ich bräuchte mal euren Rat:
Angenommen eine Vermieterin möchte einen Besichtigungstermin für eine Wohnung vereinbaren. Sie hatte den Mieter vor ca. 1 Jahr schonmal kontaktiert und mitgeteilt, ihr Sohn wolle sich die Wohnung anschauen. Da hatte der Mieter sie bereits gefragt, ob es sich um Eigenbedarf handelt. Die Vermieterin meinte nein, sie wolle nur mal schauen. Aus dem Termin ist aber nichts geworden, sie hat sich nicht mehr gemeldet.
Nun hat sie dem Mieter ein Schreiben über die Hausverwaltung geschickt, sie wolle die Wohnung besichtigen.
Wie sieht es aus, wenn der Mieter sie bei der Terminabsprache am Telefon erneut fragt, ob es sich diesmal um Eigenbedarf handelt und sie erneut verneint? Wir würden dann ihre Chancen stehen, das hinterher durch zu bekommen?
ich bräuchte mal euren Rat:
Angenommen eine Vermieterin möchte einen Besichtigungstermin
für eine Wohnung vereinbaren. Sie hatte den Mieter vor ca. 1
Jahr schonmal kontaktiert und mitgeteilt, ihr Sohn wolle sich
die Wohnung anschauen. Da hatte der Mieter sie bereits
gefragt, ob es sich um Eigenbedarf handelt. Die Vermieterin
meinte nein, sie wolle nur mal schauen. Aus dem Termin ist
aber nichts geworden, sie hat sich nicht mehr gemeldet.
Nun hat sie dem Mieter ein Schreiben über die Hausverwaltung
geschickt, sie wolle die Wohnung besichtigen.
Wie sieht es aus, wenn der Mieter sie bei der Terminabsprache
am Telefon erneut fragt, ob es sich diesmal um Eigenbedarf
handelt und sie erneut verneint? Wir würden dann ihre Chancen
stehen, das hinterher durch zu bekommen?
Das Recht der Vermieterin, einmal die Wohnung anzuschauen, hat nicht unbedingt etwas mit Eigenbedarf zu tun.
In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, wo Vermieter die vermieteten Wohnungen „erstmals“ wieder anschauen, vermutlich durch entsprechende negative Unterhaltungsfilme hinsichtlich der „Mietnomaden“.
Eigenbedarfskündigung unterliegt erheblichen gesetzlichen Vorschriften und man muss nicht unbedingt immer an das Negative denken:wink:)
Ich geb dir ja gerne recht insgesamt. Aber das mit den Mietnomaden aus Unterhaltungsfilmen passiert leider auch immer öfter. Vermutlich lernen die aus den Unterhaltungsfilmen noch und denken, der Herr Zweger - heißt der so? - wird’s schon richten.
Notfalls tut’s wahrscheinlich auch der Restaurant-Tester oder die Super-Nanny. Und hier kommen auch immer merkwürdigere Beiträge, seit es Fernsehwerbung gab.
Deiner war hier nicht gemeint. Aber Mietnomaden in Richtung „Fabelwesen“ abschieben geht auch nicht. Die sind real.