folgende Situation.
Mieter A wohnt seit 6 Jahren in einer Wohnung. Der Vermieter möchte die Wohnung verkaufen - der Mieter kann wohnen bleiben.
Ende letzten Jahres kam der 1. „Bewerter“, begutachtete die Wohnung um einen Wert festzustellen und bewarb auf den branchenüblichen Internetseiten u.ä…
Drei Monate später bekommt der Mieter A die Nachricht, dass man sich von dem 1. „Bewerter“ getrennt hat und nun ein 2. „Bewerter“ ins Boot kommt.
Dieser 2. Bewerter fordert nun ebenfalls Einlaß in die Wohnung um diese zu bewerten.
Frage:
Ist das zulässig? Schließlich gab es schon mal eine Bewertung der Wohnung.
Frage:
Der Mieter möchte nicht das der 2. Bewerter die Wohnung betritt. Persönliche Gründe!! Wie kann sich der Mieter dagegen streuben?
Frage:
Ist das zulässig? Schließlich gab es schon mal eine Bewertung
der Wohnung.
warum nicht? könnte ja durchaus sein, daß der 1. bewerter „mist“ gebaut hat und deshalb ein neuer bewerter es richten soll. 2 bewertungen in einem abstand von 3 monaten halte ich auch nicht für ungebührliche belästigung des mieters.
der mieter jedenfalls kann dem vermieter nicht verwehren und verweigern, daß er seine chancen, die etw zu verkaufen, so weit wie möglich nutzt.
solange der mieter nicht unzulässig und über gebühr strapaziert wird, sähe ich da keine einschränkungen.
Frage:
Der Mieter möchte nicht das der 2. Bewerter die Wohnung
betritt. Persönliche Gründe!! Wie kann sich der Mieter dagegen
streuben?
sträuben kann er sich, wie er will - allein: es wird ihm nichts helfen. kann der mieter nichts weiter vorbringen als persönliche animositäten und aversionen, dann sollte er zum zeitpunkt der besichtigung abwesend sein und eine person seines vertrauens beauftragen, anwesend zu sein und den bewerter zu „beaufsichtigen“. somit dürfte allen gedient sein.
„verweigern“ kann der mieter das jedenfalls nicht - es sei denn, der bewerter wäre ein stadtbekannter und - allgemein bekannt - mehrfach wegen diebstahl, schweren raubs, körperverletzung etc. vorbetrafter mitbürger…