Wohnungsberechtigungsschein - Vermögen Grundstück

Ich möchte einen Antrag auf einen Wohnungsberechtigungsschein stellen, jedoch gehört mir ein zur Hälfte ein Haus (allerdings ca. 200km entfernt vom Arbeitsplatz, also dafür nicht bewohnbar für mich) in denen meine Eltern wohnen.
Nun muss ich bei dem Antrag zum WBS das Vermögen angeben, dort steht, dass man bei Immobilien aktuelle Wertgutachten oder gleichwertige Nachweise vorlegen muss.
Nun wüsste ich gern, was hier das kostengünstigste wäre, was ich beantragen könnte bzw. wo ich soetwas machen kann. Kann ich soetwas bei einem Immobilienmakler oder einer Bank machen und würde dies für diesen Zweck reichen?

Ein Wertgutachten einer Bank oder zur Vorlage bei einer Bank zur Finanzierung sollte schon ausreichen.
Hast Du evtl. vom Hauserwerb (Überschreibung, Schenkung, Erbschaft) schon eine Bewertung für die Steuer ? Die sollte ja reichen

MfG
duck313

Hi danke für die Antwort, muss ich mal nachschauen, das ist schon ca. 10 Jahre her aber stimmt, evtl. ist da sowas dabei.

In 10 Jahren kann sich der Wert schon ändern, zum Plus oder zum Minus hin.
Sicher wird ein „aktuelles“ Wertgutachten o.gl. verlangt, heißt nicht älter als 6 Monate.
Bevor Du unnütz Geld ausgibst, mache doch erst einmal Probeberechnungen beim WBS, ab wann man ihn nicht mehr bekommen kann.
WBS ist (leider) keine Gewähr für schnelle Wohnungsvermittlung in eine günstige Wohnung. Das Angebot ist eher knapp und die Zahl der Berechtigten hoch.

MfG
duck313

Hallo,
wenn andere Leute in Deinem Haus wohnen, wird man bei Dir als Hauseigentuemer Mieteinkuenfte erwarten, die die Gemeinschaft der Steuerzahler tragen und nicht belasten.

Hallo,

wenn deine Eltern dort wohnen: ist ein sog. Nießbrauch vereinbart? Wäre das der Fall, wäre m.W. klar, dass Du keine Einnahmen daraus hast und die Haushälfte auch nicht verkaufen kannst. Erkundige dich mal danach, kann man auch jetzt noch im Grundbuch eintragen lassen.

Gruß, Paran

Also ich stehe mit im Grundbuch, mir gehört also eine Hälfte und die andere Hälfte meinem Vater, also darf er ja darin auch ohne Mietzahlung usw. wohnen.

Also meine Mutter ist z.B. nicht mit eingetragen hat aber lebenslanges Wohnrecht, das ist doch dann soetwas oder?