Wohnungsbesichtigung

Wieviele Termine/Zeit muss ein Mieter einem Vermieter zur Besichtigung zwecks Nachhmietersuche geben?

Hallo erstmal,

Wieviele Termine/Zeit muss ein Mieter einem Vermieter zur
Besichtigung zwecks Nachhmietersuche geben?

Vom Gesetzgeber her gar nicht.
Vermieter kann aber Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass ein Nachmieter hätte gestellt werden können, wenn dieser die Wohnung vorher besichtigen hätte können.

Also Achtung!

Sonst ist zu den Zeiten folgendes zu sagen.

Zumutbar sind Termine, die während der üblichen Besuchszeit stattfinden, also in der Regel werktags von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr

Auch hier,
Gruß vom Stiefel

Wieviele Termine/Zeit muss ein Mieter einem Vermieter zur
Besichtigung zwecks Nachhmietersuche geben?

Hallo

bewährt hat sich, wenn man einen festen Tag in der Woche vereinbart, passenderweise Samstag und eine bestimmte Uhrzeit festlegt, z.B. von 12.00 - 16.00 Uhr.
Sollte mal ein Interessent überhaupt nicht zu dieser Zeit besichtigen können, kann man entgegenkommender Weise einen alternativen anbieten.

Ansonsten sollte der Vermieter mindestens 2 Tage vorher den Termin anfragen.

Gruß