Ich habe nun schon einiges zum Thema Recht des Vermieters in Sachen Wohnungsbesichtigung gelesen, allerdings bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, wie einzelne Punkte zu verstehen sind.
zur Sache:
Vermieter möchte gerne die Wohnung des Mieters besichtigen, da dieser Exoten (Schlangen) hält. Dazu kommen die üblichen Futtertiere, die natürlich in gewissem Maße Geruch verursachen, obwohl die Behältnisse regelmäßig gereinigt werden.
Der Vermieter besichtigte die Wohnung wegen der Exoten bereits im Dezember 2005.
Hat der Vermieter tatsächlich schon wieder das Recht, die Wohnung zu besichtigen? Als Grund nennt er, dass der Mieter angeblich nie lüftet.
Da dies so nicht zutrifft liegt die Annahme nicht fern, dass der Vermieter nur schnüffeln will.
Hat der Vermieter tatsächlich schon wieder das Recht, die
Wohnung zu besichtigen? Als Grund nennt er, dass der Mieter
angeblich nie lüftet.
Hallo, es gibt kein Gesetz, dass regelt, in welchen Abständen
der Vermieter die Wohnung besichtigen darf. Vielleicht
steht etwas im Mietvertrag ?
Im Zweifelsfall müsste der Vermieter gerichtlich durchsetzen,
dass er die Wohnung besichtigen darf.
Dabei wird dann abgewogen zwischen dem Recht auf Privatsphäre
des Mieters und dem Recht des Vermieters Schäden an seinem
Eigentum zu verhindern/ frühzeitig zu erkennen.
Wenn es dort wirklich regelmäßig stinkt (falls der fiktive Mieter Ähnlichkeiten mit dem Fragesteller hat und ebenfalls Ratten
und Frettchen als Hobby führt) und andere Mieter
dies bezeugen würden, denke ich hätte er ganz gute Karten.