Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter

Hallo!

Nehmen wir mal an, man kündigt eine Wohnung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Muss man dann bereits ab dem Zeitpunkt der Kündigung die Wohnung für Besichtigungstermine eventueller Nachmieter zur Verfügung stellen? Da ja noch Möbel in der Wohnung stehen wäre es ja auch für potentielle Nachmieter besser die Wohnung völlig leer zu besichtigen. Also z.B. einen Monat vor Ablauf des Mietverhältnis.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Mietwohnung: Besichtigung nach erfolgter Kündigung

Guten Tag, Maternus

In der Schweiz steht dem Vermieter u. a. zum Zwecke der
Wiedervermietung ein Besichtigungsrecht zu. Es beginnt,
nachdem die Kündigung durch den Mieter oder den
Vermieter erfolgt ist. Wohnungsbesichtigungen sind
durch den Vermieter rechtzeitig anzukündigen und mit
dem Mieter abzusprechen. Der Vermieter muss die
Interessenten jedoch nicht begleiten.

(Das neue Mietrecht für die Praxis, 1991)

In Österreich und Deutschland gelten bestimmt ähnliche
Vorschriften.

Freundlich grüsst

Rolfus

Servus,

ja, die Wohnung muss durch Interessenten besichtigt werden können, sobald bekannt ist, dass sie neu vermietet werden muss. Nach Ankündigung mit angemessener (üblich: zwei Tage) Frist. Zeiten ggf. wie im Vertrag vereinbart.

Zum Argument, was für wen besser wäre: Für den Vermieter wäre es besser, wenn er keinen neuen Mieter finden müsste. Trotzdem darf der Mieter den Mietvertrag kündigen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das Mietrecht in der Schweiz ist mit dem Mietrecht in Deutschland nicht vergleichbar.

Da wir unsere Büro und die Kanzleien in der Nähe des Bodenseeraumes haben, ist es immer wieder so, dass aus der Schweiz ein Vermieter Wohnungen in DE hat und nach Schweizer Recht sich durchsetzen will.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

a) Was steht dazu im Mietvertrag ?
b) Sicher ist es sinnvoll, wenn der Nachmieter eine leere
Wohnung sieht. Mir persönlich wäre das aber völlig egal…
Wichtig ist, dass dem Vermieter/Nachmieter Nach Absprache
Gelegenheit gegeben wird, die Wohnung zu besichtigen.

Die Termine dazu bestimmt übrigens der Mieter und nicht der
Vermieter. Denn solange der Mieter noch in der Wohnung wohnt,
bestimmt er, wer sich wann in seiner Wohnung aufhält und nicht
der Vermieter !

Die Termine sollten den Lebensumständen des Mieters angepasst
sein. So muss die Besichtigung zB nicht zwingend Sa nachmittag
stattfinden, nur weil der Vermieter in der Samstags-Zeitung in-
seriert hat.

Denkbar sind zwei Termine je Woche, je ca eine halbe Stunde,
Uhrzeit nach Vorgabe des Mieters.