Hallo zusammen,
mal angenommen eine Hausverwaltung will eine Wohnungsbegehung machen.
Pünktlich angekündigt, um sich ein Bild vom Zustan der Wohnung zu machen, da das Haus einen neuen Eigentümer hat. Also angenommen alles rechtlich ok.
Leider kann der Mieter aber an besagten Termin nicht aus beruflichen Gründen und da er
zum Beispiel in Urlaub fährt.
Möchte aber gerne selbst dabei sein.
Der Mieter bietet also 3 andere Termine an.
Leider kann die Hausverwaltung nicht.
Und antworte:
leider können wir nicht extra soviele Termine machen, da wir schon zweimal im Hause sind.
Nennt nochmals seine 3 Ausweichtermine (welche aus besagten Gründen für Mieter nicht möglich ist)
Nennt auch die Möglichkeit den Schlüssel einem anderen Mieter zu geben oder eine Vertrauensperson zu beauftragen.
Man müsse aber auf jeden Fall einer der 3 Termine nehmen. Da sie auch keinen Ausweichtermin anbieten müssen, da der eigentliche Termin rechzeitig angekündigt wurde.
Also der Mieter ist keiner Begehung abgeneigt, aber diese TErmine gehen wegen einer Geschäftsreise nicht.Termine liegen im 5 Tages zeitraum.
Was nun? Muss der Mieter den Schlüssel jemand geben?
Ist der Mieter dazu verpflichtet?
Danke schonmal für die Antworten