Wohnungsbesichtigungstermine

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt in groben Zügen:

  • Mieterin zieht zum 01.01.2011 in EG-Wohnung eines 2-Familien-Hauses
    ( Eigentümerin / Vermieterin wohnt im OG )

  • Am 30.01.2011 erhielt Mieterin die Kündigung zum 31.07.2011 ( ohne Angabe von
    Gründen )

Seit Bekanntgabe der Kündigung erfolgt nur Tyrannei und Schikane durch die Vermieterin gegenüber der Mieterin.

Nun möchte Vermieterin die Wohnung erneut vermieten. Kein Thema, verständlich.
Jedoch versucht sie nun, der Mieterin die Besichtigungstermine zu diktieren.

Beide Parteien sind berufstätig, wobei Vermieterin mehr krank ist, als das sie der Arbeit nachgeht.

Inwieweit kann / darf Mieterin Termine absagen?
Angebot seitens der Mieterin für Termine besteht von montags bis donnerstags ab 18.00 Uhr.
Die Besichtigungen an Wochenenden wünscht die Mieterin „gebündelt“ im 2-wöchigen Rhythmus am Samstag.

Nun die Antwort der Vermieterin, dass Mieterin sich nach ihr zu richten habe.

Und zwei weitere Fragen stellen sich auch noch:
Muss die Mieterin bei den Besichtigungsterminen auch der Vermieterin Zutritt gewähren?
Wieviel Zeit sollte für die Erst-Besichtigung eingeräumt werden?

Freue mich auf zahlreiches Feedback.

Danke vorab.

Hallo,

ohne auf das weitere Posting einzugehen ist mitzuteilen, dass nach ständiger Rechtssprechung die Mieter zwar die Besichtigung der Wohnung ermöglichen müssen, allerdings hat der Vermieter auf die beruflichen und familiären Notwendigkeiten des Mieters Rücksicht zu nehmen.

Besichtigungen am Wochenende müssen vom Mieter nicht geduldet werden, ebenfalls keine Termine nach dem Motto: täglich von 18 -20.00 Uhr.

Die Rechtssprechung geht von 2-3 Besichtigungstermin pro Woche aus, wobei hier auch mehrere Interessenten zusammen gelegt werden können.

Generell sollte man nicht „durchgehende“ Termine von montags bis freitags als Mieter anbieten, dies ist Streß, denn die Wohnung sollte ja zumindest ordentlich aussehen und wenn man berufstätig ist, wird das schwierig.

Je nach Größe erkennt ein Mietinteressent binnen Minuten, ob das Objekt geeignet ist; 1.Termine sind i.d.R. nicht länger als 10 - 15 Minuten, je nach Wohnungsgröße.

Dem Vermieter den Zutritt nicht zu gewähren, ist zwar das REchts des Mieters, hintelässt aber einen negativen Eindruck.

Nach 4 Wochen Mietverhältnis bereits gekündigt, ohne Gründe?
Das will der Mieter so akzeptieren?

Schönen Tag noch.

Quelle?

Die Rechtssprechung geht von 2-3 Besichtigungstermin pro Woche
aus,

Welche Rechtsprechung sagt denn genau etwas zu 2-3 Besichtigungen pro Woche?

Hi Ute

schau mal /t/besichtigungstermine-fuer-pot-nachmieter/2065324

Gruß
Guido

Hallo,

ohne auf das weitere Posting einzugehen ist mitzuteilen, dass
nach ständiger Rechtssprechung die Mieter zwar die
Besichtigung der Wohnung ermöglichen müssen, allerdings hat
der Vermieter auf die beruflichen und familiären
Notwendigkeiten des Mieters Rücksicht zu nehmen.

Besichtigungen am Wochenende müssen vom Mieter nicht geduldet
werden, ebenfalls keine Termine nach dem Motto: täglich von 18
-20.00 Uhr.

Und auch nicht zwischen 12.00 und 15.00h!

Die Rechtssprechung geht von 2-3 Besichtigungstermin pro Woche
aus, wobei hier auch mehrere Interessenten zusammen gelegt
werden können.

Falsch! 1x pro Woche muss der Mieter das hinnehmen:
ramses90

Generell sollte man nicht „durchgehende“ Termine von montags
bis freitags als Mieter anbieten, dies ist Streß, denn die
Wohnung sollte ja zumindest ordentlich aussehen und wenn man
berufstätig ist, wird das schwierig.

Welche „durchgehenden“ Termine?
Der Mieter muss nicht dulden, dass der VM alle halbe Stunde jemand anderes anschleppt.

Je nach Größe erkennt ein Mietinteressent binnen Minuten, ob
das Objekt geeignet ist; 1.Termine sind i.d.R. nicht länger
als 10 - 15 Minuten, je nach Wohnungsgröße.

Dem Vermieter den Zutritt nicht zu gewähren, ist zwar das
REchts des Mieters, hintelässt aber einen negativen Eindruck.

das hat mit schlechtem Eindruck hinterlassen rein garnichts zu tun! Der Mieter macht sich schlichtweg schadensersatzpflichtig.

Nach 4 Wochen Mietverhältnis bereits gekündigt, ohne Gründe?
Das will der Mieter so akzeptieren?

Tut das zur Beantwortung der Frage etwas zur Sache?
ramses90

Schönen Tag noch.

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Hallo,

ohne auf das weitere Posting einzugehen ist mitzuteilen, dass
nach ständiger Rechtssprechung die Mieter zwar die
Besichtigung der Wohnung ermöglichen müssen, allerdings hat
der Vermieter auf die beruflichen und familiären
Notwendigkeiten des Mieters Rücksicht zu nehmen.

Besichtigungen am Wochenende müssen vom Mieter nicht geduldet
werden, ebenfalls keine Termine nach dem Motto: täglich von 18
-20.00 Uhr.

Und auch nicht zwischen 12.00 und 15.00h!

Die Rechtssprechung geht von 2-3 Besichtigungstermin pro Woche
aus, wobei hier auch mehrere Interessenten zusammen gelegt
werden können.

Falsch! 1x pro Woche muss der Mieter das hinnehmen:
ramses90

Generell sollte man nicht „durchgehende“ Termine von montags
bis freitags als Mieter anbieten, dies ist Streß, denn die
Wohnung sollte ja zumindest ordentlich aussehen und wenn man
berufstätig ist, wird das schwierig.

Welche „durchgehenden“ Termine?

Der Mieter muss nicht dulden, dass der VM alle halbe Stunde
jemand anderes anschleppt.

richtig lesen: o-t:
Angebot seitens der Mieterin für Termine besteht von montags bis donnerstags ab 18.00 Uhr.

Dieses Angebot kam vom Mieter.

Je nach Größe erkennt ein Mietinteressent binnen Minuten, ob
das Objekt geeignet ist; 1.Termine sind i.d.R. nicht länger
als 10 - 15 Minuten, je nach Wohnungsgröße.

Dem Vermieter den Zutritt nicht zu gewähren, ist zwar das
REchts des Mieters, hintelässt aber einen negativen Eindruck.

das hat mit schlechtem Eindruck hinterlassen rein garnichts zu
tun! Der Mieter macht sich schlichtweg
schadensersatzpflichtig.

Nach 4 Wochen Mietverhältnis bereits gekündigt, ohne Gründe?
Das will der Mieter so akzeptieren?

Tut das zur Beantwortung der Frage etwas zur Sache?

Wer will das wissen?

Schönen Tag noch.