Wohnungsbesichtigung

hallo www.ler,
da ich allmählich keine Kraft mehr gegen meinen jetzigen Vermieter verwenden will (habe ja nun 3 Jahre Ärger hinter mir, mit ewigen Wohnungsbesichtigungen, ohne dass der Vermieter Mängel beseitigt) bin ich auf Wohnungssuche.

Dabei habe ich festgestellt, dass die Angebote sehr unterschiedlich sind. Folgende Fragen tauchten auf:

  1. Ist es grundsätzlich möglich, die Kaution in 3 Raten zu zahlen?

  2. Ab wann ist ein Zimmer ein ganzes Zimmer, es sind teilweise so kleine Räume, dass ich irritiert bin. Da mein Sohn erwachsen ist, muss jedes Zimmer im Grunde auch ein ganzes Zimmer sein, sprich wir suchen 3 - 4 Zimmer.

  3. Manchmal ist in der Wohnung nur Estrich, d.h. nicht einmal PVC. Ist das richtig so?

  4. Muss ich akzeptieren, wenn die Wohnung komplett in terrakottaorange gestrichen ist? Dazu noch schlecht Rauhfaser drunter und teilweise ablösend.

  5. Muss ich akzeptieren wenn ein Teppichboden da ist, dass der total abgetreten, dreckig und zerfranst ist?

  6. Wie ist es mit den Besichtigungszeiten. Ich selbst vereinbare meist Sonnabends, da ja berufstätig. Das ist o.k. Aber wie oft in der Woche ist das dem jetzigen Bewohner zuzumuten? Noch habe ich nicht gekündigt, aber ich will mich schon darauf vorbereiten.

  7. Kann ein Vermieter verlangen, ausschließlich einen Wäschetrockner zu nutzen? Viele Wohnungen bieten keinerlei Wäschetrockenmöglichkeit.

  8. Manche Wohnungen gibt es nur mit Wohnberechtigungsschein. Den bekomme ich aber nicht. Nun gibt es aber größtenteils nur Wohnungen damit und ausserhalb geht es mit 4-Zimmerwohnungen trotzdem mit dem Bemerken:" das drehen wir hin". Was wenn nicht?

  9. Was ist hier mit meiner Markise und den Balustraden an der Terrasse? Da Vermieterin alles bemängelt hat, kann ich es doch mitnehmen, oder?

Ich wäre dankbar, wenn ihr mir beim Beenden des Schreckens hier (hochgradig gemessener Schimmel in der Luft) helfen könntet.

Danke Christel

Hallo Christel,

da ich allmählich keine Kraft mehr gegen meinen jetzigen
Vermieter verwenden will (habe ja nun 3 Jahre Ärger hinter
mir, mit ewigen Wohnungsbesichtigungen, ohne dass der
Vermieter Mängel beseitigt) bin ich auf Wohnungssuche.

Dabei habe ich festgestellt, dass die Angebote sehr
unterschiedlich sind. Folgende Fragen tauchten auf:

  1. Ist es grundsätzlich möglich, die Kaution in 3 Raten zu
    zahlen?

Ja.

  1. Ab wann ist ein Zimmer ein ganzes Zimmer, es sind teilweise
    so kleine Räume, dass ich irritiert bin. Da mein Sohn
    erwachsen ist, muss jedes Zimmer im Grunde auch ein ganzes
    Zimmer sein, sprich wir suchen 3 - 4 Zimmer.

Gehe mal davon aus, dass man ab 6 Quadratmeter von einem Zimmer dann reden kann, wenn der Raum abschliessbar ist und Fenster hat.

  1. Manchmal ist in der Wohnung nur Estrich, d.h. nicht einmal
    PVC. Ist das richtig so?

Es ist durchaus möglich, dass ein Vermieter eine Wohnung - wenn der Mieter einverstanden ist - ohne Bodenbelag vermietet. Dies bedeutet aber auch, dass bei einem Auszug der Vermieter verlangen kann, dass der Bodenbelag entfernt wird. Empfehlung: Nie so eine Wohnung anmieten.

  1. Muss ich akzeptieren, wenn die Wohnung komplett in
    terrakottaorange gestrichen ist? Dazu noch schlecht Rauhfaser
    drunter und teilweise ablösend.

Nein, es muss der durchschnittliche Geschmack berücksichtigt werden. Und der endet nun mal derzeit bei uns bei leicht getönten weissen Farben. Schlechte und abgelöste Tapeten sind ein Mangel an der Mietsache. Bei solcher Vermietung hast Du immer das Risiko, dass Dir ein Mietvertrag von Haus & Grund untergeschoben wird, um Dir im Mietverhältnis oder nach dem Mietverhältnis den Pfusch anderer unter zu jubeln.

  1. Muss ich akzeptieren wenn ein Teppichboden da ist, dass der
    total abgetreten, dreckig und zerfranst ist?

Nein, dreckig und zerfranst auf keinen Fall. Abnutzungsspuren sind jedoch hinzunehmen.

  1. Wie ist es mit den Besichtigungszeiten. Ich selbst
    vereinbare meist Sonnabends, da ja berufstätig. Das ist o.k.
    Aber wie oft in der Woche ist das dem jetzigen Bewohner
    zuzumuten? Noch habe ich nicht gekündigt, aber ich will mich
    schon darauf vorbereiten.

Was steht im Mietvertrag ?

  1. Kann ein Vermieter verlangen, ausschließlich einen
    Wäschetrockner zu nutzen? Viele Wohnungen bieten keinerlei
    Wäschetrockenmöglichkeit.

Du kannst in Deiner Wohnung aufstellen was Du willst. Der Vermieter kann keine Vorschriften machen.

  1. Manche Wohnungen gibt es nur mit Wohnberechtigungsschein.
    Den bekomme ich aber nicht. Nun gibt es aber größtenteils nur
    Wohnungen damit und ausserhalb geht es mit 4-Zimmerwohnungen
    trotzdem mit dem Bemerken:" das drehen wir hin". Was wenn
    nicht?

Es gelingt meist so was „hinzudrehen“. Dies ist schon beinahe - meist gegen Backschisch - üblich.

  1. Was ist hier mit meiner Markise und den Balustraden an der
    Terrasse? Da Vermieterin alles bemängelt hat, kann ich es doch
    mitnehmen, oder?

Wenn es Dein Eigentzum ist ja, aber Du musst natürlich auch soweit erforderlich die durch die Massnahmen erfolgten Schäden am Haus ausbessern lassen.

Ich wäre dankbar, wenn ihr mir beim Beenden des Schreckens
hier (hochgradig gemessener Schimmel in der Luft) helfen
könntet.

Gruss Günter