hallo erstmal…
mich würde folgendes interessieren:
vermietetes haus, Inhaber will ggfl. verkaufen/wert durch makler/bank felstlegen. mietvertrag ungekündigt.
-inwieweit dürften im bewohnten haus bilder gemacht werden. privatsphähe? (schlafzimmer) da ja bewohnt wird und mglw. diese Bilder öffentlich gemacht werden. (aushang beim makler/bank)
bei besichtigungen von eventuellen nachmietern/käufer
- wie vielen persönen auf einmal muss zugang gewährt werden?
(würd schon gerne sehen, wer was in welchem zimmer macht. weder ich noch makler kennt ja die leute) und wenn bspw. 6 personen besichtigen ist ja nicht möglich neben jedem zu stehen. zudem wenn das haus noch bewohnt ist liegt ja viel rum. wer würde bspw. bei einem angenommenen diebstahl bspw. eines herumliegenden handy oder digi-cam o.ä. haften. (will ja nicht den teufel an die wand malen)
würd mich interessieren.
wer - weiß - was ?
danke im vorraus