Hallo,
hier wurde ja schon allerhand zu Rechten und Pflichten des Mieters bezüglich Wohnungsbesichtigungen potentieller Nachmieter geschrieben.
Ich habe dennoch noch eine ganz konkrete Frage:
Unser Mietvertrag ist fristgerecht zum 30.11.10 gekündigt. Da wir aber in eine andere, 350 km entfernte Stadt ziehen und dort schon ab Anfang bzw. Mitte Oktober arbeiten, sind wir im Okt. nicht vor Ort.
Zwecks Vorbereitung und Auszug werden wir aber an 3-4 Wochenenden im November in der Wohnung sein.
Wenn wir dem Vermieter an diesen Wochenenden Termine zur Besichtigung vorschlagen, kann er dann Ansprüche stellen, dass das ihm zu spät sei oder ähnliches und dann ggf.auch Schadensersatz verlangen, wenn er da dann keinen Nachmieter findet???
Wir wollen natürlich auch nicht, dass er während unserer Abwesenheit unsere WOhnung betritt!
Vielen Dank im Voraus!