Wohnungsbesichtigung nach Kuendigung

Herr X hat seine Wohnung fristgerecht zum XX.XX.XXXX mit 3monatiger Kuendigungsfrist fristgerecht gekuendigt. Wie lange vorher muss er Wohnungsbesichtigungen zulassen. Da er sich von den 3 Monaten 7 Wochen im Ausland befindet stellt sich die Frage, ob er jetzt dem Vermieter einen Schluessel geben muss, den er bei einem Bekannten hinterlassen hat, der ab und zu nach der Wohnung schaut.

DesWeiteren wuerde ich gerne wissen, ob die Wohnung in der Zeit in der der Mieter nicht da ist, an einen Arbeitskollegen fuer 3-4 Tagein der Woche unentgeldlich (zu Besuch, nicht zur Untermiete) uebergeben werden darf?

Beim Mietvertrag handelt es sich um einen gewoehnlichen Standard-Vertrag. Dort steht nicht dass sich in der Wohnung nur der Mieter aufhalten darf. Es steht drin, dass auch Besuch dort sein darf. Wer kann helfen? Vielen Dank

Herr X hat seine Wohnung fristgerecht zum XX.XX.XXXX mit
3monatiger Kuendigungsfrist fristgerecht gekuendigt. Wie lange
vorher muss er Wohnungsbesichtigungen zulassen. Da er sich von
den 3 Monaten 7 Wochen im Ausland befindet stellt sich die
Frage, ob er jetzt dem Vermieter einen Schluessel geben muss,
den er bei einem Bekannten hinterlassen hat, der ab und zu
nach der Wohnung schaut.

Normalerweise steht in Mietverträgen drin, in welcher Form man dem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren muss.

Herr X hat seine Wohnung fristgerecht zum XX.XX.XXXX mit
3monatiger Kuendigungsfrist fristgerecht gekuendigt. Wie lange
vorher muss er Wohnungsbesichtigungen zulassen. Da er sich von
den 3 Monaten 7 Wochen im Ausland befindet stellt sich die
Frage, ob er jetzt dem Vermieter einen Schluessel geben muss,
den er bei einem Bekannten hinterlassen hat, der ab und zu
nach der Wohnung schaut.

Ab dem Moment der Kündigung hat der VM ein berechtigtes Interesse mit Interessenten die Wohnung zu besichtigen. Während der Kündigungsfrist kann man also dem VM den Zugang nicht über längere Zeiträume verwehren (ansonsten würden die drei Monate auch keinen Sinn machen).

DesWeiteren wuerde ich gerne wissen, ob die Wohnung in der
Zeit in der der Mieter nicht da ist, an einen Arbeitskollegen
fuer 3-4 Tagein der Woche unentgeldlich (zu Besuch, nicht zur
Untermiete) uebergeben werden darf?

Grenzwertig.

Beim Mietvertrag handelt es sich um einen gewoehnlichen
Standard-Vertrag. Dort steht nicht dass sich in der Wohnung
nur der Mieter aufhalten darf. Es steht drin, dass auch Besuch
dort sein darf. Wer kann helfen? Vielen Dank

Wie lange
vorher muss er Wohnungsbesichtigungen zulassen. Da er sich von
den 3 Monaten 7 Wochen im Ausland befindet stellt sich die
Frage, ob er jetzt dem Vermieter einen Schluessel geben muss,
den er bei einem Bekannten hinterlassen hat, der ab und zu
nach der Wohnung schaut.

IMHO muss der M dem VM keinen Schlüssel geben, denn bis zum Ende der Mietzeit gehört die Wohnung noch dem Mieter. Und wenn M 7 Wochen nicht da ist, hat VM in der Zeit IMHO Pech gehabt.
Aber im Zweifelsfalle gibt es Möglichkeiten, sich zu einigen, man muss ja nicht immer gleich streiten. In meine Wohnung würde ich aber auch keinen VM reinlassen.

DesWeiteren wuerde ich gerne wissen, ob die Wohnung in der
Zeit in der der Mieter nicht da ist, an einen Arbeitskollegen
fuer 3-4 Tagein der Woche unentgeldlich (zu Besuch, nicht zur
Untermiete) uebergeben werden darf?

Unter „Besuch“ verstehe ich aber, dass es einen Besucher und einen Besuchten gibt. Aber vielleicht ist der Besucher ja eine Vertrauensperson für M, so dass B in der Zeit, in der er in der Wohnung ist, auch VM zur Wohnungsbesichtigung empfangen kann? Dann sind wohl beide Seiten zufrieden gestellt.

Gruß,
-Efchen

IMHO muss der M dem VM keinen Schlüssel geben, denn bis zum
Ende der Mietzeit gehört die Wohnung noch dem Mieter.

Soweit korrekt.

Und wenn
M 7 Wochen nicht da ist, hat VM in der Zeit IMHO Pech gehabt.

Eher der Mieter, der sich mit solchem Denken/Verhalten schadenersatzpflichtig macht, sofern die Wohnung dann eine Weile unbewohnt bleibt (und der Schaden kann hier größer als die hinterlegte Kaution sein).

In meine Wohnung
würde ich aber auch keinen VM reinlassen.

Das kannst Du solange machen, bis Du gerichtlich dazu gezwngen wirst (und dabei auch noch die Kosten tragen darfst).

Gruß Stefan

M 7 Wochen nicht da ist, hat VM in der Zeit IMHO Pech gehabt.

Eher der Mieter, der sich mit solchem Denken/Verhalten
schadenersatzpflichtig macht, sofern die Wohnung dann eine
Weile unbewohnt bleibt

Schadenersatz? Weil der VM keine Wohnungsbesichtigung durchführen kann?
Davon, dass man bei 7-wöchiger Abwesenheit immer mal jemanden nach dem Rechten sehen lässt, ist ja hier gar nicht die Rede.

In meine Wohnung
würde ich aber auch keinen VM reinlassen.

Das kannst Du solange machen, bis Du gerichtlich dazu gezwngen
wirst (und dabei auch noch die Kosten tragen darfst).

Was bedeutet, dass man einen VM in die Wohnung lassen MUSS, wenn man gekündigt hat?

Gruß,
-Efchen

Schadenersatz? Weil der VM keine Wohnungsbesichtigung
durchführen kann?

Richtig. Ohne Besichtigung keine erneute Vermietung, ohne Vermietung keine Miete = Schaden (zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten). Warum sollte es denn sonst eine KüFrist für den Mieter geben?

Was bedeutet, dass man einen VM in die Wohnung lassen MUSS,
wenn man gekündigt hat?

Nicht nur dann.
Sobald der VM ein berechtigtes Interesse an einer Besichtigung hat, muß man sie als Mieter dulden. Berechtigtes Interesse kann z.B. auch ein Ausmessen der Wohnung sein (wenn z.B. für Modernisierung nötig).

Gruß Stefan

P.S.: Über die Zeiten der Besichtigung habe ich nichts gesagt.

Nachtrag
In dem besagten Vertrag steht nichts von Wohnungsbesichtung etc…drin. Was gilt dann?
Danke
Gruss

In dem besagten Vertrag steht nichts von Wohnungsbesichtung
etc…drin. Was gilt dann?
Danke
Gruss

Nichts anderes. Besichtigungen müssen ermöglicht werden.

Gruß Stefan