Guten Tag,
x hat sich vor ca. 2 Monaten einige Wohnungen angesehen, jedoch von der Wohnungssuche nach kurzer Zeit aufgrund finanzieller Umstände Abstand genommen.
Vor ca. einem Monat baten seine Eltern ihn nun doch umzuziehen, da Sie sich verkleinern wollten und ebenfalls umziehen.
In gesellschaftlicher Runde bei seiner Freundin kamen wir auf das Thema Wohnungen und eine Freundin erzählte ihm von ihrer tollen Wohnung und das in diesem Haus noch etwas frei wäre. Zufälligerweise ist dies eine der Wohnungen, welche er sich schon einmal mit einem Makler ansah.
Er bekam von ihr die nummer und klärte alles mit der Hausverwaltung. Nun wohnt er dort und der Makler nahm mit ihm Kontakt auf das er ihm die Provision schulden würde.
Diese muss er doch nicht wirklich bezahlen oder?!?
Wäre ich der Makler, würde ich auch auf meine Provision bestehen: ich habe X die Wohnung bekannt gemacht und gezeigt - und sehe nun, daß X zwei Monate später drin wohnt. Daß X nun direkt an den Vermieter herantrat, würde ich als billgen Versuch sehen, mich um meinen Lohn zu bringen.
Der Makler hat hier also seine Arbeit getan hat und hat somit auch Anspruch auf seine Provision.
Übrigens: Leobärs Einwand, X hätte nichts unterschrieben, ist Unsinn. Maklerverträge müssen nicht schriftlich verfaßt sein, „schlüssiges Handeln“ reicht aus, in diesem Fall also eine Wohnung zu beziehen, die man mit dem Makler besichtigt hat.
Ich stimme Dir und auch dem Denker teilweise schon zu, allerdings sehe ich dann doch Schwierigkeiten darin, den Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Mietvertrag herzustellen.
Der Mietvertrag kam ja in keiner Weise durch die Tätigkeit des Maklers zustande. Das Vorhaben der Anmietung hatte der Mieter ja vorher aufgegeben. Der Mietvertrag kam dann einen Monat später durch die Vermittlung der Freundin zustande.
Und darauf kommt es doch an: Kam der Mietvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande?
Und darauf kommt es doch an: Kam der Mietvertrag durch die Vermittlung :des Maklers zustande?
Nein.
Sollte es vor Gericht landen, wird der Makler nachweisen, daß er X die Wohnung bekannt gemacht hat und auch gezeigt hat.
Die Beteuerung von X, daß er später die Whg. über Freunde bekommen hat, wird kein Richter der Welt anerkennen.
allerdings sehe ich dann doch Schwierigkeiten darin, den
Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Mietvertrag
herzustellen.
Ich sehe eher die Schwierigkeit darin, diesen Zusammenhang zu verneinen. Der Mieter wohnt in einer Wohnung, die ihm der Makler gezeigt hatte - das ist relativ offensichtlich. Daß der Mieter sein Vorhaben aufgegeben hatte und dann die Wohnung zufällig von einer Freundin vermittelt bekam, könnte dagegen auch eine Schutzbehauptung sein. Wenn es so einfach wäre, würde es in Maklergeschäften vor solchen Zufällen nur wimmeln. Selbst wenn Du also abstrakt-rechtlich Recht hättest, würde es praktisch-rechtlich unter Umständen für den Mieter schlecht aussehen.
Hallo,
ein ähnlicher Fall ist vor Jahren schon so von der Rechtsprechung entschieden worden, dass die Maklercourtage in einem solchen Fall zu zahlen ist.
Damals war es sogar so, dass ein Mieter die gleiche Wohnung von einem zweiten Makler angeboten bekommen hatte - so musste er zwei mal Courtage zahlen.