Wohnungsbegehung wg. Zwangsversteigerung

Hallo liebe Forenmitglieder,
Kann mir zu den u.g. Fragen jemand evtl. die Rechtslage erklären?
Ich habe zwar schon recherchiert und auch viel gelesen, allerdings weiß ich nicht wirklich wie z.B. „ein höfliches Verhalten des Gutachters gegenüber des Mieters“ wirklich auszulegen ist.

Hier der Fall:

Eine Person § wohnt seit 12 Monaten in einer Wohnung, die durch einen Rechtsanwalt zwangsverwaltet wird. (Soweit ich weiß aufgrund einer Insolvenz des Eigentümmers).

Gestern rief bei P ein Gutachter (G) an, der ankündigte, dass Post von dem Vermieter (Anwalt / A) im Briefkasten sei, dass die Wohnung zwangsversteigert werden würde und deshalb eine Wohnungsbegehung zur Schätzung notwendig wäre.
G hat P am Telefon den 04.09.09 16:00 Uhr als Termin genannt. Da P berufstätig ist, ist dieser Termin eigentlich nicht wahrzunehmen. Der Gutachter erklärte P, es sei eine gerichtliche Ladung, die P wahrnehmen müsse. Schließlich sei der Termin auch 2 Wochen vorher angekündigt worden.

Problem:

  1. Es sind vom 25.08 - 04.09 keine 14 Tage,
  2. P hat keine schriftliche Bestätigung von dem Vermieter A bekommen.

P würde diesen Termin trotzdem möglich machen, das ist nicht der Punkt.
Allerdings sollen zu der Wertschätzung der Wohnung 5 Personen geladen sein.
Der Eigentümmer der Wohnung, dessen Rechtsanwalt, der Gutachter, der Zwangsverwalter (mein Vermieter) und dessen Vertrauensperson.
Da P bei dieser Begehung sicher nicht alleine 5 Herren gegenüberstehen möchte, wird P’s Lebensgefährte auch anwesend sein.

Problem:
Es stünden dann sieben Personen in einer 2-Zimmer-Wohnung (60 qm).
Ist es rechtens, dass zu einer Wohungsbegehung 5 Personen geladen werden?

Welche Pflichten hat P ich bei der Begehung selbst?
Muss P Auskunft über Renovierungsdaten geben?
Kann verlangt werden, dass P kleinere Möbelstücke rückt, um den Zustand des Bodens oder der Wände dort sichtbar zu machen?(Ich denke da an ein Gehege mit 2 Kaninchen - 1,20 m x 2,40 m - das aber komplett mit PVC ausgelegt ist, sodass dem Laminat darunter nichts passieren kann)

Dürfen sich die 5 Personen frei in P’s Wohnung bewegen? Kann also einer in der Küche die Fenster begutachten während der Rest durch das Schlafzimmer trampelt und einer im Wohnzimmer den Boden ansieht?

Kann P verlangen, dass die „Eindringlinge“ ihre Schuhe ausziehen? Denn P hat überall weiße Teppiche liegen. Oder wird das eher als „pingelig und unkooperativ“ gewertet, sodass dann extra genau und übermäßig intensiv begutachtet wird? Quasi nur um P zu ärgern…

Eine letzte Frage:
Bei der ersten Besichtigung der Wohnung hat P angefragt, ob P in der Wohnung zweiKaninchen und einen Hamster halten dürfe. Der Makler hat dem zugestimmt, solange die Tiere keinen Schaden anrichten, bzw. P diesen bei Auszug wieder beseitige.
In P’s Mietvertrag steht, dass Tierhaltung untersagt ist. P weiß, dass Kleintiere nicht verboten werden dürfen und Kaninchen auch zu Kleintieren zählen (oder?).
Allerdings ist eines der Kaninchen größer als eine Katze und wiegt über 5 Kilo. Tut das etwas zur Sache oder zählt einfach die Gattung „Kaninchen“?

