Wenn eine Wohnung abbrennt und die Wohnung zwei geschosse drüber riecht extrem nach dem Brand.Hat der jenige dessen Wohnung danach riecht auch Schadensersatzansprüche?
Ja, wenn der Verursacher bekannt ist. So dieser Geld hat, kann er da etwas holen.
Ist der Verursacher nicht bekannt, gibt es höchstens etwas bei der eigenen Hausratversicherung. Diese tritt auch in Fall 1 in Vorlage.
Hat man keine Hausratversicherung oder der Verursacher ist nicht ermittelbar bzw. hat dieser kein Geld, geht man leer aus.
vnA
Hallo !
Wenn man als Geschädigter in einer Mietwohnung lebt,dann muss diese Brandfolgen der Vermieter beseitigen lassen.
Eine nach Rauch riechende Wohnung hat einen Mangel,ob der Vermieter etwas dafür kann oder es zu verantworten hat,ist egal.
Der muss den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen lassen.
Üblich trägt das die Versicherung des Vermieters.
mfG
duck313
Die Versicherung des Vermieters trägt die Gebäudeschäden und nicht die Schäden an Mietersachen. Der Vermieter ist auch nur für Gebäudeschäden zuständig und nicht für Mietersachen. Glaube es mir, es ist so wie ich geschrieben habe (aus eigener Erfahrung)
vnA
Hallo !
ich glaubs ja schon !
Aber dann kann der Mieter ja wenigsten fristlos kündigen,wenn Wohnung wegen Raucheinwirkung unbewohnbar ?
Und es ist doch auch nicht so,die verräucherte Wohnung würde auf Kosten der Hausratversicherung des Mieters wieder so hergerichtet,wie vorher,mit Teppichboden neu(der dem Vermieter gehört) ?
mfG
duck313
Hallo,
Die Versicherung des Vermieters trägt die Gebäudeschäden und
nicht die Schäden an Mietersachen.
es hat doch aber keinerlei Einfluss auf eine Haftung, was irgendeine Versicherung bezahlt oder nicht bezahlt.
Der Vermieter ist auch nur
für Gebäudeschäden zuständig und nicht für Mietersachen.
So?
http://www.e-check.de/ihre-sicherheit/gerichtsurteil…
Glaube es mir, es ist so wie ich geschrieben habe (aus eigener
Erfahrung)
Bezieht sich Deine Erfahrung auf die Sache mit der Versicherung oder auf die Sache mit der Haftung? Gab es ein Urteil oder nur einfach eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter?
Ich als Laie bin mir da nicht halb so sicher…
Gruß
loderunner
es hat doch aber keinerlei Einfluss auf eine Haftung, was
irgendeine Versicherung bezahlt oder nicht bezahlt.
natürlich nicht. Es ist allerdings so, dass der Gebäudeschaden bei bestehender Versicherung haftungsunabhängig (wenn nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht)beseitigt wird. So z.B. der zur Mietsache gehörende Teppichboden.
Der Vermieter ist auch nur
für Gebäudeschäden zuständig und nicht für Mietersachen.So?
Wenn der Vermieter das auf dem Stellplatz abgestellte Auto des Mieters nicht zerkratzt hat, warum sollte er dann die Schadenbeseitigung zahlen? Wenn der Vermieter nicht für den Brand verantwortlich ist, warum sollte er dann den riechenden Mantel reinigen lassen?
In diesem Urteil steht genau das was ich sage: Wenn der Vermieter verantwortlich ist, dann muss er bezahlen.
Glaube es mir, es ist so wie ich geschrieben habe (aus eigener
Erfahrung)Bezieht sich Deine Erfahrung auf die Sache mit der
Versicherung oder auf die Sache mit der Haftung? Gab es ein
Urteil oder nur einfach eine Einigung zwischen Mieter und
Vermieter?
Es war durch die Ermittlungsbehörde eindeutig festgestellt, dass der Vermieter nicht Schuld sein konnte (Im Gegensatz zum verlinkten Urteil). Geschädigt waren 2 Versicherungen und die Tochter einer Gemeinde. In allen Fällen waren Rechtsanwälte involviert, es kam aber in keinem Fall zu einer Klage. Warum wohl?
Ich als Laie bin mir da nicht halb so sicher…
aber ich, obwohl ich auch Laie bin.
Gruß
loderunner
vnA