Wohnungsbesichtigung, Vorab Mieterhöhung

Hallo,
ich habe mir vor zwei Tagen eine Wohnung angesehen und war heute bei der Hausverwaltung.
Nun meine Frage: Kann der Vermieter die Miete vorab erhöhen? Derzeit zahlt die Mieteren knapp 410€ (ohne Nebenkosten) lebt aber bereits seit 12 Jahren in dieser Wohnung. Da sie viel auf eigene Verantwortung bzw. eigene Kosten machen ließ, schaut die Wohnung entsprechend gut aus. Wir haben uns zwar auf eine Ablöse für einige Möbel geeinigt, aber ich gehe davon aus, das es den Vermieter nicht interessiert oder? Also meine Angst ist halt einfach, dass der Vermieter die Miete erhöht wenn er den Zustand sieht. Aber eigentlich hat es ja mit ihm nichts zu tun? Kann mir bitte bitte jemand helfen? Danke. LG

Hallo,
du verwechselst da etwas: Der Mietvertrag mit dem bisherigen Mieter ist eine Sache. Der wurde gekündigt und ist somit erledigt. Der neue Mietvertrag mit Dir wird frei ausgehandelt, wenn der Vermieter eine Miete will die höher ist als beim Vormieter ist das überhaupt kein Problem, Du musst ja den Mietvertrag nicht unterschreiben. Also nochmal: dies ist keine Mieterhöhung!!! weil Du ein anderer Vertragspartner bist als der im vorigen Mietvertrag.

Grüße

Hallo, ne is mir schon klar :smile: ich mein damit ob es gewisse Grenzen gibt die der Vermieter hoch gehen kann. Da die Wohnung ja super hergerichtet ist, aber dies eigentlich mit dem Vermieter rein gar nichts zu tun hat, wäre es doch eigentich unrechtens einfach die Miete um was weiß ich wie viel zu erhöhen.
Mal angenommen Du siehst Dir eine Wohnung an und da steht 500€ kalt, dann kannst Du doch auch davon ausgehen, das du genau diese Summe zahlen musst, oder?

Hallo, du verwechselst schon wieder etwas, nämlich es ist egal ob der Vermieter oder der Vormieter die Wohnungs so schön hergerichtet hat, dies spielt überhaupt keine Rolle. Es kommt nur darauf an: Wie ist die Wohnung im Zeitpunkt der Neuvermietung.
Der Vermieter kann ohne gegen irgend etwas zu verstossen bei Neuvermietung 20% oberhalb der örtsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die ortsübliche Vergleichsmiete findest du im Mietspiegel des Ortes in dem die Wohnung sich befindet.

Hm… Das sind ja tolle Aussichten.
Vielen Dank für die Geduld :smile:

Falld Du für aktuelle oder künftige Mietverhältnisse etwas tiefer in die Materie einsteigen möchtest, empfehle ich Dir folgendes Taschenbuch : Vermieterleitfaden (Beck-Rechtsberater) für 16,50 EUR. Dieser Betrag ist gut investiertes Geld.
Grüße

Der Vermieter darf seine Miete so festlegen wie er will. Allerdings gibt es da Grenzen. Siehe: Mietwucher!

Fall´s es eine "Sozialwohnung ist, darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Umständen erhöhen. Z.B. Anstieg der Finanzierungszinsen.

Viele Grüsse aus Würzburg
Chr. E.