Wohnungsbesichtigung durch Vermieter/Nachmieter

Guten Tag,
wir (meine Frau und ich) wohnen in der jetzigen Wohnung seit 4 Jahren und haben am 01.09. mit Wirkung zum 30.11. gekündigt um ein Haus zu beziehen.
Am 08.10. fand die erste Besichtigung durch Mietinteressenten statt. Seither wird jeweils Do. von 18:00 bis 20:00 zur Besichtigung zur Verfügung gestellt. Die Termine 15. und 22.10. wurden wg. Urlaub der Vermieter nicht genutzt.
Weitere Termine sind ohne Urlaub o.ä. nicht machbar, da wir beide berufstätig sind und selten vor 20:00 heimkommen. Die Wochenenden werden zur Vorbereitung des Hauses (Renovierung) auf den Umzug genutzt.
Inzwischen haben ca. 10 Interessenten die Wohnung besichtigt, hatten aber entweder kein weiteres Interesse oder wurden durch den Vermieter abgelehnt (zu viele (3) Kinder !!).
Nun wird vom Vermieter verlangt, mehr Termine zur Verfügung zu stellen, weil einzelne Interessenten zwischen WE und Do. bereits abgesagt hätten.

Frage:

  • Kann der Vermieter verlangen, daß in der im Mietvertrag angegebenen Zeit (9:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00) Termine gemacht werden, wenn arbeitsbedingt in dieser Zeit niemand zu Hause ist?
  • Können alternativ Termine am WE verlangt werden, obwohl zu dieser Zeit normal auch niemand zu Hause ist wg. Renovierung?
  • Sind die zu Verfügung gestellten Termine tatsächlich nicht ausreichend, obwohl nicht alle vom Vermieter genutzt wurden und ernsthafte Interessenten durch den Vermieter abgelehnt wurden?
  • Kann der VM verlangen, daß ihm alternativ über andere Personen zusätzlicher Zugang zur Wohnung verschafft wird (Kinder sind nicht im Haus)?

Vielen Dank schon 'mal im Voraus

Frage:

  • Kann der Vermieter verlangen, daß in der im Mietvertrag
    angegebenen Zeit (9:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00) Termine
    gemacht werden, wenn arbeitsbedingt in dieser Zeit niemand zu
    Hause ist?
  • Können alternativ Termine am WE verlangt werden, obwohl zu
    dieser Zeit normal auch niemand zu Hause ist wg. Renovierung?
  • Sind die zu Verfügung gestellten Termine tatsächlich nicht
    ausreichend, obwohl nicht alle vom Vermieter genutzt wurden
    und ernsthafte Interessenten durch den Vermieter abgelehnt
    wurden?
  • Kann der VM verlangen, daß ihm alternativ über andere
    Personen zusätzlicher Zugang zur Wohnung verschafft wird
    (Kinder sind nicht im Haus)?

Vielen Dank schon 'mal im Voraus

Hallo Gerd,
also ganz genau wusste ich es auch nicht aber ich habe mal im Mietlexikon nachgeschaut.
Bei berufstätigen Mietern hast du deine Pflicht erfüllt wenn du dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten eine Besichtigung ermöglichst.
Über andere ohne euer beisein darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten, wenn ihr das nicht wollt müsst ihr es also nicht zulassen.
Ich hoffe ich konnte euch damit helfen
LG

Hallo Sanny,
vielen Dank für die schnelle Antwort - bestätigt mein Gefühl, daß wir den Vermieter nicht benachteiligen. Für die Argumentation wäre es noch schön zu wissen, um welches Mietlexikon es sich handelt. Vielleicht könntest Du uns das noch kurz mitteilen.
LG