Wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Vemieter ohne Anwesenheit und Wissen des Mieters eine Wohnungsbesichtigung mit Interessenten macht?
Kann man dagegen rechtliche Schritte einleiten?
Das ist doch Hausfriedensbruch, oder?
Wenn der Mieter es nicht erlaubt hat und die Wohnung noch bewohnt ist möglicherweise „ja“
Aber wie kam der VM in die Wohnung?
vnA
Der Vermieter hatte den Schlüssel mit der Bestimmung erhalten, dass er zuerst einen Termin mit dem Mieter vereinbaren muss bzw. ihn rechtzeitig informieren muss.
Es war ausdrücklich klar, dass der Vermieter nicht ohne das Wissen des Mieters Besichtigungen durchführen darf.
Und was kommt bei einer Anzeige dann wirklich raus?
Der Vermieter ist dann vermutlich so verärgert, dass er bei der Abnahme „wilde Sau“ spielt. Kleinste Mängel nicht einfach abhakt, sondern durchdrückt. Den Mieter kostet das uU richtig Geld, Stress und Ärger. Aber wir haben ja nur unser Recht verteidigt.
Ein neuer Zylinder kostet im Baumarkt 7,95€ und schon ist das Thema erledigt.
vnA