Wohnungsbesitzer Verschwunden: Wie kündigen?

Hallo,
wenn man in einem Hochhaus wohnt, welches vermietete Eigentumswohnungen hat und der Besitzer seiner Wohnung ist laut Hausverwaltung angeblich unbekannt ins Ausland verzogen, wie kündigt man dann richtig, bzw. was ist zum Auszug zu beachten?

Natürlich kündigt man prinzipiell bei der Hausverwaltung, aber diese soll wohl sehr hinterhältig sein und bei Auszug die Renovierung der ganzen Wohnung verlangen, damit gleich ein neuer einziehen kann.
Die Wohnung ist allerdings Baujahr 1973 und hat viele Mängel. Die Fenster sind alle Undicht, die Haustür schließt nur noch, wenn man sie abschließt und das Bad… Da kommt kaum noch Wasser an, die Wanne ist „stumpf“, Waschbecken und Kloo sind halt alt.
In einer vergleichbaren Wohnung gab es deswegen ein Streitfall vor Gericht, weil dieser angeblich Toilette und Waschbecken und Armaturen usw. alle austauschen müssen.
In den Bad der nun zu kündigenden Wohnung ist wie gesagt kaum noch Wasser vorhanden, dies wurde Anfang des Jahres mittels einer „Rohrspühlung“ versucht zu beheben, was aber eher zum Gegenteil geführt hat. Der Monteur meinte, dass man dann nur noch die Leitungen austauschen kann. Dies geht aber wiederrum nicht, weil der Besitzer der Wohnung nicht auffindbar ist.

Aber wenn der Besitzer nicht auffindbar ist, wie sollte da ein neuer Mieter einziehen, wenn dieser kein Wasser hat? Und sollte ich dann die ganze Wohnung renovieren (Tapezieren/Streichen), wenn dort ohnehin noch viele Arbeiten durchgeführt werden müssen.

Vielleicht kann ja jemand die Situation kommentieren, wie man sich in diesem Fall am besten verhalten sollte.

Vielen Dank
Taki

Die Hausverwaltung versucht natürlich, maximalen Profit zu erzielen. Das kann Dir aber egal sein. Je nach dem wie lange Du dort wohnst, welche Mängel schon seit Einzug bestanden und was in Deinem Mietvertrag steht (vor allem an unwirksamen oder mittlerweile einkassierten Formulierungen), kommst Du mit keiner oder geringer Renovierung davon.

Ob der Vermieter nachher alles wieder aufreißen muss, ist nicht Deine Sorge, kann aber bei Verhandlung zu den Renovierungsarbeiten ggf. geschickt eingebracht werden.

Wenn der Mieter in vergleichbarer Wohnung Toilette und Waschbecken austauschen musste, dann nur weil

  • die vor kurzem erneuert wurden und nun schon stark abgenutzt sind
  • die vom Mieter gegen unpassende Versionen eigenmächtig ausgetauscht wurden (z.B. giftgrün statt bisher weiss, Plastik statt Kermik)
  • sie wirklich mutwillig oder grob fahrlässig zerstört wurden (mit Hammer vorgehauen, abgetreten, …)

In der Regel bluffen die Hausverwaltungen, lass Dich dazu vor Ort beraten.

Dazu müsste man den Mietvertrag kennen, sonst kann man dazu genau gar nichts sagen.
Das:

ist aber in aller Regel nicht nötig.

Genau: angeblich. Ein Mieter hat NIEMALS die Pflicht, alles auf seine Kosten austauschen zu lassen.

Dann mindert man halt die Miete. Unter Umständen auch auf Null. Aber weil man sich damit nicht auskennt, macht man das nicht alleine, sondern befragt mindestens den mieterbund, besser einen Anwalt.

Was interessiert das denn den ausziehenden Mieter? Das ist doch in keiner Weise sein Problem!

