Wohnungsbesichtigungstermine

Hallo Zusammen!

Gekündigte Mieterin hat der Vermieterin 2 x wöchentlich Besichtigungstermine eingeräumt. ( Di. und Do. von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr ).
Nun geht Vermieterin unangemeldet mit „Bewerbern“, außerhalb der vereinbarten Zeiten, nach 20.45 Uhr, in den Garten und „erklärt“ die Wohnung von draussen.
Derzeitige Mieterin war auf dem Weg in die Wanne, somit also nackt, und erhält von Vermieterin Ansage „Ziehen sie sich was an, so geht das nicht!“
Abmahnung durch den Mieterbund veranlassen?

Freue mich auf zahlreiches Feedback!
Danke vorab!

Das darf ja wohl nicht wahr sein! Die Vermieterin hat bei der Mieterin zu klingeln, da sie nicht einmal einen Schlüsesl besitzen darf. Denn die Wohnung wird bis zum Ende des Mietvertrages ausschließlich und alleine von der Mieterin genutzt. Besichtigungstermine sind grundsätzlich mit der Mieterin der Wohnung abzusprechen.

Ich kann nicht glauben, dass es ein Verhalten wie das der beschriebenen Vermieterin in Deutschland gibt - und dass die Mieterin dies hinnimmt, genausowenig!

Dazu folgender, zwar etwas älterer Artikel aus dem Internet:

_"Vermieter dürfen ohne Einverständnis des Mieters keinen Wohnungsschlüssel «für alle Fälle» behalten. Hat der Vermieter dennoch einen Schlüssel und betritt damit die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch, berichtet die Zeitschrift «Finanztest».

Mieter könnten in solchen Fällen auf Kosten des Vermieters das Schloss auswechseln lassen, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen: 217 C 483/93). Auch dürften sie fristlos kündigen, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betritt.

Mieter sollten der Zeitschrift zufolge allerdings sicherstellen, dass der Vermieter in Notfällen, etwa während des Urlaubs, in die Wohnung gelangen kann. Dazu müssten sie ihm mitteilen, welcher Nachbar oder Bekannte während der Reise einen Schlüssel hat. Unterlassen sie dies, müssen Mieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs möglicherweise für Schäden zahlen, die in ihrer Abwesenheit entstehen (Aktenzeichen: VIII ZR 164/70)."_

Gruß von DenkNach

…die Wohnung wird bis zum Ende des
Mietvertrages ausschließlich und alleine von der Mieterin
genutzt.

Richtig.
Frage: Ist der Garten mitgemietet?

Gruß Keki

und dann noch diese Frage:
ist der Garten zur alleinigen Nutzung mitvermietet?

vnA

Nochmals kurz zu Ihrem Problem:

Wann man in welchem Zimmer in seiner Mietswohnung nackt rumläuft, geht keinen Vermieter etwas an. Ganz krass gesagt: Sie können ihm /ihr durchaus auch nackt die Tür öffnen!

LG von DenkNach

so umfassend wie das geschrieben ist, würde ich das nicht unterschreiben. Aber im großen Ganzen ist es schon richtig.

vnA