Wohnungsbesichtigung durch Vermieter

Angenommen, ein VM kündigt dem Mieter fristlos. Der Mieter soll zum 10. des Monats ausziehen. Tut er aber nicht, da er noch keine neue Wohnung hat.
Eine Räumungsklage oder schriftwechsel mit Rechtsanwälten gibt es nicht.
Nun klebt der VM dem Mieter ein Zettel an die Tür, dass er am nächsten Tag die Wohnung sichten wird, um eventuelle Maßnahmen planen zu können.
Muss der Mieter den VM rein lassen?

Hallo,

Muss der Mieter den VM rein lassen?

Nein, er kann die Kosten der darauf vermutlich folgenden Klage selbstverständlich einfach zu den Kosten der Räumungsklage hinzuzählen. Und die Kosten einer Schadensersatzklage gleich mit, weil der Vermieter daran gehindert wird, neu zu vermieten oder rechtzeitig Schäden beseitigen zu können.
Ist natürlich schon ein nettes Sümmchen, das da zusammenkommt, aber der Mieter scheint ja Geld im Überfluss zu haben, so wie er sich verhält.
Gruß
loderunner (ianal)

Vielleicht…
Hi.

Vielleicht solltest du auch anfügen, daß all das natürlich nur gilt, wenn die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. :smile:

Ist sie das nicht, geht die ganze Sache - finanziell gesehen - nach hinten los.

Gruß
Christian
(auch kein Anwalt)

Hallo,

Vielleicht solltest du auch anfügen, daß all das natürlich nur
gilt, wenn die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. :smile:

Davon scheint der Threadstarter auszugehen. Der Mieter zieht ja nur deshalb nicht aus, weil er noch keine neue Wohnung hat, nicht weil er wohnen bleiben will.

Ist sie das nicht, geht die ganze Sache - finanziell gesehen -
nach hinten los.

Da hast Du recht, wenn Deine Vermutung stimmt.

Gruß
loderunner(ianal)

Hallo,

Nein, er kann die Kosten der darauf vermutlich folgenden Klage

mich würde mal interessieren, auf was der VM hier klagen soll. Solange keine Räumungsklage erfolgreich abgeschlossen wurde, gilt weiterhin das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wichtig: es geht darum, dass der VM hier einen Besichtigungstermin einseitig festlegt (durch Ankleben eines Zettels). Das muss der M nicht hinnehmen. Ausnahme wäre Gefahr im Verzug, das lässt sich aber aus dem Ausgangsposting nicht ableiten.
Ich glaube, dass der VM vor Gericht nicht so leicht einen Schaden geltend machen kann, der ihm durch das Nichteingehen auf den einseitig festgesetzten Termin entstanden ist.

Gruß, Niels