Folgenden Fall angenommen:
Ein Mieter kündigt eine Wohnung, weil sie angeblich zu laut ist.
In Wirklichkeit ist sie aber super leise, der wirkliche Kündigungsgrund sind offenbar Finanzprobleme. Dies sei Fakt.
Der Vermieter inseriert die Wohnung und möchte vom Mieter einen möglichen Besichtigungstermin wissen. Der Mieter fragt, wie viele Interessenten kommen, der Vermieter antwortet: Derzeit 5, es werden täglich mehr. Der Mieter nennt nach 1 Woche Bedenkzeit einen Termin Freitags mittags und das Zeitfenster von 1 Stunde.
Der Andrang ist groß, der Vermieter bestätigt den Termin, teilt aber mit, dass es mittlerweile 10 Interessenten sind und das Zeitfenster von 1 Stunde zu knapp. Künftig sollte auch Termine am Nachmittag möglich sein, da Vormittagstermine weltfremd sind, auch Wohnungsinteressenten müssen in der Regel arbeiten.
Der Mieter antwortet, dass er das Zeitfenster keinesfalls vergrößere, künftig seien Besichtigungen nur noch vormittags von 10 bis 11 Uhr möglich.
Der Mieter möchte den Vermieter unbedingt ärgern und schädigen und ihm alle Steine in den Weg legen, die er nach seiner Rechtsauffassung hat. Es ist auch nicht auszuschließen, dass der anwesende Mieter bei der Besichtigung lauthals verkündet, die Wohnung sei schlecht und laut und das er damit die Mietinteressenten vergrault.
Frage: Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, Wohnungsbesichtigungen zu realistischen Zeiten durch zu führen? Ist der Mieter regresspflichtig, wenn er eine Weitervermietung durch Sperrung der Wohnung oder geschäftsschädigende Äußerungen vereitelt?
Danke für Eure Antworten!