Wohnungsbesichtigung wegen Hausverkauf

Hallo,

nehmen wir einmal an, der Vermieter beabsichtigt sein Haus zu
verkaufen.

Die Mieterin ist normalerweise den ganzen Tag daheim, sie ist
nicht berufstätig, hat zwei Kinder, die Miete bezahlt die ARGE.

Der beauftragte Immomilienmakler hätte mehrere Interessenten,
die aber nicht alle zur gleichen Zeit das Haus besichtigen können.
Die Mieterin möchte sich querstellen, denn sie befürchtet wegen
Eigenbedarf die Kündigung zu erhalten. So lässt sie die Wohnung
nicht besichtigen, bzw. möchte erst etliche Tage vor den Terminen,
diese Termine schriftlich angekündigt haben. Was aber kaum zu
schaffen ist, denn die Interessenten möchten ja relativ zeitnah
das Haus ansehn.

Nun würde mich interessieren, ob man an Werktagen zu normalen
Tageszeiten, sprich 10 - 17h, die Wohnung nicht zugänglich
machen müßte, klar nicht die ganze Zeit durchgehend.
Nachdem die Mieterin wirklich den ganzen Tag daheim vorm PC
verbringt. Gibt es da ein Gesetz, nachdem die Mieterin zur
Mithilfe verpflichtet ist, bzw. wo kann ich nachlesen wie das
gereglet ist oder wie kann der Vermieter
Besichtigungstermine für die Interessenten erlangen.

Ich selber bin im Moment etwas ratlos.

Danke euch im voraus.

Gruß Karin

Mieterin x hatte das gleiche Problem. Der Kaufinteressent wollte alle 7 Wohnungen sehn, das muß man auch ihm einräumen, nach Terminabsprache! Mieterin x darf weiterhin argefreundlich hier wohnen bleiben. Wünsche Dir das selbe!

Hallo,

Die Mieterin ist normalerweise den ganzen Tag daheim, sie ist
nicht berufstätig, hat zwei Kinder, die Miete bezahlt die
ARGE.

das spielt mE keine Rolle.

sie befürchtet wegen Eigenbedarf die Kündigung zu erhalten.

Diese Ängste kann ich durchaus verstehen, ohne alleinerziehend und arbeitslos mit 2 Kindern zu sein :wink:

So lässt sie die Wohnung nicht besichtigen,

Das darf sie nicht.

bzw. möchte erst etliche Tage vor den
Terminen diese Termine schriftlich angekündigt haben. Was aber kaum :zu schaffen ist, denn die Interessenten möchten ja relativ
zeitnah das Haus ansehn.

Auf eine Voranmeldung kann M bestehen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
„Besichtigungszeiten“.
Ein Makler sollte mE schon in der Lage sein eine anständige Terminplanung auf die Beine zu bekommen. Und zeitnah bedeutet ja nicht von jetzt auf gleich. Wer ein Haus kaufen will, plant ja Zeit für die Suche ein.

Nachdem die Mieterin wirklich den ganzen Tag daheim vorm PC
verbringt.

Woher weiß das der VM? Welche Rolle spielt das?

Gibt es da ein Gesetz, nachdem die Mieterin zur
Mithilfe verpflichtet ist, bzw. wo kann ich nachlesen wie das
gereglet ist oder wie kann der Vermieter
Besichtigungstermine für die Interessenten erlangen.

Siehe Link.

Ich selber bin im Moment etwas ratlos.

Wenn ich noch einen persönlichen Tipp geben dürfte.

Die Mieterin ist normalerweise den ganzen Tag daheim, sie ist
nicht berufstätig, hat zwei Kinder, die Miete bezahlt die ARGE.
Die Mieterin möchte sich querstellen,
Nachdem die Mieterin wirklich den ganzen Tag daheim vorm PC
verbringt.

Die obigen Bemerkungen geben mir den Eindruck, dass eine unvorteilhafte Grundeinstellung - egal ob berechtigt oder nicht - gegenüber der Mieterin herrscht.

Bei allem Groll wäre es sicher hilfreich, die Emotionen und „Vorurteile“ beiseite zu legen, da es die Kommunikation erleichtert und die M dann eher zur Kooperation zu bringen ist.

