Wohnungsbesichtigung - Mieterrechte

Hallo,

hier wurde ja schon allerhand zu Rechten und Pflichten des Mieters bezüglich Wohnungsbesichtigungen potentieller Nachmieter geschrieben.

Ich habe dennoch noch eine ganz konkrete Frage:
Unser Mietvertrag ist fristgerecht zum 30.11.10 gekündigt. Da wir aber in eine andere, 350 km entfernte Stadt ziehen und dort schon ab Anfang bzw. Mitte Oktober arbeiten, sind wir im Okt. nicht vor Ort.
Zwecks Vorbereitung und Auszug werden wir aber an 3-4 Wochenenden im November in der Wohnung sein.
Wenn wir dem Vermieter an diesen Wochenenden Termine zur Besichtigung vorschlagen, kann er dann Ansprüche stellen, dass das ihm zu spät sei oder ähnliches und dann ggf.auch Schadensersatz verlangen, wenn er da dann keinen Nachmieter findet???
Wir wollen natürlich auch nicht, dass er während unserer Abwesenheit unsere WOhnung betritt!

Vielen Dank im Voraus!

Hallochen!
Wenn Ihr an 3 bis 4 Wochenenden vor Ende des Mietvertrages u.a. zwecks Besichtigung durch potentielle neue Mieter vor Ort seid, dann ist das in Ordnung.
Allerdings solltet Ihr den Vermieter ueber die genauen Zeiten in Kenntnis setzen, so dass er ggf. Termine zur Besichtigung vereinbaren kann.
Fuer den Vermieter ist genug Zeit einen geeigneten neuen Mieter zu finden.
Also keine Panik und alles Gute.

Wenn ihr ausreichend Termine zur Verfügung stellt kann er nichts machen.Ausreichend sind 1-2 die Woche.