Hausverwaltung/Vermieter

Hallo liebe Experten,

wir haben jetzt einen erneuten Termin für eine Wohnungsbegehung erhalten. Die letzte war erst im Oktober letzten Jahres.
Die Mieter hier im Haus beschweren sich über allen möglichen Kleinkram u.a. das es ANGEBLICH aus unserer Wohnung unangenehm riecht.
(Es ist sogar so schlimm, dass man nicht einmal Müll rausbringen kann ohne dass irgendein Mitmieter hinterherkrabbelt um herauszufinden, was man weggeschmissen hat)
Diesbezüglich haben wir jetzt schon wieder einen Termin für eine Wohnungsbegehung bekommen, wobei die letzte ohne Mängel über die Bühne ging.
Meine Frage lautet jetzt: Müssen wir uns das gefallen lassen und wenn, wie oft?

Liebe Grüße,
Liza-Marie

Hallo Lisa Marie,

Das Besichtigungsrecht ist stark eingeschränkt. Eine grundlose Besichtigung ist nicht möglich.

Der Mietvertrag kann Regelungen über das Besichtigungsrecht enthalten. Solche Regelungen sind zulässig, sofern sie keine unangemessene Benachteiligung des Mieters beinhalten.

Mangels einer mietvertraglichen Regelung steht dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung im laufenden Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Grundes zu. So muß die Besichtigung zum Beispiel erforderlich sein, um die Notwendigkeit unaufschiebbarer Instandsetzungsarbeiten festzustellen. Ein wichtiger Grund kann auch darin liegen, daß der Verdacht eines vertragswidrigen Gebrauchs oder der Vernachlässigung von Obhutspflichten durch den Mieter besteht.

Hat der Vermieter keinen Grund für die Besichtigung angegeben, können Sie diese ablehnen.

Sollte die Besichtigung stattfinden, dann verlangen Sie ein Protokoll von der Begehung und weisen Sie Ihren Vermieter daraufhin, dass Sie zukünftig keinen Besichtigungstermin aus Nichtigkeiten (Gerüchte von anderen Mietern, mehr dulden werden.

Seine Pflicht ist es den Hausfrieden zu wahren.

MfG P. Kunze

Aus gegebener Veranlassung kann der Vermieter eine Begehung fordern. Einmal im Jahr sollte reichen. In Ihrem Falle würde ich dem Vermieter jedoch nach erneutem mängelfreiem Testat erklären, dass Sie sich durch die verleumderischen Beschuldigungen der Mitbewohner des Hauses sehr verstimmt und in Ihrem Ehrgefühl verletzt fühlen und sich solche „Regelinspektionen“ aufgrund von falschen Beschuldigungen, die nachweislich nicht zu begründen waren, künftig verbieten.

Hallo,tut mir leid, kann ich nicht beantworten.
Ich glaube dass in den meisten Mietverträgen von einer Besichtigung pro Jahr die Rede ist.

Hallo Baldura,
Gerüche im Haus können hygienischen bautechnisch oder abwassertechnischen ursprungs sein und beide Sachen sind unangenehm.

  1. Entfeuchten der Wohnung durch Stoßlüften am Morgen (sonst Stock- u. Schimmelbildung)
  2. In die Baukonstruktion eindringende Feuchtigkeit verursacht Stock und Pilze. (undichte Fenster, Fensterbänke, Dachrinnen) Durch Kältebrücken kommt es zur Kondensatbildung (Stürze, nicht isolierte Heizkörpernischen etc.) und dann zu Schimmel.
  3. Kontrolle der dauerelastischen Fugen an Wannen, Dichtigkeit von Abwasserrohre und Anschlüssen (Toilette, Waschtisch, Spüle, Waschmaschine)
  4. PVC-Rohre schrumpfen nach 10-20 Jahren und werden so undicht. Das geschieht mit Vorliebe in Wänden und Decken.
  5. Vielleicht ist der Luftaustausch im ganzen Gebäude schlecht.
    Ich gehe davon aus, daß nirgendwo organische Abfälle oder Ähnliches vor sich hin gammelt. (Leiche unterm Bett) Hunde- und Katzenfutter oder ein veralgtes Aquarium kann auch ein ganz übles „Odo“ erzeugen.

Daß die Hausverwaltung der Sache nachgeht ist O.K. - es könnte sich ja auch ein Mieter geruchstechnisch belästigt fühlen und die Miete mindern.

Beste Grüße
hardy

Das sollte eingentlich in Ihrem Mietvertrag stehen. Lesen Sie ihn mal genau durch.

Herta Bassauer

Das sollte eingentlich in Ihrem Mietvertrag stehen. Lesen Sie ihn mal genau durch.

Herta Bassauer.

Hallo Liza-Marie,
für eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter gibt es mehrere Gerichtsurteile. Das Besichtigungsrecht ist stark eingeschränkt. Eine grundlose Besichtigung ist nicht möglich. Kein vernüftiger Vermieter hat auch irgend ein Interesse daran, die Wohnung seinen Mieters willkürlich zu besichtigen oder nur weil es ihm „Spaß“ macht. Als Gründe für eine Besichtigung sind anerkannt:
Begründeter Verdacht eines vertragswidrigen Gebrauches. Diese muß 24 Stunden vorher angekündigt werden und darf nur an Werktagen stattfinden. Fotografieren ist verboten.
Weenn Du nichts zu verbergen hast und um Ärger zu vermeiden, solltest Du einer Besichtigung zustimmen.
Freundliche Grüße
Udo

Guten Tag,
ich kann Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen, einen solchen Fall hatte ich noch nicht. Aber vom Gefühl her müsste es im Prinzip für Sie gut sein, einen zweiten Termin so kurz nach dem ersten zu haben, denn wenn dieser auch wieder i O ist, haben Sie alle Mittel in der Hand, die Vorwürfe zu dementieren. Hierzu würden Sie jedoch eine Kopie des Gutachtens halten müssen.

Aus der Ferne und nur mit der parteilichen Aussage der Betroffenen kann man den wahren Sachverhalt und die Hintergründe nicht beurteilen.

Nachbarn beschweren sich beim Vermieter nie ohne einen triftigen Grund!

Wenn Wohnungsbegehungen ergeben, dass die Beschwerden der Nachbarn (im Moment der Begehung) nicht gegeben sind, so ist das doch für den Beschuldigten sehr gut.
Aus Eigeninteresse sollten sich einem Intelligenten die Fragen „Müssen wir uns das gefallen lassen und wenn, wie oft?“ gar nicht stellen.

Hallo,
ich kann mir vorstellen, das das sehr anstrengend ist!!!
Ich weiß leider nicht wie oft man sich das gefallen lassen muß.
Aber ich würde viele Duftbäume über die Nacht im Treppenhaus verteilen!!!
So teuer sind die nicht… Mal sehen wie die Mitbewohner darauf reagieren, lach…
Ich hoffe für euch, das ihr schon eine neue Wohnung gefunden habt, denn ich würde ausziehen, dass macht auf dauer doch nur krank, sich ständig ärgern zu müssen…