Wohnungsbegehung Termin Vorgabe zwingend?

Meine Verwaltung teilt mit sie wird am …im Mai jemand zur Wohnungsbegehung und genauen Bestandsaufnahme schicken.
Wenn ich an diesem Termin nicht anwesend sein kann muß ich den Zugang zur Wohnung durch „Dritte“ ermöglichen. Zeitfenster 2-3 Stunden.
Einen Ersatztermnin gibt es nicht.
Muß ich zu diesem genannten Termin die Begehung ermöglichen? Ich habe keine Person meines Vertrauens, weil meine Fam. arbeiten muß oder zu gebrechlich ist um das zu machen. An Hausbewohner möchte ich die Schlüssel nicht geben.
Es gibt keinen Ersatztermin? Kann ich den fordern?
Muß ich zulassen, daß bei diesem Termin fotos gemacht werden?

Hallo,

der Mieter übt das Hausrecht in seiner
Wohnung aus. Dieses Hausrecht gilt auch
gegenüber dem Vermieter. Nur aus besonderem
Anlass steht dem Vermieter daher ein Recht zur Besichtigung und zum Betretend er Wohnung zu.

Ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht
nur dann, wenn sachliche Gründe vorliegen.

Umstritten ist, ob dem Vermieter darüber hinaus
etwa alle zwei Jahre ein Besichtigungsrecht
zusteht, um sich vom Zustand der Wohnung
zu überzeugen.

Ohne eine vorherige Anmeldung steht dem
Vermieter kein Besichtigungsrecht zu.
Bei berufstätigen Mietern muss der Vermieter
einen Besichtigungstermin etwa drei bis vier
Tage vorher anmelden. Bei nicht berufstätigen
Mietern ist eine Vorankündigung von 24 Stunden
ausreichend.

In der Anmeldung muss der Vermieter den
Grund der Besichtigung angeben. Der Vermieter
darf zur Besichtigung auch mehrere Personen
mitbringen, wenn diese für den Zweck der
Besichtigung erforderlich sind (z.B.: Kaufinteressenten,
Makler, Handwerker etc.) und sie in
der Anmeldung angekündigt werden.

Grundsätzlich steht dem Vermieter während
der Abwesenheit des Mieters (z.B.: Urlaub)
kein Besichtigungsrecht zu.

Besichtigungstermine können an Wochentagen
in der Zeit zwischen 10.00 bis 13.00 und 16.00
bis 18.00 Uhr vereinbart werden. An Sonn- und
Feiertagen darf eine Besichtigung nur in
Ausnahmefällen stattfinden.

Der Vermieter hat auf die persönlichen und
beruflichen Belange des Mieters Rücksicht zu
nehmen. Der Mieter hat daher die Möglichkeit
ungelegene Termine abzusagen. Er muss dann
aber Alternativtermine vorschlagen.

Der Vermieter darf das Besichtigungsrecht
nicht eigenmächtig, gewaltsam erzwingen.

Wenn der Mieter dem Vermieter den Zutritt zur
Wohnung verweigert, muss er zu Gericht. Das
Gericht prüft, ob ein Besichtigungsrecht besteht.
Nur mit einer gerichtlichen Entscheidung
kann der Vermieter ein Besichtigungsrecht
gegen den Willen des Mieters durchsetzen.
Der Mieter kann allerdings zum Schadenersatz
verpflichtet sein, wenn er dem Vermieter
grundlos den Zutritt verwehrt hatte.

fotografieren?
Dies wird von den Gerichten unterschiedlich
beurteilt. Nach Auffassung des Amtsgerichts
Frankfurt am Main (WM 1998, 343) darf der
Vermieter ohne Zustimmung des Mieters keine
Fotografien in der Wohnung fertigen. Dagegen
soll nach anderer Ansicht (AG Düsseldorf NZM
1998, 912; AG Hannover ZMR 2001, 282) das
Fotografieren dann zulässig sein, wenn dies
zur Beseitigung von Schäden oder für die Beweissicherung
notwendig ist.

Steht in einem Formularmietvertrag,
dass der Vermieter generell und
uneingeschränkt die Wohnung besichtigen
darf, ist das unwirksam.
Enthält ein Formularmietvertrag eine Vereinbarung
zu den Besichtigungszeiten, sind diese
grundsätzlich auch bindend. Die vertraglich
vorgegebenen Besichtigungszeiten müssen
aber auch angemessen sein und den hier dargelegten
Anforderungen genügen.

Gruß Reimhard