Also nochmal: lass Dich beim Mieterbund oder besser vom Anwalt beraten, nimm dazu auch den Mietvertrag mit! Nur vor Ort kann man wirklich alle Gegebenheiten berücksichtigen.
Gruß
anf

Hallo,

ach, und die Hausverwaltung behält auch die Miete für das Objekt gleich ein, weil sie nicht wissen, wohin sie das Geld schicken sollen? :wink: Mindestens eine Kontoverbindung wird ja wohl bekannt sein.

Wichtig ware auch zu wissen, ob die Hausverwaltung entsprechende Vollmachten vom eigentlichen Vermieter hat, z.B. auch Kündigungen entgegenzunehmen, im Namen des Vermieters Kautionen auszubezahlen etc. Forderungen stellen kann die Hausverwaltung ja eigentlich auch nur mit einer solchen Vollmacht, denn einen Vertrag hat der Mieter ja mit dem VM und nicht mit der Verwaltung, oder?

Ansonsten: Mietvertrag prüfen, was darin zu Renovierungen bei Auszug drin steht, diese Formulierungen auf Rechtssicherheit überprüfen und dann erst mal weiter sehen.

Normale Abnutzung einer Wohnungseinrichtung ist hinzunehmen. Ob ein Bad nach 44 Jahren noch blütenfrisch ist, ist sicherlich Ansichtssache und eher die Ausnahme. Rohre usw. sind nicht Mietersache und werden durch das Austauschen von Kloschüsseln auch nicht besser.

Also: Hausverwaltung um Auskunft bitten, ob eine Vollmacht vorliegt, alternative ob wenigstens Kontodaten des Vermieters vorliegen (über die man evtl. zumindest mal eine Ahnung kriegt wo der VM ist) und mit der Verwaltung besprechen wie man weiter vorgehen kann (vielleicht nur einen Teil der Miete überweisen mit Ü-weisungstext: bitte melden oder so?). Das wäre mein Ratschlag für den Anfang.

Gruß Nita

Die Miete wurde bereits gemindert, bis die Mängel behoben sind, aber da kam nicht mal eine Rückantwort.

Der Mietvertrag liegt mir leider nicht vor. Dort steht aber z.B. drin (Gedächtnisprotokoll), dass man ohnehin verpflichtet ist alle 4 Jahre komplett zu renovieren und die Nassräume sogar jährlich.

Ob der Nachmieter Wasser hat, interessiert mich natürlich wenig, ich habe es nur erwähnt, weil ich ungerne jetzt ein paar Hundert Euro in eine Renovierung stecke, die eigentlich nutzlos ist.

Wie gesagt, in der selben Wohnung nur anderes Stockwerk hat man den Mieter dazu genötigt alles zu renovieren (also speziell das Bad) und hat ihn sogar vor Gericht gezerrt.

Soviel ich weiß, wird die Mieter auf ein Gemeinschaftskonto gezahlt, wo normalerweise nur die Nebenkosten drauf sollen. Das Geld wird natürlich einbehalten (vermute ich jetzt mal). Da das Haus ziemlich heruntergekommen sind und die Besitzer eigentlich mehr Zahlen als das sie einnehmen, versuchen die meisten die Objekte schnellstmöglich loszuwerden.
Dieser wird sich wohl abgesetzt haben um sich weiterer Zahlungen zu entziehen.
Da die vorige Verwaltung einiges von den Geldern veruntreut hat, ist das nur verständlich. Naja…

Der Mietvertrag liegt mir nicht vor, soviel ich weiß, steht dort aber u.a. drin, dass man ohnehin alle 4 Jahre renovieren muß, die Nassräume sogar jährlich.
Aber wie gesagt, die Hausverwaltung versuchen gerne mehr herauszuschlagen, als dass eigentlich nötig ist.