Vielleicht lassen sich ja auch Kaufinteressenten finden, die keinen Eigenbedarf planen und diesen den Vorzug geben? Wenn man der M ihre Ängste nehmen kann, ist sie vielleicht auch relaxter. Sicher kann man davon keinen Verkauf abhängig machen, aber zumindest diese Möglichkeit einbeziehen.

TM

Hallo,

leider macht es mir die Mieterin nicht einfach, ihr gegenüber
eine andere Einstellung zu haben, denn es ist sicher nicht von
Vorteil für einen Hausverkauf, wenn auf dem Balkon zig Kaninchen
frei, ohne Käfig gehalten werden und dieser dann entsprechen
versch… ist, vom Duft ganz zu schweigen. Der schön angelegte
Rasen ist mit zig Hunde-tretminen übersät. Abmahnungen werden
ignoriert. Vor kurzer Zeit war man gar noch gut bekannt, hat sich
aber schlagartig geändert.

Mal abwarten wie das weitergeht.

Gruß Karin

Hallo,

leider macht es mir die Mieterin nicht einfach, ihr gegenüber
eine andere Einstellung zu haben, denn es ist sicher nicht von
Vorteil für einen Hausverkauf, wenn auf dem Balkon zig
Kaninchen
frei, ohne Käfig gehalten werden und dieser dann entsprechen
versch… ist, vom Duft ganz zu schweigen. Der schön angelegte
Rasen ist mit zig Hunde-tretminen übersät. Abmahnungen werden
ignoriert. Vor kurzer Zeit war man gar noch gut bekannt, hat
sich
aber schlagartig geändert.

Mal abwarten wie das weitergeht.

Gruß Karin

Ich wollte dich in keiner Weise in eine moralische Ecke schieben!
Ich versuche nur, beide Siten zu beleuchten und eine gemeinsame Basis zu schffen.

Dies ist ohnehin so personifiziert (leider macht es mir die Mieterin nicht einfach) dass (m)eine Antwort gg. FAQ:1129 verstößt.

Viel Glück, und bitte nicht persönlich nehmen!
War wirklich nur gut gemeint, um für alle Beteiligten das Bestmögliche rauszuholen.

TM

Hallo,

wenn auf dem Balkon zig Kaninchen
frei, ohne Käfig gehalten werden und dieser dann entsprechen
versch… ist, vom Duft ganz zu schweigen. Der schön angelegte
Rasen ist mit zig Hunde-tretminen übersät. Abmahnungen werden
ignoriert.

Das hört sich heftig nach Kündigung an gemäß §573 Abs2 Punkt1 (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html) an:
"(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,"
    Was ein Vermieter aber nur mit Hilfe eines Anwaltes versuchen sollte. Man kann einfach zu viel falsch machen. Und Nerven kostet es natürlich auch.
    Gruß
    loderunner (ianal)

Die Mieterin muss den Besichtigungen zustimmen und sie hat ein Recht darauf, die Termine im Vorfeld mit dem Makler ab zu stimmen. Sie darf auch mal nicht können und sie kann auch sagen, dass es Mittwochs Nachmittags grundsätzlich nicht geht. Was hilft ist ein Makler, der mit etwas Charme und Geschick vermittelt. ich habe in ähnlichen Situationen mit den Mietern gesprochen undz.B. zugesagt, Provisionsfrei bei der Suche nach einer neuen Wohnung - im schlimmsten Fall - behilflich zu sein. Auch könnte es für den Zustand der Wohnung bei Besichtigung (vollgekackte Balkone sind kein optisches Highlight dass potenzielle Käufer positiv beeindruckt)hilfreich sein, wenn der Makler der Vermieterin erklärt, es werde vorrangig ein Käufer gesucht, der die Wohnung zur Kapitalanlage erwirbt und sie daher die Wohnung - zu ihrem eigenen Vorteil, um als Mieter drinbleiben zu dürfen - in einen gepflegten Zustand versetzen soll.

Häufig wird der Makler als 3. und neutrale Partei akzeptiert und kann verlorenes Land wiedergutmachen. Man darf die Ängste eines Mieters nicht Unterschätzen und ich gebe zu bedenken, dass die Mieterin auch mal für 4 Wochen in Urlaub sein kann und dann krank und dann ist ein Kind krank, etc. dass heißt, was sie dem gesetz nach machen muss und was sie tatsächlich macht, sind zwei verschiedene Dinge.

Viel Glück,

Nina

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