Wohnungsbesichtigung

Hallo liebe Experten.
Und zwar ist es so, dass wir zum Ende des Monats Fristgerecht gekündigt haben und sogar eine Nachmieterin hatten. Diese hat jetzt aus persönlichen Gründen noch vor Einzug gekündigt, zum 31.12.
Jetzt ist es so, das wir ständig Besichtigungstermine haben, unsere Vermieterin ist absolut frech uns ggü (z.B. sollen wir ihr einfach den Schlüssel geben, damit sie hier rein kann wann sie will… Machen wir natürlich nicht, aber mich regt das so auf)und sie ist auch richtig sauer, warum wir ihr „SO Eine“ in die Bude geholt haben.
Also im Grunde haben wir doch alles gemacht, müssen wir die Termine jetzt so hinnehmen? Das erste Mal standen sie um 12 Uhr auf einem Feiertag vor unserer Tür und sind einfach in den Garten gegangen nachdem wir gesagt haben das an dem Tag keine Besichtigung stattfinden wird. Das zweite Mal, kamen sie Abends, wir haben zwei kleine Kinder die dann deswegen erst um 8 statt um 7 ins Bett konnten. Jetzt haben wir heute einen Termin gegeben (nachdem sie uns ja gesagt hat,heute oder Schlüssel) um 18 Uhr, mit zwei Parteien. Jetzt ruft mich grade eine von den Interessenten an, die würden schon um 17Uhr kommen, die Vermieterin wolle das so! Ich hab abgeblockt und gesagt wer vor 18 Uhr hier steht, der bleibt auch da stehen…

Mich nervt das tierisch, für sowas haben wir gar keine Zeit jetzt. Mein Mann arbeitet jeden Tag von 06-17 Uhr, meine Kinder gehen von morgens 7-16 Uhr in den Kindergarten und ich bin ebenso lange in der Schule. Nebenbei liegt mein Schwiegervater noch mit nem Herzinfarkt im Krankenhaus und unsere Sachen müssen für den bevorstehenden Umzug auch noch gepackt werden.

Ich bin für einen schnellen Rat sehr dankbar,

J.

Sehr geehrte J,
als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer bin Experte in Sachen Vermieterpfandrechtsverwertungen. Ihr Fall scheint eine Angelegenheit für einen auf Miet- und Immobilienrecht spezialisierten Anwalt zu sein. Lassen sich im www über Anwaltsplattformen leicht finden. Falls Sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen, sollten Sie diesen Fragen ob er Sie über den Weg der Prozesskostenhilfe vertritt.Den Antrag hat er gewiss vorliegen und füllt diesen gemeinsam mit Ihnen aus.
Mit freundlichem Gruß
F. Eberhard Ostermayer
Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

Da kann ich leider nicht helfen - über Rechtsanwalt klären kann viell. helfen.
MfG videoband

Hallo jonalilalu,

eine rechtsverbindliche Antwort kann ich Dir nicht geben, weilich kein Jurist bin. Ein paar Tips aus der Erfahrung kann ich aber beisteuern.

  1. Die Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten muß grundsätzlich gewährt werden.
  2. Die Besichtigung kann nicht unangemeldet und auch nicht zu unpassender Zeit erfolgen
  3. Die Besichtigungstermine müssen vom Vermieter rechtzeitig angemeldet werden und man muß sich auf einen Termin einigen.
  4. Es ist unzumutbar wenn täglich Leute kommen. In so einem Fall kann man verlangen, dass die Besuichtigungen gebündelt werden. d.h. z.B. einmal in der Woche von 18:00 bis 20:oo Uhr als Termin für mehrere Interessenten.
  5. Man muß Besuchstermine zu unangemessener Zeit nicht akzeptieren die da wären: Feiertags, Sonntags, morgens vor 10:00, in der Mittagspause, abends nach 20:00
  6. Man sollte nicht verstimmt sein wenn der Vermieter einen Nachmieter, den man selbst vorschlägt, nicht akzeptiert. Es kann viele Gründe dafür geben.
  7. Man sollte versuchen friedlich und im gute Einvernehmen mit dem Vermieter die Besuchstermine abzustimmen. Unfriede bringt Probleme auf beiden Seiten, z. B. auch bei der Endabnahme und der Rückzahlung der Kaution.

Ich hoffe mit meiner Erfahrung geholfen zu haben und wünsche einen einvernehmlichen Ausgang der Sache.

Mit freundlichen Grüßen

Hans HT

Hallo,
sowie ich weiß müsst Ihr die Vermieterin nicht rein lassen wann sie es will. Ihr habt fristgerecht gekündigt und ich gehe mal davon aus, auch eure Miete noch bezahlt.
Lasst Euch nicht darauf ein!
Sie kann ja in die Wohnung nach Absprache mit Euch, wenn es Euch passt. Und wenn Ihr halt keine Zeit habt, dann ist das eben so.
Ich sehe das so, dass ihr bis zur fristgerechten Kündigung über die Wohnung verfügen könnt wie ihr wollt.
Und den Schlüssel würde ich auf gar keinen Fall raus geben.
Ich hoffe, dass war euch eine kleine Hilfe.
LG
Irene