Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zum schweizer Mietrecht. Ich habe meine Wohnung auf den 1.11 gekündigt. Nun îst es echt der wahnsinn wieviele Leute die Wohnung schon angeschaut haben und immernoch Termine abmachen wollen um die Wohnung zu besichtigen. Ich hab mal so im Kopf durchgezählt und inzwischen sind es schon 12 Personen die zu einer Wohnungsbesichtigung gekommen sind.
Als ich bei meiner Verwaltung angerufen habe, meinte diese, dass sich noch niemand beworben hat,obwohl bei mir alle ein Bewerbungsformular haben wollten.
Gibt es so etwas wie eine „obere Grenze“ an Personen denen ich zutritt zur Wohnung genehmigen muss?
Hui, sorry dass ich jetzt so einen riesentext geschrieben habe, ich hoffe dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Lieber Gruss