Hallo,
nehmen wir einmal an, der Vermieter beabsichtigt sein Haus zu
verkaufen.
Die Mieterin ist normalerweise den ganzen Tag daheim, sie ist
nicht berufstätig, hat zwei Kinder, die Miete bezahlt die ARGE.
Der beauftragte Immomilienmakler hätte mehrere Interessenten,
die aber nicht alle zur gleichen Zeit das Haus besichtigen können.
Die Mieterin möchte sich querstellen, denn sie befürchtet wegen
Eigenbedarf die Kündigung zu erhalten. So lässt sie die Wohnung
nicht besichtigen, bzw. möchte erst etliche Tage vor den Terminen,
diese Termine schriftlich angekündigt haben. Was aber kaum zu
schaffen ist, denn die Interessenten möchten ja relativ zeitnah
das Haus ansehn.
Nun würde mich interessieren, ob man an Werktagen zu normalen
Tageszeiten, sprich 10 - 17h, die Wohnung nicht zugänglich
machen müßte, klar nicht die ganze Zeit durchgehend.
Nachdem die Mieterin wirklich den ganzen Tag daheim vorm PC
verbringt. Gibt es da ein Gesetz, nachdem die Mieterin zur
Mithilfe verpflichtet ist, bzw. wo kann ich nachlesen wie das
gereglet ist oder wie kann der Vermieter
Besichtigungstermine für die Interessenten erlangen.
Ich selber bin im Moment etwas ratlos.
Danke euch im voraus.
Gruß Karin