Vielen Dank für die Mühe des Durchlesens.
Liebe Grüße

Hallo,

Gestern rief bei P ein Gutachter (G) an, der ankündigte, dass
Post von dem Vermieter (Anwalt / A) im Briefkasten sei, dass
die Wohnung zwangsversteigert werden würde und deshalb eine
Wohnungsbegehung zur Schätzung notwendig wäre.
G hat P am Telefon den 04.09.09 16:00 Uhr als Termin genannt.
Da P berufstätig ist, ist dieser Termin eigentlich nicht
wahrzunehmen. Der Gutachter erklärte P, es sei eine
gerichtliche Ladung, die P wahrnehmen müsse. Schließlich sei
der Termin auch 2 Wochen vorher angekündigt worden.

Also Gutachter laden gerichtlich? Was macht denn nun dann das Amtsgericht?
Quatsch. Der Gutachter kann um einen Termin bitten.

P würde diesen Termin trotzdem möglich machen, das ist nicht
der Punkt.
Allerdings sollen zu der Wertschätzung der Wohnung 5 Personen
geladen sein.
Der Eigentümmer der Wohnung, dessen Rechtsanwalt, der
Gutachter, der Zwangsverwalter (mein Vermieter) und dessen
Vertrauensperson.
Da P bei dieser Begehung sicher nicht alleine 5 Herren
gegenüberstehen möchte, wird P’s Lebensgefährte auch anwesend
sein.

Man muss gar nicht diese Herren alle zusammen in die Wohnung lassen.

Welche Pflichten hat P ich bei der Begehung selbst?

Nett und höflich sein.

Muss P Auskunft über Renovierungsdaten geben?

Nein!

Kann verlangt werden, dass P kleinere Möbelstücke rückt, um
den Zustand des Bodens oder der Wände dort sichtbar zu
machen?(Ich denke da an ein Gehege mit 2 Kaninchen - 1,20 m x
2,40 m - das aber komplett mit PVC ausgelegt ist, sodass dem
Laminat darunter nichts passieren kann)

Nein - es sei denn der Gutachter bringt Personal mit. Notlüge ist der Hexenschuss.

Dürfen sich die 5 Personen frei in P’s Wohnung bewegen? Kann
also einer in der Küche die Fenster begutachten während der
Rest durch das Schlafzimmer trampelt und einer im Wohnzimmer
den Boden ansieht?

Nein - wie gesagt man kann den Zugang limitieren.

Kann P verlangen, dass die „Eindringlinge“ ihre Schuhe
ausziehen? Denn P hat überall weiße Teppiche liegen. Oder wird
das eher als „pingelig und unkooperativ“ gewertet, sodass dann
extra genau und übermäßig intensiv begutachtet wird? Quasi nur
um P zu ärgern…

Es gibt da Einwegüberzieher.

Eine letzte Frage:
Bei der ersten Besichtigung der Wohnung hat P angefragt, ob P
in der Wohnung zweiKaninchen und einen Hamster halten dürfe.

Kleintiere - keine Zustimmung erforderlich.

Mal ganz nüchtern betrachtet: Der Termin kommt zustande ohne Deine Veranlassung. Also haben die Herren alle ihre Wünsche selbst zu realisieren, ausser das Du die Wohnungstür aufschliesst.

Christian

Hallo,
IANAL, aber soweit ich weiß, gibt es für den Mieter gar keine Pflicht den Gutachter einzulassen. Ich habe auch schon einige Gutachten gesehen, in denen genau das steht - der Wert also nur anhand des Bauplans und des äußeren Erscheinungsbildes ermittelt wurde und dann entsprechende Abschläge gemacht wurden, weil der Gutachter eben keine Röntgenaugen hat.

Cu Rene

Mal ganz nüchtern betrachtet: Der Termin kommt zustande ohne
Deine Veranlassung. Also haben die Herren alle ihre Wünsche
selbst zu realisieren, ausser das Du die Wohnungstür
aufschliesst.

*lach*
Danke…das ist eine gute Einstellung. Genau die werde ich jetzt auch annehmen. Mich verrückt zu machen bringt nichts.
Danke nochmal