Bitte Kopie besorgen.
Ohne Mietvertrag wird kein Mieterbund und kein Anwalt taetig, denn er kann nur entsprechend dem Mietvertrag handeln.
Im Mietvertrag sollte auch drinstehen, ob Kuendigung bei Verwaltung, ob Uebergabe seitens der Verwaltung. Ausserdem kann die Verwaltung eine Vollmacht haben, Kopie besorgen.
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Die Fragen hier sind uebertragen so, ob an Kreuzungen normal die breitere Strasse oder Schilder die Vorfahrt regeln. Dabei kann keiner unterstuetzen ohne die Schilder zu sehen. Also besorg zuerst Fotos von den Schildern, hier den Text des Mietvertrages.
Gruss Helmut

Selbst wenn, es gibt Unterschiede beim Renovieren. Ein Mieter soll dann und wann die Wände streichen, aber er muß nicht die Fliesen im Bad erneuern. (Es sei denn, er hat grob fahrlässig was zerstört, oder ohne Rücksprache die vorhandenen gegen neue Fliesen gesetzt)

Verstehe ich nicht. Sind die Mängel nun behoben oder nicht? Wird immer noch gemindert oder nicht? Und in welcher Höhe denn?

Das wäre komplett ungültig und der Mieter müsste gar nicht renovieren.
Aber ohne (Kopie vom) Mietvertrag natürlich genau gar nicht beweisbar…

Entweder er ist zur Renovierung verpflichtet oder eben nicht. Mit Nötigung hat das genau nichts zu tun. Und vielleicht ging es auch nicht um Abnutzung, sondern um vom Mieter verursachte Schäden. Vom Hörensagen kann man da auf nichts schließen.
Gruß
anf

Die Mängel wurden nicht behoben. Deswegen hat man die Miete gesenkt um 50 Euro. Dieses „bis die Mängel behoben wurden“ (eben das wieder Wasser fliest). Dies wurde ignoriert, deswegen zahlt man 50 Euro weniger Miete.

Der Fall, der mir herangetragen wurde, war eine Wohnung die gerade neu renoviert wurde und für ein paar Jahre bezogen wurde. Der Vermieter war der Meinung, dass die Sanitärobjekte nicht genug gepflegt wurden und mußten halt erneuert werden. Lassen wir den Fall mal außen vor, da die Wohnung um die es jetzt geht nicht renoviert wurde und dort alles schon über 40 Jahre alt ist.

Mietvertrag ist nun aufgetaucht, bzw. ein Scan davon. Ich habe mal ein Auszug davon, der mir wichtig erschien eingefügt:




Beunruhigen tut mich im Moment, dass dieser gar nicht unterschrieben ist. Es ist halt nur die „Kopie für den Mieter“… Die dort angegebene Firma existiert auch nicht mehr und es wäre interessant, ob die Mietverträge die ganzen „Nachverwalter“ mitgezogen haben. Ich glaube aktuell ist die vierte oder dritte Verwaltung an der Macht.

Dann wiederrum frage ich mich, was wohl wäre, wenn niemand mehr einen unterschriebenen Mietvertrag vorweisen kann?

Das ist natürlich blöd. Wie will man sich denn dann darauf berufen? Geht denn wenigstens aus dem nicht gescannten Teil hervor, um welche Wohnung es sich handelt? Stehen die Namen der Mieter drin? Gibt es Zeugen, dass das der richtige Vertrag ist?
Lies mal was interessantes dazu:

Zu den Schönheitsreparaturen: die gesamte Vertragsklausel ist ungültig. Was zur Folge hat, dass der Mieter GAR NICHT renovieren muss. Siehe:

Auch die Abgeltungsquoten beim Auszug hat der BGH für ungültig erklärt:


Der Rest ist übrigens auch mehr als zweifelhaft. Der Vertrag muss uralt sein.

Da ich aber auch nur Laie bin: Mieterbund aufsuchen und beraten lassen. Übrigens auch dringend wegen der Mietminderung. Kein Wasser bedeutet je nach Wohnung erheblich mehr Minderung als 50€ - wobei sich das immer auf einen Prozentsatz in Bezug zur Warmmiete incl. Nebenkosten bezieht. Und sich die Mietminderung auf den gesamten Zeitraum bezieht, in dem der Mangel besteht. Und auch nachträglich kann gemindert werden. Könnte sich also richtig lohnen.
Gruß
anf