Hallo,
wenn man in einem Hochhaus wohnt, welches vermietete Eigentumswohnungen hat und der Besitzer seiner Wohnung ist laut Hausverwaltung angeblich unbekannt ins Ausland verzogen, wie kündigt man dann richtig, bzw. was ist zum Auszug zu beachten?
Natürlich kündigt man prinzipiell bei der Hausverwaltung, aber diese soll wohl sehr hinterhältig sein und bei Auszug die Renovierung der ganzen Wohnung verlangen, damit gleich ein neuer einziehen kann.
Die Wohnung ist allerdings Baujahr 1973 und hat viele Mängel. Die Fenster sind alle Undicht, die Haustür schließt nur noch, wenn man sie abschließt und das Bad… Da kommt kaum noch Wasser an, die Wanne ist „stumpf“, Waschbecken und Kloo sind halt alt.
In einer vergleichbaren Wohnung gab es deswegen ein Streitfall vor Gericht, weil dieser angeblich Toilette und Waschbecken und Armaturen usw. alle austauschen müssen.
In den Bad der nun zu kündigenden Wohnung ist wie gesagt kaum noch Wasser vorhanden, dies wurde Anfang des Jahres mittels einer „Rohrspühlung“ versucht zu beheben, was aber eher zum Gegenteil geführt hat. Der Monteur meinte, dass man dann nur noch die Leitungen austauschen kann. Dies geht aber wiederrum nicht, weil der Besitzer der Wohnung nicht auffindbar ist.
Aber wenn der Besitzer nicht auffindbar ist, wie sollte da ein neuer Mieter einziehen, wenn dieser kein Wasser hat? Und sollte ich dann die ganze Wohnung renovieren (Tapezieren/Streichen), wenn dort ohnehin noch viele Arbeiten durchgeführt werden müssen.
Vielleicht kann ja jemand die Situation kommentieren, wie man sich in diesem Fall am besten verhalten sollte.
Vielen Dank
Taki