Wohnungsbesichtigung durch VM, Makler, Käufer

hallo erstmal…:smile:
mich würde folgendes interessieren:

vermietetes haus, Inhaber will ggfl. verkaufen/wert durch makler/bank felstlegen. mietvertrag ungekündigt.

-inwieweit dürften im bewohnten haus bilder gemacht werden. privatsphähe? (schlafzimmer) da ja bewohnt wird und mglw. diese Bilder öffentlich gemacht werden. (aushang beim makler/bank)

bei besichtigungen von eventuellen nachmietern/käufer

  • wie vielen persönen auf einmal muss zugang gewährt werden?

(würd schon gerne sehen, wer was in welchem zimmer macht. weder ich noch makler kennt ja die leute) und wenn bspw. 6 personen besichtigen ist ja nicht möglich neben jedem zu stehen. zudem wenn das haus noch bewohnt ist liegt ja viel rum. wer würde bspw. bei einem angenommenen diebstahl bspw. eines herumliegenden handy oder digi-cam o.ä. haften. (will ja nicht den teufel an die wand malen)

würd mich interessieren.

wer - weiß - was ?

danke im vorraus

diebstahl bspw. eines herumliegenden handy oder digi-cam o.ä.

und vielleicht noch ein paar Geldscheine??
Mal ehrlich: bei einer Wohnungsbesichtigung würde ich solche Sachen nicht unbedingt einladend herumliegen lassen.

Infos findet man ohne lang Suchen massenweise im Netz - z.B.:
http://www.hgra.de/aktuell/informationen/persoenlich…
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin…
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/d…

Die „Besichtigungszeiten“ laut Merkblatt des „Mieterschutzverein“ sind nicht so festgeschrieben, wie es den Eindruck erweckt. Es gibt sehr viel mehr Urteile - und unterschiedliche Richter haben nunmal unterschiedliche Meinungen.

Hallo,

grundsätzlich darf ohne Ihre Erlaubnis keinerlei Fotos von der bewohnten Wohnung gemacht und auch nicht veröffentlicht werden.
Das ist auch schon deshalb nicht notwendig, weil der Kaufinteressent ja einmal die Wohnung besichtigen wird und die Anordnung und Größe der Räumlichkeiten kann er durch die Baupläne ersehen.

Nur so viele Personen, wie Sie als Mieter selber „übersehen“ können und da gibt es keine Verpflichtung, dass der Mieter eine Ehepaar mit 5 Kleinkindern, womöglich noch 2 Freunde und einen Makler rumlaufen lassen muss. Seriöse Immomakler vereinbaren mit den Mietern im Voraus feststehende Besichtigungstermine während der Woche ( z.B. Dienstag, Do und Sa); Sonn- und Feiertagstermine müssen nicht akzeptiert werden. Überfalltermine nach dem Motto:„Wir haben einen Käufer, könnten wir in 20 Minuten vorbeikommen“ muss man auch nicht akzeptieren.

si

danke seni und rudi. eins noch…
danke seni und rudi. eins noch…

danke für die tips und links. sehr hilfreich.

eins noch: wie würde es sich verhalten, wenn der mieter,
bspw. wegen reha, also med. begründet nicht anwesend sein
kann, und auch keine vertrauensperson hat, der dies über-
nehmen würde.

vm denk ich mal, darf ohne abstimmung und vereinbarung ohne-
hin nicht ALLEINE die wohnung betreten.
dieser aber, verständlicherweise schnellstmöglich verk/oder vermieten will. und eine stationäre reha kann ja dauern.

jetzt wirds schwierig, gell :smile:

wird wohl ggfls. die ausnahme sein. könnte aber so vorkommen.

bey und schönes WE.
work@holic

Hallo,

es ist fast nichts berichtet, wie weit die Verkaufsbemühungen des Verkäufers sind, aber die Kaufinteressenten haben natürlich ein Recht, das Objekt zu besichtigen, wobei da natürlich auch die Abwesenheit des Mieters aus gesundheitlichen Gründen Beachtung zu finden hätte.
Aber der Mieter hat evtl. eine Ehefrau, die die Besichtigung ermöglichen könnte, falls es diese aber nicht gibt, ist der Mieter erst einmal nicht verpflichtet, Dritten die Schlüssel zu übergeben, um eine Besichtigung zu ermöglichen.
Der Kauf einer Immobilie wird ja nicht binnen weniger Tage vollzogen, zumal wohl offensichtlich hier noch der Preis der Immobilie ermittelt werden muss.

Eine generelle Anti-Strategie wäre hier nicht empfehlenswert, und als Mieter sollte man schon vor Ort sein, denn man kann durch sein Verhalten dem zukünftigen Vermieter andeuten, wohin für den Mieter die Richtung gehen sollte.

si

danke für die tips und links. sehr hilfreich.

eins noch: wie würde es sich verhalten, wenn der mieter,
bspw. wegen reha, also med. begründet nicht anwesend sein
kann, und auch keine vertrauensperson hat, der dies über-
nehmen würde.

vm denk ich mal, darf ohne abstimmung und vereinbarung ohne-
hin nicht ALLEINE die wohnung betreten.
dieser aber, verständlicherweise schnellstmöglich verk/oder
vermieten will. und eine stationäre reha kann ja dauern.

jetzt wirds schwierig, gell :smile:

wird wohl ggfls. die ausnahme sein. könnte aber so vorkommen.

bey und schönes WE.
work@holic

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