Sachverhalt: Vermieter droht Mieter schon bei der Wohnungsübergabe, dass er ihn aus dem Haus rausschmeißt und nach monatelangem Theater bringt er die Sache tatsächlich vor Gericht. Den Richter interessiert nur so viel, ob Bereitschaft zum Vergleich besteht - es wurde dann eine Frist zur Räumung von zwei Jahren vereinbart mit zweiwöchigen Kü ndigungsfrist.
In dieser Zeit versucht der Vermieter mit immer wieder anderen Begründungen das Haus zu inspizieren Mieter währt das ohne Mühe ab. Nun will VM 10 Monate vor vereinbarten Räumungstermin das Haus mit der Begründung besichtigen, dass er den Renovierungsbedarf abschätzen möchte. Insgesamt bewohnt Mieter das Haus gerade knapp über ein Jahr. Bis zum Ende der Frist kann das Haus sowieso erst richtig verwahrlosen.
Kann Vermieter die Besichtigung abwehren z.B. mit Begründung, dass er bis Ende der Frist das Haus bewohnen wird und in dieser ihm Besichtigungen unangemessen benachteiligen würden? Dass diese z.B. drei Monate vor Ende der Frist von seiner Seite zugelassen werden, so wie das im Normalfall mit regulärer Kündigungsfrist von ihm hätte verlangt werden können?
10 Monate lang immer wieder irgendwelche neugiergen Leute…